Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/2001, 20 W 84/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3254
OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/2001, 20 W 84/01 (https://dejure.org/2001,3254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.04.2001 - 20 W 84/2001, 20 W 84/01 (https://dejure.org/2001,3254)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. April 2001 - 20 W 84/2001, 20 W 84/01 (https://dejure.org/2001,3254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 PartGG, § 18 Abs 2 HGB
    Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein "Institut"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eintragung einer Partnerschaft in das Partnerschaftsregister wegen Verstoßes gegen das Irreführungsverbot durch den gewählten Namen; Privatrechtlich organisierter Zusammenschluss von drei Fachärzten zur Ausübung ihres ärztlichen Berufes unter Verwendung des ...

  • Wolters Kluwer

    (Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein "Institut")

  • Judicialis

    HGB § 18; ; PartGG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PartGG § 2 Abs. 2; HGB § 18 Abs. 2
    Führung der Bezeichnung "Institut" im Namen einer Partnerschaft von Ärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 459
  • MDR 2001, 1177
  • FGPrax 2001, 209
  • DB 2001, 1664
  • Rpfleger 2001, 427
  • Rpfleger 2001, 428
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.09.1991 - 2 Wx 34/91
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01
    Dann muss aber durch einen Zusatz eindeutig klargestellt werden, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handelt (vgl. BGH.NJW-RR 1987, 735; OLG Köln Rpfleger 1992, 111; BayObLG BB 1985, 2269; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 12; Bokelmann, GmbHR 1998, 57, 63; Lutter/Welp, ZJP 1999, 1073, 1080).

    Eine derartige generelle Aussage kann insbesondere nicht der bereits zitierten Entscheidung des OLG Köln (Rpfleger 1992, 111) entnommen werden.

  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84

    "Gemologisches Institut"; Werbung mit dem Begriff Institut

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01
    Dann muss aber durch einen Zusatz eindeutig klargestellt werden, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handelt (vgl. BGH.NJW-RR 1987, 735; OLG Köln Rpfleger 1992, 111; BayObLG BB 1985, 2269; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 12; Bokelmann, GmbHR 1998, 57, 63; Lutter/Welp, ZJP 1999, 1073, 1080).
  • BayObLG, 10.06.1985 - BReg. 3 Z 55/85

    Täuschungseignung des Firmenbestandteils "Institut"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01
    Dann muss aber durch einen Zusatz eindeutig klargestellt werden, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handelt (vgl. BGH.NJW-RR 1987, 735; OLG Köln Rpfleger 1992, 111; BayObLG BB 1985, 2269; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 12; Bokelmann, GmbHR 1998, 57, 63; Lutter/Welp, ZJP 1999, 1073, 1080).
  • OLG Frankfurt, 28.04.1981 - 20 W 588/80

    Firma; Täuschung; Institut; Privatwirtschaftliches Unternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. April 1981 (OLGZ 1981, 414 if) ausgeführt hat, wird der Begriff Institut häufig von wissenschaftlichen Zwecken dienenden Einrichtungen, insbesondere wissenschaftlichen Betriebseinheiten von Hochschulen, verwendet (vgl. § 20 Abs. 3 Satz 3 Hess. UniversitätsG vom 06. Juni 1978, GVBI. 1 S. 348).
  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Die vor dem HRefG 1998 vertretene Auffassung, dass die Aufnahme einer geographischen Bezeichnung in die Firma auch eine Aussage über die Größe oder die Marktstellung des Unternehmens beinhalte, wird als überholt angesehen (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 2004, 40/42; offen gelassen OLG Frankfurt FGPrax 2005, 1333; a.A. aber nicht tragend OLG Frankfurt Rpfleger 2001, 428).
  • KG, 26.10.2011 - 25 W 23/11

    Vereinsregister: Irreführung durch Führen des Worts "Institut" im Vereinsnamen

    Vielmehr ist es erforderlich, dass die "angesprochenen Verkehrskreise" getäuscht werden können (OLG Düsseldorf a.a.O., Rn. 16; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 459, zitiert nach juris, Rn. 2; Stöber, Handbuch zum Vereinsrecht, 9. Aufl. 2004, Rn. 93).

    Private Vereinigungen dürfen - entgegen der Ansicht des Beteiligten - in ihrem Namen das Wort "Institut" nur führen, wenn diesem eine Tätigkeitsbezeichnung hinzugefügt wird (BayObLG a.a.O., Rn. 23; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 459, zitiert nach juris, Rn. 4).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2019 - 20 W 53/18

    Zur Firmierung einer UG mit dem Firmenbestandteil "Holding"

    Im Unterschied beispielsweise zu Begriffen wie Zentrum (vgl. hierzu Senat Beschluss vom 28.10.2014, Az. 20 W 411/12 , zitiert nach juris) oder Bundesverband/Europaverbund oder ähnlicher Formulierungen für lediglich regional begrenzt tätige Unternehmen (vgl. u.a. Senat, Beschluss vom 27.04.2001, Az. 20 W 84/01 , zitiert nach juris, für einen dort gewählten unzulässigen überregionalen Firmenzusatz) vermittelt der Begriff "Holding".
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 3 Wx 104/23

    Vereinsrecht, Namen, Irreführung, Institut

    Zu den bedeutsamen Angaben über die gesellschaftlichen Verhältnisse gehören Angaben zu Art, Größe und Tätigkeit der Gesellschaft, zu ihrem Alter, ihrer Zusammensetzung oder ihren sonstigen Verhältnissen (Senat, Beschluss vom 16.04.2004 - I-3 Wx 107/04, Rn. 15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.04.2001 - 20 W 84/2001, Rn. 2, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.04.2004 - 3 Wx 107/04

    Firmenbezeichnung "Dolmetscher-Institut e. K." irreführend im Sinne des § 18 Abs.

    3 Z 167/89|LG Frankfurt/Main; 23.11.1989; 9 T 1086/89">MDR 1990, 824, 825; OLG Frankfurt NJW-RR 2002, 459).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2003 - 8 W 425/02

    Handelsregisterverfahren auf Amtslöschung einer Firma: Irreführende Bezeichnung

    Die abweichende Äußerung des OLG Frankfurt (MDR 2001, 1177 = RPfl 2001, 428 = NJW/RR 2002, 459) gibt keinen Anlass zu einer Vorlage an den BGH (§ 28 Abs. 2 FGG), da die Entscheidung nicht auf der ergänzenden Erwägung über den regionalen Zusatz beruht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht