Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Informationspflichten bei Anlagevermittlung (hier: Aufklärung über Nachschusspflicht bei atypisch stiller Beteiligung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Informationspflichten bei Anlagevermittlung (hier: Aufklärung über Nachschusspflicht bei atypisch stiller Beteiligung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 21.12.2011 - 4 O 324/11
- OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
- BGH - III ZR 401/12 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09
Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Bei der Vermittlung von Anlagen in Form einer Unternehmensbeteiligung muss der Anleger insbesondere über die mit der angebotenen spezifischen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend und vollständig aufgeklärt werden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 3.3.2010, 4 U 40/09).Insbesondere wird nicht deutlich, dass die Entnahmen auch im Falle der Wiederanlage keinen Kapitalzuwachs bewirken und dass deshalb in hohem Maße die Gefahr einer Nachschusspflicht besteht (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 3.3.2010, 4 U 40/09).
Insoweit liegt ein eigenes pflichtwidriges Verhalten des Beklagten vor (vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 3.3.2010, 4 U 40/09).
- BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05
Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Tritt der Wille nicht im eigenen, sondern in fremden Namen zu handeln, nicht hinreichend erkennbar hervor, ist nach der Auslegungsregel des § 164 Abs. 2 BGB der Beklagte selbst Vertragspartner des Klägers (vgl. auch BGH NJW-RR 2006, 109, 110).Das gilt aber nur dann, wenn der Handelnde sein Auftreten für das Unternehmen hinreichend deutlich gemacht hat (vgl. BGH NJW-RR 2006, 109, 110).
- BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07
Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Der Schadensersatzanspruch des Klägers ist mit der Zeichnung der Beteiligungen entstanden, weil bereits dadurch die Gefahr der Vermögensminderung begründet worden ist und der Kläger die Rückabwicklung der Verträge hätte verlangen können (vgl. BGH NJW 2008, 506).Sind mehrere Beratungsfehler oder Aufklärungsfehler gegeben, so ist für jeden die kenntnisabhängige Verjährungsfrist von drei Jahren gesondert festzustellen (vgl. BGH NJW 2008, 506).
- BGH, 26.09.2005 - II ZR 314/03
Rückgewähr der Einlage eines stillen Gesellschafters; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Bei einer unzureichenden Aufklärung über den Zusammenhang zwischen gewinnunabhängigen Entnahmen und Renditen hat der BGH eine Aufklärungspflichtverletzung des Vermittlers angenommen, die sich die Kapitalanlagegesellschaft nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2005, II ZR 314/03; BGH Urteil vom 21.3.2005, II ZR 310/03). - BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03
Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Bei einer unzureichenden Aufklärung über den Zusammenhang zwischen gewinnunabhängigen Entnahmen und Renditen hat der BGH eine Aufklärungspflichtverletzung des Vermittlers angenommen, die sich die Kapitalanlagegesellschaft nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2005, II ZR 314/03; BGH Urteil vom 21.3.2005, II ZR 310/03). - OLG Düsseldorf, 16.03.2012 - 6 U 253/10
Streitwert einer Schadensersatzklage wegen fehlgeschlagener Kapitalanlage; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des BGH vom 8.5.2012, XI ZR 261/10, NJW 2012, 2646, wonach entgangene Anlagezinsen, die neben dem Ersatz des angelegten Kapitals gefordert werden, den Streitwert nicht erhöhen, da sie als Nebenforderung zu qualifizieren sind, die von der Hauptforderung abhängig sind (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2012, I-6 U 253/10, 6 U 253/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.9.2010, 19 W 46/10). - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10
Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des BGH vom 8.5.2012, XI ZR 261/10, NJW 2012, 2646, wonach entgangene Anlagezinsen, die neben dem Ersatz des angelegten Kapitals gefordert werden, den Streitwert nicht erhöhen, da sie als Nebenforderung zu qualifizieren sind, die von der Hauptforderung abhängig sind (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2012, I-6 U 253/10, 6 U 253/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.9.2010, 19 W 46/10). - OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 19 W 46/10
Streitwertfestsetzung: Berücksichtigung entgangenen Gewinns aus einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Der Senat folgt insoweit der Entscheidung des BGH vom 8.5.2012, XI ZR 261/10, NJW 2012, 2646, wonach entgangene Anlagezinsen, die neben dem Ersatz des angelegten Kapitals gefordert werden, den Streitwert nicht erhöhen, da sie als Nebenforderung zu qualifizieren sind, die von der Hauptforderung abhängig sind (so auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.3.2012, I-6 U 253/10, 6 U 253/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 3.9.2010, 19 W 46/10). - BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09
Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw. …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Dabei begründet der Umstand, dass der Interessent es unterlassen hat, an Hand des Emissionsprospektes die Richtigkeit der Angaben des Vermittlers oder Beraters zu überprüfen, noch nicht den Vorwurf der grob fahrlässigen Unkenntnis (vgl. BGH NJW-RR 2010, 1623, BGH NJW-RR 2011, 842). - BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04
Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2012 - 14 U 25/12
Im Streitfall ist zwischen den Parteien ein Anlagevermittlungsvertrag geschlossen worden, der nach der Rechtsprechung des BGH stillschweigend zustande kommt, wenn der Anlagevermittler ohne Beratung ein Anlageprodukt vertreibt, der Anlageinteressent erkennbar die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will und dieser die gewünschte Tätigkeit beginnt (vgl. BGHZ 158, 110, 116; BGH WM 2005, 1219, 1220; BGH WM 2007, 228). - BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02
Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …
- BGH, 04.09.2008 - III ZR 22/08
- BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10
Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei …
- BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04
Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler …