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   OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16   

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https://dejure.org/2017,60891
OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16 (https://dejure.org/2017,60891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2017 - 11 U 130/16 (https://dejure.org/2017,60891)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 11 U 130/16 (https://dejure.org/2017,60891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • erbrechtsiegen.de

    Erbengemeinschaft: Auskunftsanspruch hinsichtlich unentgeltlicher Zuwendungen des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann auf die Anspruchsgrundlage des § 2314 BGB ausdrücklich nicht zurückgegriffen werden, wenn ein Pflichtteilsberechtigter Mit- oder Alleinerbe ist (BGH, Urteil vom 27.6.1973 - IV ZR 50/72).

    Der Auskunftspflichtige darf durch die Auskunft nicht unbillig belastet werden (BGH, Urteil vom 27.6.1973 - IV ZR 50/72).

  • BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87

    Auskunftsanspruch eines Miterben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16
    Das Fünfte Buch des BGB enthält explizit aufgeführte Auskunftstatbestände, die in allen Fällen darauf bezogen sind, dass Aufklärung über solche Umstände erlangt wird, die von Bedeutung sind für den Bestand des Nachlasses und für den Verbleib von früher zum Erblasservermögen gehörenden Gegenständen, deren Zuwendung bei der Berechnung zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 7.12.1988 - IV a ZR 290/87).
  • OLG München, 21.03.2013 - 14 U 3585/12

    Auskunftsansprüche des Alleinerben gegen den Pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2017 - 11 U 130/16
    Der tenorierten Auskunftspflicht unterfallen damit nicht nur unbestreitbar ausgleichspflichtige Zuwendungen, sondern auch Vorempfänge, die nur möglicherweise ausgleichspflichtig sind (vgl. auch OLG München, Urteil vom 21.3.2013 - 14 U 3585/12; Ann in: MünchKomm, 7 Aufl., § 2057 Rn. 5; Lohmann in: Beck'scher online Kommentar BGB, Stand 1.11.2016, § 2057 Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2018 - 7 U 44/18

    Miterbengemeinschaft - Auskunftsanspruch bzgl. erhaltener Zuwendungen und

    Die Auskunftspflicht bezieht sich auf alle Zuwendungen, die als ausgleichspflichtig entsprechend §§ 2050-2053 BGB in Betracht kommen (OLG Frankfurt, ErbR 2017, 630 ff., juris Tz. 6 m.w.N.).

    Das Landgericht hat zutreffend einen Auskunftsanspruch gemäß § 2314 Abs. 1 BGB sowie gemäß § 242 BGB verneint (vgl. OLG Köln, FamRZ 2018, 61 (63) m.w.N.; OLG Frankfurt, ErbR 2017, 630 ff., juris Tz. 9/12; OLG Koblenz, ZEV 2013, 453 f., juris Tz. 8 f.) Die von der Berufung zitierten Entscheidungen des BGH betreffen anders gelagerte Sachverhalte.

    Weitergehende Ansprüche der Klägerin auf Ausgleichung oder Anrechnung hinsichtlich der mit der Auskunftspflicht erfassten unentgeltlichen Zuwendungen werden jedoch nicht vorgetragen und sind der Akte nicht zu entnehmen (OLG Frankfurt, ErbR 2017, 630 ff., juris Tz. 12 m.w.N.).

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