Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 253/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
"Formlose" Mitteilung über Geschäftsjahresänderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Formlose" Mitteilung über Geschäftsjahresänderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung von Anmeldung zum Handelsregister und formloser Mitteilung; Anforderungen an die Form der Anmeldung einer Geschäftsjahresänderung zum Handelsregister
- rechtsportal.de
HGB § 12
Abgrenzung von Anmeldung zum Handelsregister und formloser Mitteilung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 253/16
- OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 253/16 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.2014 - II ZB 20/13
Handelsregistersache: Befugnis des Insolvenzverwalters für eine GmbH zur Änderung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 253/16
Eine Änderung des Geschäftsjahres kann auch durch sonstige Mitteilung an das Registergericht begründet werden (Anschl. an BGH - II ZB 20/13 - 14.10.2014).Wie der Beschwerdeführer bereits in seinem Schreiben an das Registergericht vom 17.08.2016 (Bl. 43 d. A.) klargestellt hat, handelt es sich bei seinem Schreiben vom 07.06.2016 an das Registergericht jedoch gerade nicht um eine Anmeldung, sondern lediglich um eine "formlose Mitteilung" über die Geschäftsjahresänderung im Sinne des Beschlusses des BGH vom 14.10.2014 (Az. II ZB 20/13).
- OLG Frankfurt, 12.11.2015 - 20 W 186/15
Handelsregister: Rückkehr zu satzungsmäßigem Geschäftsjahr
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.10.2016 - 20 W 253/16
Eine derartige "formlose Mitteilung" hat nach Auffassung des BGH - und auch des Senats in seinem nachfolgenden Beschluss vom 12.11.2015 (Az. 20 W 186/15) - bereits das zur Folge, was der Beschwerdeführer erreichen wollte, nämlich die rechtsbegründende Rückkehr zum alten Geschäftsjahr.