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   OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04   

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https://dejure.org/2005,14686
OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,14686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.10.2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,14686)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Oktober 2005 - 6 U 185/04 (https://dejure.org/2005,14686)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 202 Abs 2 BGB, § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs 4 UWG
    Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; Werbung mit einer Garantiezusage von 40 Jahren für die Haltbarkeit von Aluminiumdächern

  • Judicialis

    BGB § 202; ; UWG § 3; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 202; UWG § 3; UWG § 5
    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einer Garantie von 40 Jahren für die Haltbarkeit einer Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung mit einer Garantie von 40 Jahren für die Haltbarkeit einer Sache

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 198/04
    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Das Vorbringen der Fa. Y und der Beklagten im Parallelverfahren 6 U 198/04 (LG Frankfurt a.M. - 3/12 O 153/03) waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Das ist hier zu verneinen, obwohl die zum selben Konzern wie die Klägerin gehörende Firma Y zeitgleich mit der vorliegenden Klage und vertreten durch denselben Rechtsanwalt im Parallelverfahren 6 U 198/04 gleichlautende Klageanträge geltend gemacht hat.

    Die Frage der Passivlegitimation war auch Gegenstand des zwischen der Fa. Y und der Beklagten geführten Parallelverfahrens 6 U 198/04; das Parteivorbringen in diesem Parallelverfahren war Gegenstand der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren.

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Es handelt sich bei diesen Aussagen nicht nur um reine, nicht der Nachprüfbarkeit unterliegende Werturteile oder lediglich reklamehafte Anpreisungen (vgl. hierzu BGH GRUR 02, 182 - Das Beste jeden Morgen).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Die Klage ist auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze über die missbräuchliche Mehrfachverfolgung (vgl. BGH GRUR 2000, 1089 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 713 - Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung; GRUR 02, 715 - Scanner-Werbung; GRUR 04, 70 - Preisbrecher) nicht im Sinne von §§ 13 Abs. 5 UWG a.F., 8 Abs. 4 UWG rechtsmissbräuchlich erhoben worden.
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 91/92

    Zielfernrohr - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 185/04
    Wie der Bundesgerichtshof bereits unter der Geltung von § 225 Satz 1 BGB a.F. entschieden hat (vgl. BGH GRUR 94, 830 - Zielfernrohr), ist eine Werbung mit einer über 30 Jahre hinausreichenden Garantiezusage irreführend, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das - nunmehr in § 202 Abs. 2 BGB normierte - Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung über diesen Zeitraum hinaus verstößt und nicht wirksam eingegangen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2005 - 6 U 198/04

    Wettbewerbsrecht: Verfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes in getrennten

    Das ist hier zu verneinen, obwohl die zum selben Konzern wie die Klägerin gehörende Firma F GmbH zeitgleich mit der vorliegenden Klage und vertreten durch denselben Rechtsanwalt im Parallelverfahren 6 U 185/04 gleichlautende Klageanträge geltend gemacht hat.
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