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   OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 221/10   

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https://dejure.org/2011,69248
OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 221/10 (https://dejure.org/2011,69248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2011 - 19 U 221/10 (https://dejure.org/2011,69248)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - 19 U 221/10 (https://dejure.org/2011,69248)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 Abs 1 BGB, § 355 Abs 2 S 1 BGB, § 360 BGB, § 14 BGb
    Zur den Voraussetzungen der Haftung einer kreditfinanzierenden Bank

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur den Voraussetzungen der Haftung einer kreditfinanzierenden Bank

  • RA Kotz

    Haftung kreditfinanzierende Bank Fahrzeugfinanzierung - aufklärungspflichtiger Wissensvorsprungs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Autokauf und die Haftung einer kreditfinanzierenden Bank

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 31.10.1984 - 26 U 38/84

    Kreditgebühren oder Zinsen als Vergütung für die Zurverfügungstellung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 221/10
    Zwar kann ein Darlehensvertrag, zumindest aber hinsichtlich der auferlegten sog. Ballonrate, dann sittenwidrig sein, wenn der Kreditgeber unter den gegebenen Umständen damit rechnen musste, dass der Darlehensnehmer die am Ende der Laufzeit fällige Ballonrate nicht aufbringen kann (Urt. v. 31.10.1984, 26 U 38/84, Rn. 29, 36 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2011 - 14 U 232/10

    Verbraucherdarlehen zur Pkw-Finanzierung: Anforderungen an die Belehrung über das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 221/10
    Damit entspricht die in Klammern gesetzte Formulierung der Legaldefinition des § 14 BGB und ist nicht geeignet, beim unbefangenen durchschnittlichen Verbraucher Verständnisschwierigkeiten zu begründen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.01.2011, 14 U 232/10, Bl.385 ff d. A.)- Es kann auch nicht dem Kreditgeber angelastet werden, dass ein Verbraucher möglicherweise nach den ersten drei Worten des Satzes innehält und dessen Rest nicht mehr zur Kenntnis nimmt.
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 221/10
    Danach können sich Anleger in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn.51; Urt. v. 29.06.2010, XI ZR 104/08, Rn.12, jeweils m.w.N. - juris).
  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2011 - 19 U 221/10
    Danach können sich Anleger in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen (BGH, Urt. v. 16.05.2006, XI ZR 6/04, Rn.51; Urt. v. 29.06.2010, XI ZR 104/08, Rn.12, jeweils m.w.N. - juris).
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