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   OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13   

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https://dejure.org/2014,1358
OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13 (https://dejure.org/2014,1358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.01.2014 - 16 U 103/13 (https://dejure.org/2014,1358)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 16 U 103/13 (https://dejure.org/2014,1358)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Kollisionsunfall, Haftungsverteilung, fließender Verkehr

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 StVO, § 14 Abs 1 StVO, § 249 Abs 2 BGB
    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten Tür eines parkenden PKW

  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten Tür eines parkenden PKW und zu diversen Schadenspositionen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines auf einem Parkstreifen geparkten Fahrzeugs

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrsunfall zwischen vorbeifahrendem Fahrzeug und geöffneter Fahrzeugtür

  • captain-huk.de

    OLG Frankfurt am Main ändert Urteil der Zivilkammer des Landgerichts ab und entscheidet zur Haftungsquote und zu den quotierten Sachverständigenkosten nach einem mitverschuldeten Verkehrsunfall mit Urteil vom 28.1.2014 - kanzlei-kotz.de; manuell-www.verkehrslexikon.de ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2; StVO § 1; StVO § 14 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs im fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines auf einem Parkstreifen geparkten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Kollision mit der Fahrertür - wie wird da gehaftet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines anderen Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines anderen Fahrzeugs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Crash direkt in die geöffnete Autotür - wer haftet wieviel?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    PKW fährt gegen die geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeugs - wer haftet?

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schadenshalbierung bei Kollision mit offener Fahrertür

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    PKW fährt gegen die geöffnete Tür eines parkenden Fahrzeugs - wer haftet?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht bei Kollision mit offener Kfz-Tür?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehr mit der geöffneten Tür eines anderen Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2014, 454
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • AG Altena, 17.02.2010 - 2 C 459/09

    Nach anerkannter Rechtsprechung werden Sachverständigenhonorare in Relation zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Vorliegend halten sich die von dem Sachverständigen abgerechneten Nebenkosten auch im Rahmen dessen, was von anderen Gerichten als Nebenkosten anerkannt worden ist (vgl. z.B. AG Altena, Urteil vom 17.2.2010, 2 C 459/09 = BeckRS 2011, 09470: Nebenkosten in Höhe von 25 % des Grundhonorars; ebenso AG Arnsberg, Urteil vom 17.6.2009, 3 C 99/09 = SP 2010, 87; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.6.2012, 13 S 37/12 = NJW 2012, 3658: pauschal 35,- EUR Fahrtkosten).
  • LG Saarbrücken, 22.06.2012 - 13 S 37/12

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Erstattung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Vorliegend halten sich die von dem Sachverständigen abgerechneten Nebenkosten auch im Rahmen dessen, was von anderen Gerichten als Nebenkosten anerkannt worden ist (vgl. z.B. AG Altena, Urteil vom 17.2.2010, 2 C 459/09 = BeckRS 2011, 09470: Nebenkosten in Höhe von 25 % des Grundhonorars; ebenso AG Arnsberg, Urteil vom 17.6.2009, 3 C 99/09 = SP 2010, 87; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.6.2012, 13 S 37/12 = NJW 2012, 3658: pauschal 35,- EUR Fahrtkosten).
  • AG Arnsberg, 17.06.2009 - 3 C 99/09

    Anforderungen an den Unfallersatztarif; Realisierung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Vorliegend halten sich die von dem Sachverständigen abgerechneten Nebenkosten auch im Rahmen dessen, was von anderen Gerichten als Nebenkosten anerkannt worden ist (vgl. z.B. AG Altena, Urteil vom 17.2.2010, 2 C 459/09 = BeckRS 2011, 09470: Nebenkosten in Höhe von 25 % des Grundhonorars; ebenso AG Arnsberg, Urteil vom 17.6.2009, 3 C 99/09 = SP 2010, 87; LG Saarbrücken, Urteil vom 22.6.2012, 13 S 37/12 = NJW 2012, 3658: pauschal 35,- EUR Fahrtkosten).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2006 - 3 U 202/05

    Regressprozess der leistungsfreien Kfz-Haftpflichtversicherung: Verspäteter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Das Landgericht hat zwar die Beeinträchtigungen des Klägers zutreffend dargestellt; insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Kläger zur Genesung 3 x 10 Massagen und Fangobehandlungen benötigte und die Dauer der Behandlung insgesamt etwa ¼ Jahr dauerte, ist das von dem Landgericht angesetzte Schmerzensgeld von 900,- EUR (bzw. 300,- EUR unter Berücksichtigung der von dem Landgericht angenommenen Quote) jedoch zu gering; auszugehen ist vielmehr von einem Betrag von etwa 1.500,- EUR (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 20.6.2006, 3 U 202/05 = VersR 2007, 203).
  • KG, 22.11.2007 - 12 U 199/06

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis für eine Sorgfaltspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von den Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Kammergerichts (Beschluss vom 22.11.2007, 12 U 199/06, NZV 2008, 256).
  • OLG Frankfurt, 29.11.1989 - 12 U 32/89

    Fiktive Abrechnung der Durchsichtkosten für Ersatzfahrzeug nach Totalschaden -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Der Senat verkennt nicht, dass der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 29.11.1989 (12 U 32/89 = VersR 90, 1367) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1966 (VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454) die Auffassung vertreten hat, dass der unfallgeschädigte PKW-Halter nach einem Totalschaden bei Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs grundsätzlich Ersatz fiktiver Gutachterkosten verlangen kann.
  • BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64

    Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Der Senat verkennt nicht, dass der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in einer Entscheidung vom 29.11.1989 (12 U 32/89 = VersR 90, 1367) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.5.1966 (VI ZR 252/64 = NJW 1966, 1454) die Auffassung vertreten hat, dass der unfallgeschädigte PKW-Halter nach einem Totalschaden bei Anschaffung eines gebrauchten Ersatzfahrzeugs grundsätzlich Ersatz fiktiver Gutachterkosten verlangen kann.
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    36 Hinzu kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld, den der Senat in - zulässiger (vgl. BGH, Urteil vom 28.3.2006, VI ZR 46/05 = NJW 2006, 1589) - Abweichung von dem landgerichtlichen Urteil unter Berücksichtigung der hälftigen Schadensteilung mit 750,- EUR bemisst.
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Solange für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (OLG Nürnberg, Urteil vom 3.7.2002, 4 U 1001/02 = VRS 103, 321; OLG Naumburg, Urteil vom 20.1.2006, 4 U 49/05 = NJW-RR 2006, 1029; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008, 1 U 246/07 = NJW-Spezial 2008, 458).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13
    Wahrt der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen, sind weder der Schädiger noch das Gericht im Schadensersatzprozess berechtigt, eine Preiskontrolle durchzuführen; das gilt auch für die Höhe des Sachverständigenhonorars (BGH, Urteil vom 23.1.2007, VI ZR 67/06 = NJW 2007, 1450).
  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

  • BGH, 04.05.1982 - VI ZR 166/80

    Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Totalschaden eines relativ wenig

  • OLG Stuttgart, 19.03.1996 - 10 U 167/95
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

  • BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07

    Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen

  • LG Saarbrücken, 12.09.2017 - 13 S 69/17

    Unfallhaftung bei einem Zusammenstoß mit einem haltenden und einem

    Für die Angemessenheit des Abstandes gibt es kein feststehendes Maß, sie ist abhängig von den jeweiligen Umständen, muss aber zumindest so bemessen sein, dass ein geringfügiges Öffnen der Wagentür noch möglich bleibt, wenn für den Vorbeifahrenden nicht mit Sicherheit erkennbar ist, dass sich im haltenden Fahrzeug und um das Fahrzeug herum keine Personen aufhalten (BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 297/79 = VersR 1981, 533; OLG Frankfurt NZV 2014, 454).
  • LG Saarbrücken, 11.02.2022 - 13 S 135/21

    Haftungsabwägung bei einer Kollision zwischen einer vom aussteigenden Taxigast

    Er muss aber jedenfalls so bemessen sein, dass ein geringfügiges Öffnen der Wagentür noch möglich bleibt, wenn für den Vorbeifahrenden nicht mit Sicherheit erkennbar ist, dass sich im haltenden Fahrzeug und um das Fahrzeug herum keine Personen aufhalten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 297/79, VersR 1981, 533; OLG Frankfurt NZV 2014, 454).
  • LG Arnsberg, 02.08.2017 - 3 S 198/16

    Kosten, die auch Geschädigter verursachen würde, sind erforderlich!

    Die Rechtsprechung sieht in diesen Fällen im Wesentlichen eine hälftige Schadensteilung als sachgerecht an (BGH, NZW 2009, 3791, OLG Hamm, NZV 2004, 408; OLG Düsseldorf, BeckRS 2013, 00462, OLG FFM, 16 U 103/13, Urteil vom 28.01.2014, juris und OLG FFM, NJOZ 2017, 826).
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    1. Mit Recht hat das LandgeriOht allerdings die vom Kläger fiktiv geltend gemachten Ko ten für die sachverständige Durchsicht eines Ersatzfahrzeugs als nicht erstattungsfähig era htet (vgl. OLG Saarbrücken NZV 1990, 186; OLG Frankfurt NZV 2014, 454).
  • LG Saarbrücken, 03.07.2015 - 13 S 26/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden:

    a) Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren nach gründlicher technischer Überprüfung (uU mit Werkstattgarantie) bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler zu erwerben (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1966 - VI ZR 252/64, VersR 1966, 830; Urteil vom 7. März 1978 - VI ZR 237/76, VersR 1978, 664 f.; OLG Frankfurt NZV 2014, 454 f.; OLG Köln VersR 2004, 1145 ff.; KG, Urteil vom 30. März 1995 - 12 U 5057, juris).
  • LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 168/14

    Zur Erstattungsfähigkeit privater Sachverständigenkosten nach einem

    Zumindest dann, wenn die Nebenkosten nicht mehr als 25% des Grundhonorars ausmachen - und das Grundhonorar als solches nicht überhöht ist - gibt es für den Geschädigten grundsätzlich keinen Anlass, an der Branchenüblichkeit und Notwendigkeit der Nebenkosten zu zweifeln ( so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 28.1.2014, 16 U 103/13, zitiert nach Beck online m.w.N.).
  • AG Neuss, 11.11.2020 - 86 C 349/20
    Solange für den Geschädigten als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (OLG Nürnberg, Urteil vom 3.7.2002 - 4 U 1001/02 = VRS 103, 321; OLG Naumburg, Urteil vom 20.1.2006, 4 U 49/05 = NJW-RR 2006, 1029; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008, 1 U 246/07 = NJW- Spezial 2008, 458; OLG Frankfurt, SVR 2014, 231).

    Bei einem Betrag von 25 EUR vermag das Gericht keine unangemessen hohe Fahrtkostenpauschale zu erkennen (vgl. auch OLG Frankfurt, SVR 2014, 231, m.w.N.).

  • LG Fulda, 24.04.2015 - 1 S 177/14

    1. Kosten für ein privates Sachverständigengutachten sind zu ersetzen, soweit sie

    Die Kammer war in der zitierten Entscheidung davon ausgegangen, dass zumindest dann, wenn die Nebenkosten nicht mehr als 25 % des Grundhonorars ausmachen - und das Grundhonorars als solches nicht überhöht ist -, es für den Geschädigten grundsätzlichen keinen Anlass gibt, an der branchenüblichen Notwendigkeit der Kosten zu zweifeln (insoweit folgend OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2014, 16 U 103/13, zitiert nach beck-online).
  • AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 3478/14

    Zu der Frage, ob der Geschädigte aus einem Verkehrsunfall durch Veräußerung des

    Dem Kläger steht auch kein Anspruch auf Zahlung fiktiver Begutachtungskosten für das angeschaffte Ersatzfahrzeug zu, da er trotz Hinweises des Gerichts mit Beschluss vom 02.02.2015 keinerlei Angaben zu dem angeschafften Fahrzeug gemacht hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, NZV 2014, 454 [OLG Frankfurt am Main 28.01.2014 - 16 U 103/13] ).
  • AG Offenbach, 14.12.2016 - 33 C 63/16

    Erstattungsfähige Nebenkosten des Kfz-Sachverständigen

    Sofern Pauschalen in einem grundsätzlich angemessenen Rahmen liegen, ist kein Anlass für einen Laien gegeben, sich mit den Einzelposten auseinanderzusetzen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.01.2014, 16 U 103/13).
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