Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abtrennung der Folgesache im Güterrecht; Begehrter Ausschluss des Versorgungsausgleichs; Antragserfordernis hinsichtlich der Aufhebung und Zurückverweisung der Folgesache Versorgungsausgleich in FGG-Sachen; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes hinsichtlich der ...
- hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Aufhebung und Zurückverweisung von FGG -Sachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 884 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Worauf die Antragsgegnerin zutreffend verweist, entsprach es zwar einem vordringlichen Anliegen des Gesetzgebers, durch den Versorgungsausgleich die früher unbefriedigende soziale Lage einer nicht oder nicht voll erwerbstätigen geschiedenen Ehefrau zu verbessern (vgl. BGHZ 74, 38, 41, m. w. N. = FamRZ 1979, 477, 478).Die Inanspruchnahme desjenigen Ehegatten, der während der Ehezeit die werthöheren Versorgungsanwartschaften begründet hat, rechtfertigt sich aus dem Gedanken der ehelichen Lebensgemeinschaft; diese ist im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft, bei deren Zerbrechen die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften gemäß dem ursprünglich gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Alterssicherung nunmehr auf die Ehegatten aufzuteilen sind (vgl. BGH FamRZ 1979, 477, 479 f.).
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85
Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Eine Kürzung oder gar der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat - oder etwa über nicht ausgleichspflichtiges Grund- oder Kapitalvermögen verfügt (vgl. BGH FamRZ 1981, 130, 132 und 1987, 49, 51) - während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen (BGH FamRZ 1987, 923 m. w. N. und 1987, 255). - BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Mit dem BGH (FamRZ 1986, 563) ist das Amtsgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Anwendung der Härteregelung des § 1587 c Nr. 1 BGB nur in Betracht kommt, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse die starre Durchführung des öffentlichrechtlichen Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. BGH FamRZ 1982, 258).
- BGH, 13.05.1987 - IVb ZB 60/85
Begriff der groben Unbilligkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Eine Kürzung oder gar der Ausschluss des Versorgungsausgleichs unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Ungleichgewichts kommt vielmehr erst in Betracht, wenn der Berechtigte bereits eine ausreichende Versorgung hat - oder etwa über nicht ausgleichspflichtiges Grund- oder Kapitalvermögen verfügt (vgl. BGH FamRZ 1981, 130, 132 und 1987, 49, 51) - während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen (BGH FamRZ 1987, 923 m. w. N. und 1987, 255). - BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 161/86
Voraussetzungen der Härteregelung; Begriff der groben Unbilligkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Hierfür sind die für die Beurteilung nach § 1587 c Nr. 1 BGB maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse hinreichend aufzuklären und festzustellen (BGH FamRZ 1989, 491). - BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 59/83
Berücksichtigung einer Teilzeitbeschäftigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Mit dem BGH (FamRZ 1986, 563) ist das Amtsgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass die Anwendung der Härteregelung des § 1587 c Nr. 1 BGB nur in Betracht kommt, wenn aufgrund besonderer Verhältnisse die starre Durchführung des öffentlichrechtlichen Wertausgleichs dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs in unerträglicher Weise widersprechen würde (vgl. BGH FamRZ 1982, 258). - BGH, 21.12.1994 - XII ZB 149/92
Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.03.2003 - 3 UF 277/02
Die Härteklausel kann indessen eingreifen, wenn die Durchführung des ungekürzten Versorgungsausgleichs zu einem erheblichen und damit grob unbilligen wirtschaftlichen Ungleichgewicht führen würde (BGH FamRZ 1995, 413, 414 ).
- OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 9 UF 138/06
Versorgungsausgleich: Umfang der Amtsermittlungspflicht; Ausschluss des …
Die allgemeine Behauptung, der andere sei hinreichend gesichert, genügt einem substantiierten Vorbringen nicht, da es sich lediglich um eine Rechtsbehauptung handelt (OLG Frankfurt FamRB 2003, 244). - OLG Frankfurt, 18.11.2009 - 3 UF 272/09 Eines besonderen Antrages bedurfte es für das FGG-Verfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht (vgl. OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 319; OLG Frankfurt Beschluss vom 16.01.2008 - 3 UF 376/07).