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   OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98   

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https://dejure.org/2005,9276
OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98 (https://dejure.org/2005,9276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.07.2005 - 7 U 93/98 (https://dejure.org/2005,9276)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 7 U 93/98 (https://dejure.org/2005,9276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Nr 6 VOB/B, § 648 BGB, § 883 BGB, § 888 BGB, § 768 BGB
    Bauvertrag: Anspruch des Bauunternehmers auf Grundbucheintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gegen den Grundstückserwerber trotz nicht rechtskräftiger Feststellung der zu sichernden Restwerklohnforderung; Berücksichtigung der Vergütung für nicht angekündigte ...

  • Judicialis

    BGB § 648; ; BGB § 768; ; BGB § 883; ; BGB § 888; ; BGB § 1137; ; BGB § 1211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Bestellung einer Bauhandwerksicherungshypothek bei personenverschiedenem Grundstückseigentümer - Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung durch Vormerkung auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshyopthek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eintragung von Bauhandwerkersicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 648, 883, 888 BGB; § 2 Nr. 6 VOB/B
    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach Verkauf des Grundstücks? (RA Dr. Christoph Lichtenberg; IBR 2007, 250)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach Verkauf des Grundstücks? (IBR 2007, 250)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 929
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 51/87

    Sicherung des Vormerkungsberechtigten gegenüber dem Drittbewerber

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Da die Klägerin als Vormerkungsgläubigerin keine bestimmte Reihenfolge bei der Durchsetzung der im Verfolgungsverbund stehenden Ansprüche gemäß §§ 648, 883 BGB und des § 888 BGB einhalten mußte, durfte sie den Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB gegen den Beklagten als vormerkungswidrigen Erwerber vorab geltend machen (vgl. BGH BB 1958, 1225; BGH WM 1988, 1422; BGH Rpfl.
  • BGH, 04.07.1966 - VIII ZR 90/64

    Haftung des angeblichen Vertretenen kraft Duldungs- oder Anscheinsvollmacht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Die plastische Schilderung des Zeugen Z3, dass die Bauherrin die Architekten auf der Baustelle schalten und walten ließ, dass Abstimmungen über Fragen des Fortgangs des Bauvorhabens allein mit den Architekten getroffen worden seien, läßt den Schluß darauf zu, dass entweder den Architekten eine Vollmacht durch konkludentes Verhalten seitens der für die Bauherrin Handelnden erteilt worden ist oder ein der Vollmachtserteilung gleichzusetzenes Verhalten vorlag (vgl. auch BGH NJW 1966, 1915 ff; BGH NJW 1975, 2101; BGH NJW 1991, 1225).
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Lediglich für die Fallgruppen, in denen das Grundstück zum Zeitpunkt der Bauausführung nicht im Eigentum des Bestellers stand, wird in seltenen Ausnahmefällen erwogen, dass sich der Grundstückseigentümer gemäß § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muss (vgl. BGH NJW 1988, 255; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 851; OLG Frankfurt BauR 2001, 1291; OLG Dresden BauR 1998, 136; vgl. Werner/Pastor "Der Bauprozess", 11. Auflage, Rdn. 252-260; Kniffka/Koeble "Kompendium des Baurechts", 2. Aufl., 14. Teil Rdn. 19/20).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99

    Beginn der Verjährung bei Bauleistungen für die Praxis eines Heilpraktikers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Damit wurde die Werklohnforderung einschließlich gesetzlicher Erstattungsansprüche nicht mehr im Jahre 1994 fällig, da hierfür auf die Abnahme abzustellen ist, während Abnahmereife, die sich in der Stellung der Schlußrechnung dokumentieren könnte, hierfür nicht genügt (vgl. BGH BauR 2000, 1053 = ZfBR 2000, 333 = NJW 2000, 1940).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03

    Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Formularmäßiger Ausschluss von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Dieser durchgängig von dem Beklagten erhobene Einwand greift gegen die Annahme der Erstattungsfähigkeit nicht durch, da die Schriftformklausel nach § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam ist (vgl. BGH BauR 2004, 488).
  • BGH, 06.06.2000 - VI ZR 172/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei Feststellungsantrag hinsichtlich Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Im übrigen ist bei der Beurteilung der Bestimmtheit des Antrages darauf abzustellen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftigerweise gewollt ist und den recht verstandenen Interessen der Klägerin dienen sollte (vgl. BGH NJW 2000, 3287 (3289).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 22 U 249/93

    Vergütungspflichtige Reparaturarbeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Die Übernahme der Geschäftsführung, das Belassen der Einrichtung der Straße, war für die Bauherrin nützlich und entsprach dem wirklichen oder wenigstens dem mutmaßlichen Willen der Bauherrin, so dass die Aufwendungen unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls zu ersetzen sind (vgl. auch OLG Frankfurt BauR 2003, 1045; OLG Koblenz BauR 1995, 254 (256); Kapellmann/Messerschmidt VOB, Teile A und B, 2003; § 2 VOB/B Rdn. 309 f.).
  • OLG Dresden, 14.08.1997 - 15 U 1445/97

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Angenommene Identität zwischen Auftraggeber und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Lediglich für die Fallgruppen, in denen das Grundstück zum Zeitpunkt der Bauausführung nicht im Eigentum des Bestellers stand, wird in seltenen Ausnahmefällen erwogen, dass sich der Grundstückseigentümer gemäß § 242 BGB wie ein Besteller behandeln lassen muss (vgl. BGH NJW 1988, 255; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 851; OLG Frankfurt BauR 2001, 1291; OLG Dresden BauR 1998, 136; vgl. Werner/Pastor "Der Bauprozess", 11. Auflage, Rdn. 252-260; Kniffka/Koeble "Kompendium des Baurechts", 2. Aufl., 14. Teil Rdn. 19/20).
  • BVerwG, 29.11.1974 - IV C 10.73

    Unbeplanter Innenbereich; Abgrenzung zum Außenbereich; Bodenrechtlich relevanter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Galt die VOB/B, ergab sich der Vergütungsanspruch aus § 2 Nr. 8 VOB/B, wobei die Bestimmung auf die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag verweist, womit die gleichen Rechtsfolgen wie bei der Vereinbarung eines BGB-Bauvertrages erreicht werden (vgl. auch Kemper/Schaarschmidt, BauR 2000, 1651 (1660 ff.).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 24 U 188/00

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Vergütung für ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.07.2005 - 7 U 93/98
    Die Übernahme der Geschäftsführung, das Belassen der Einrichtung der Straße, war für die Bauherrin nützlich und entsprach dem wirklichen oder wenigstens dem mutmaßlichen Willen der Bauherrin, so dass die Aufwendungen unter diesem Gesichtspunkt jedenfalls zu ersetzen sind (vgl. auch OLG Frankfurt BauR 2003, 1045; OLG Koblenz BauR 1995, 254 (256); Kapellmann/Messerschmidt VOB, Teile A und B, 2003; § 2 VOB/B Rdn. 309 f.).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02

    Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 90/03

    Keine isolierte Anwendung des § 16 Nr. 3 VOB/B - Auschlusswirkung der

  • OLG Düsseldorf, 25.10.1976 - 9 U 41/76
  • OLG Düsseldorf, 25.02.1993 - 5 U 162/92

    Bauhandwerkersicherungshypothek bei vorgeschobenem Besteller

  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 121/90

    Haftung des aus der Sozietät ausgeschiedenen Rechtsanwalts nach den Grundsätzen

  • BGH, 30.05.1975 - V ZR 206/73

    Rechtsscheinwirkung einer abhandengekommenen Vollmachtsurkunde

  • BGH, 02.04.1958 - V ZR 203/56
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