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   OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 2 Ss OWi 1092/19   

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https://dejure.org/2019,44600
OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 2 Ss OWi 1092/19 (https://dejure.org/2019,44600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.11.2019 - 2 Ss OWi 1092/19 (https://dejure.org/2019,44600)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. November 2019 - 2 Ss OWi 1092/19 (https://dejure.org/2019,44600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 99 Abs 3 HSOG
    Gesetzeswidrige Überwachung des fließenden Verkehrs durch unwirksam zum "Ordnungspolizeibeamten" bestellten privaten Dienstleister

  • verkehrslexikon.de

    Überwachung des fließenden Verkehrs durch unzulässig bestellte private Dienstleister

  • beck-blog

    Messungen durch Private: Unglaubliches aus Hessen!

  • IWW

    § 99 Abs. 3 HSOG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Weitere Kommunen mit gesetzwidriger Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Weitere Kommunen mit gesetzwidriger Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

  • lto.de (Kurzinformation)

    Private Dienstleister dürfen nicht blitzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weitere Kommunen mit gesetzwidriger Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Weitere Kommunen mit gesetzwidriger Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrsüberwachung aufgrund Einsatzes privater Dienstleister in weiteren Kommunen gesetzwidrig - Überwachung des fließenden Verkehrs durch nichtig zum "Ordnungspolizeibeamten" bestellten privaten Dienstleister unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 26.04.2017 - 2 Ss OWi 295/17

    Einsatz privater Dienstleister bei kommunaler Verkehrsmessung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 2 Ss OWi 1092/19
    Das Amtsgericht hat unter Bezugnahme auf die sog. "Lauterbach-Entscheidung" des Senats (Beschluss vom 26. April 2017 - 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588 ff.) in der selbständigen Durchführung der gegenständlichen Messung und deren Auswertung durch den Zeugen Z1 als privatrechtlich tätiger Person einen Bruch in der Beweismittelkette angenommen, da die Messdaten zu keinem Zeitpunkt in der Kontrolle des Hoheitsträgers selbst befanden.

    Der Senat hat in mehreren Entscheidungen (grundsätzlich im Beschluss v. 26.04.2017 - 2 Ss-OWi 295/17, sog. "Lauterbach-Entscheidung") ausgeführt, dass bei der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs beim Einsatz technischer Verkehrsüberwachungsanlagen die Hinzuziehung und Übertragung von Aufgaben an private Dienstleister bzw. Personen, die nicht in einem Dienst- und Treueverhältnis zum Staat stehen, ausgeschlossen ist (vgl. dazu auch Hornmann, HSOG, 2. Aufl., § 99 Rdn. 34 f).

  • OLG Frankfurt, 06.11.2019 - 2 Ss OWi 942/19

    Keine Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 2 Ss OWi 1092/19
    Der Senat hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 06. November 2019 (2 Ss-OWi 942/19 - sog. "Freigericht"-Entscheidung) zur Verkehrsüberwachungen durch private Dienstleister ausgeführt, dass die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung keine Rechtsgrundlage hat und infolgedessen das Regierungspräsidium Kassel keinen Bußgeldbescheid hätte erlassen dürfen.
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