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   OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 2 UF 172/08   

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https://dejure.org/2009,31649
OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 2 UF 172/08 (https://dejure.org/2009,31649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2009 - 2 UF 172/08 (https://dejure.org/2009,31649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - 2 UF 172/08 (https://dejure.org/2009,31649)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07

    Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 2 UF 172/08
    27 Einer solchen Befristungsmöglichkeit unterliegen sämtliche nachehelichen Unterhaltansprüche, folglich auch der hier in Rede stehende Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin wegen Krankheit aus § 1572 BGB (BGH Urteil v. 26.11.2008 - XII ZR 131/07 zitiert nach juris; BT-Drucks. 16/1830 S.18; OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1256, 1257).

    "Da es sich bei der Krankheit und der durch sie bedingten Erwerbsunfähigkeit in der Regel um eine schicksalhafte Entwicklung handelt, ist eine dauerhafte Unterhaltsverantwortung des geschiedenen Ehegatten für das allein in zeitlichem Zusammenhang mit der Ehe stehende Krankheitsrisiko nicht ohne weiteres zu rechtfertigen"(BGH Urteil vom 26.11.2008- XII ZR 131/07).

  • OLG Nürnberg, 28.01.2008 - 10 UF 1205/07

    Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Krankheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 2 UF 172/08
    27 Einer solchen Befristungsmöglichkeit unterliegen sämtliche nachehelichen Unterhaltansprüche, folglich auch der hier in Rede stehende Unterhaltsanspruch der Antragsgegnerin wegen Krankheit aus § 1572 BGB (BGH Urteil v. 26.11.2008 - XII ZR 131/07 zitiert nach juris; BT-Drucks. 16/1830 S.18; OLG Nürnberg FamRZ 2008, 1256, 1257).
  • OLG Hamburg, 02.11.2007 - 2 UF 67/07

    Pflicht des gesteigert Unterhaltspflichtigen zur Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 2 UF 172/08
    Eine hiergegen vom Antragsteller eingelegte Berufung (2 UF 67/07) wurde zurückgenommen.
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2009 - 2 UF 172/08
    Zwar ist dabei zu berücksichtigen, dass die Parteien 24 Jahre bis zur Rechtskraft der Ehescheidung, 22 Jahre bis zur Zustellung des Scheidungsantrages (BGH FamRZ 1986, 886,888) und 18 Jahre bis zu Trennung verheiratet waren und die Antragsgegnerin, die bei Eheschließung 20 Jahre alt war, während des ehelichen Zusammenlebens unter Aufgabe eigener Erwerbstätigkeit für die Betreuung der Kinder und der Führung des Haushaltes zuständig war.
  • OLG Hamm, 29.03.2016 - 2 UF 223/15

    Elternwille bestimmt Religionszugehörigkeit des Kindes

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die genannten Beschlüsse im Verfahren der einstweiligen Anordnung und zur Hauptsache sowie auf das diesen Beschlüssen zugrundeliegende Verfahren einschließlich Beschwerdeverfahren Bezug genommen (Aktenzeichen: AG Duisburg, 36 F 99/07 = OLG Düsseldorf, II-2 UF 172/08).

    Der Senat hat die Akten des Sorgerechtsverfahrens beigezogen; sie waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung (Aktenzeichen: AG Duisburg, 36 F 99/07 = OLG Düsseldorf, II-2 UF 172/08).

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