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   OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07   

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https://dejure.org/2009,29483
OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07 (https://dejure.org/2009,29483)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2009 - 23 U 61/07 (https://dejure.org/2009,29483)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 23 U 61/07 (https://dejure.org/2009,29483)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    In einem solchen Fall ist aber eine Haftung des Kommanditisten aus §§ 171, 172 HGB ausgeschlossen, wobei dies auch für eine mittelbare Haftung gilt (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, III ZR 90/08, zit. nach juris, Rn. 35; Urteil vom 11. November 2008, XI ZR 468/07, zit. nach juris, Rn. 19ff., für eine Inanspruchnahme durch Gläubiger).

    Da dies auch dann der Fall ist, wenn sich - so der Vortrag der Kläger - tatsächlich Auszahlungen als eine Form der Einlagenrückgewähr darstellen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, a.a.O.), bedarf es keiner entsprechenden Hinweise im Prospekt.

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Dieser Trennung kommt für den Anleger deshalb eine besondere Bedeutung zu, da er nur so in die Lage versetzt wird, die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit seiner Investition zu überprüfen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2006, II ZR 329/04, zit. nach juris, Rn. 9).

    Ausreichend ist es, wenn der Anleger - gegebenenfalls durch eine selbst anzustellende einfache Berechnung - das Verhältnis der einzelnen Kosten zu den Gesamtkosten sowie die Unterscheidung zwischen den sog. harten und weichen Kosten ermitteln kann (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2006, II ZR 329/04, zit. nach juris, Rn. 9), was hier gewährleistet ist.

  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Urteil des OLG Stuttgart vom 22.01.2007, Az. 10 U 189/06, lag dort doch gerade der umgekehrte Fall vor.
  • OLG Frankfurt, 15.03.2007 - 3 U 107/06

    Prospekthaftung und Verschulden bei Vertragsschluss bei der Vermittlung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Schließlich ist auch zu berücksichtigen, dass, worauf der 3. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main in der Entscheidung vom 15. März 2007, Az.: 3 U 107/06, zutreffend hingewiesen hat, zwischen der Beratung über das Anlageobjekt und die Beratung des Anlegers selbst zu trennen ist.
  • OLG Frankfurt, 13.05.2009 - 23 U 64/07

    Prospekthaftung: Anforderungen an die Darstellung der "weichen Kosten" im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Wie der Senat bereits in dem, den X betreffenden und den Parteien bekannten Urteil vom 13. Mai 2009 (23 U 64/07) dargestellt hat, ist es für die Anlageentscheidung von erheblicher Bedeutung, dass dem Anleger deutlich gemacht wird, in welchem Umfang Leistungen nicht unmittelbar dem Anlageobjekt zugute kommen, sondern in die - weit zu verstehenden - Nebenleistungen einfließen.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Dabei hat der Senat bereits in der rechtskräftigen Entscheidung vom 28. Mai 2008 (23 U 63/07) zu einem vergleichbaren Fonds dargelegt, dass eine genaue Aufschlüsselung aller Kosten bei einem erheblichen Investitionsvolumen nicht gefordert werden kann.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Soweit sie auf Angaben aus 2005 abstellen, berücksichtigen sie nicht, dass es auf die Prognose zum Zeitpunkt der Prospektierung ankommt, also eine ex-post-Betrachtung ausscheidet (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, XI ZR 89/07, zit. nach juris, Rn. 28).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang auf die Pflicht hinweisen, Rückvergütungen offen zu legen (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009, XI ZR 510/07, zit. nach juris), führt dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    In einem solchen Fall ist aber eine Haftung des Kommanditisten aus §§ 171, 172 HGB ausgeschlossen, wobei dies auch für eine mittelbare Haftung gilt (BGH, Urteil vom 12. Februar 2009, III ZR 90/08, zit. nach juris, Rn. 35; Urteil vom 11. November 2008, XI ZR 468/07, zit. nach juris, Rn. 19ff., für eine Inanspruchnahme durch Gläubiger).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 61/07
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist daher nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, das er von den Verhältnissen des Unternehmens bzw. hier der Anlage vermittelt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 175/81, NJW 1982, 2823, 2824).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

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