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   OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06   

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https://dejure.org/2007,3283
OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06 (https://dejure.org/2007,3283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2007 - 1 W 47/06 (https://dejure.org/2007,3283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2007 - 1 W 47/06 (https://dejure.org/2007,3283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BGB § 839; ; EMRK Art. 3; ; EMRK Art. 6; ; EMRK Art. 41; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; GG Art. 104; ; StPO § 137

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Drohung mit der Zufügung erheblicher Schmerzen durch Polizeibeamte zur Erlangung von Angaben eines Beschuldigten über den Aufenthaltsort eines entfürten Kindes - Vernehmung ohne Hinzuziehung eines Verteidigers

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Androhung von Folter gegenüber einem Beschuldigten als Amtspflichtverletzung durch Polizeibeamte; Auffinden eines entführten Kindes als Zweck der Androhung von Folter; Prüfung der Verletzung der Menschenwürde und eines Verstoßes gegen das faire Verfahren im Falle der ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Prozesskostenhilfe für den Mörder und Entführer des Jakob von M. - Amtshaftungsklage auf Schadensersatz wird nicht vom Staat bezahlt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2494
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Zwar steht hier anders als beim Schmerzensgeld der Gesichtspunkt der Genugtuung für das Opfer im Vordergrund (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1 unter IV.2 der Gründe [JURIS Rn. 84]; Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 361/03 -, BGHZ 161, 33 unter 2.a der Gründe [JURIS Rn. 10]).

    Ein solches zwingendes "Junktim" zwischen der Feststellung einer Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung besteht aber rechtlich nicht (BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 361/03 -, a.a.O., unter 2.b der Gründe [JURIS Rn. 12 ff]; gebilligt durch BVerfG, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 14.01.2005 - 1 U 43/04 -, OLGR 2005, 306, 309; Senat, zuletzt Beschl. v. 06.02.2006 - 1 W 07/06 -, amtl.

  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Eine solche Verletzung der Menschenwürde ist u.a. dann anzunehmen, wenn eine Person einer besonders erniedrigenden, ihn zum Objekt machenden Behandlung ausgesetzt wird (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, 1580 [Juris Rnr. 13]).

    a) Allerdings ist festzuhalten, dass bei - wie hier - Annahme einer Verletzung der Menschenwürde eine Abwägung mit anderen, auch verfassungsrechtlich geschützten Belangen nicht möglich ist (BVerfG, Beschl. v. 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05 -, NJW 2006, 1580 unter II.2.a.bb.[2].[b] der Gründe [JURIS Rn. 18]; ebenso ist das Verbot der Folter oder erniedrigender Behandlung in Art. 3 EMRK, der in der Bundesrepublik unmittelbar geltendes Recht ist, ausdrücklich abwägungsresistent ausgestaltet (Grabenwarter, EMRK, 2. Aufl. 2005, § 20 Rn. 20).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Denn die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage als Voraussetzung für die Gewährung von Prozesskostenhilfe soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen; das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaat erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (st. Rspr. des BVerfG, etwa Beschl. v. 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, 1069 [Juris Rnr. 11]; Beschl. v. 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 -, NJW-RR 2005, 140, 141).

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht, müssen für eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen würde, etwa wenn ein Zeuge bereits in einem anderen Verfahren entgegen dem Vorbringen des Antragstellers ausgesagt hat und mit einer Änderung seiner Aussage nicht zu rechnen ist; denn ansonsten liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, in einem solchen Fall wegen fehlender Erfolgsaussichten des Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, Beschl. v. 20.02.2002, a.a.O., Juris Rn. 12; Beschl. v. 29.04.2004, a.a.O.).

  • LG Frankfurt/Main, 20.12.2004 - 27 KLs 4/04

    Folter-Androhung - Polizeipräsident Daschner zu Geldstrafe verurteilt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Die Akten des Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten A und B 5/27 Kls 7570 Js 203814/03 StA Frankfurt am Main - Duplo B Bd. I - V - sowie ein Exemplar des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.07.2003 - 5/22 Ks 3490 Js 230118/02 -, mit welchem der Antragsteller u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge verurteilt worden ist, haben vorgelegen.

    Allerdings ergibt sich für das beabsichtigte Klageverfahren und damit für die Beurteilung von dessen Erfolgsaussicht im vorliegenden Prozesskostenhilfeverfahren entgegen der Annahme des Antragstellers keine rechtliche Bindung dadurch, dass das Landgericht Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 20.12.2004 - 5/27 Kls - 7570 Js 203814/03 - entsprechende Feststellungen als Grundlage einer Verurteilung der Angeklagten A und B getroffen hat; denn es ist nicht ersichtlich, inwiefern die Gründe des Strafurteils das Amtshaftungsgericht binden könnten.

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Der Schutz dieses von der Rechtsprechung auch zivilrechtlich seit langem anerkannten Rechts, welches auf der Grundlage des Art. 1 Abs. 1 und des Art. 2 Abs. 1 GG gegenüber jedermann u.a. die Wahrung der Menschenwürde garantiert, wird dadurch verwirklicht, dass bei einer Verletzung dieses Rechts auch ein Ausgleich immaterieller Schäden in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwer wiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann; ein solcher Anspruch beruht allerdings nicht auf einem Schmerzensgeldanspruch (§ 847 BGB a.F., § 253 Abs. 2 BGB n.F.), sondern folgt unmittelbar aus dem Schutzauftrag der genannten Verfassungsnormen (s. etwa BGH, Urt. v. 01.12.1997 - I ZR 49/97 -, BGHZ 143, 214 [Juris Rnr. 48 f]; BVerfG, Beschl. v. 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 -, NJW 2004, 2371 [Juris Rnr. 13]).
  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Ein solches zwingendes "Junktim" zwischen der Feststellung einer Verletzung des Art. 1 Abs. 1 GG einerseits und der Zuerkennung einer Geldentschädigung besteht aber rechtlich nicht (BGH, Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 361/03 -, a.a.O., unter 2.b der Gründe [JURIS Rn. 12 ff]; gebilligt durch BVerfG, a.a.O.; OLG Hamburg, Urt. v. 14.01.2005 - 1 U 43/04 -, OLGR 2005, 306, 309; Senat, zuletzt Beschl. v. 06.02.2006 - 1 W 07/06 -, amtl.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Zwar steht hier anders als beim Schmerzensgeld der Gesichtspunkt der Genugtuung für das Opfer im Vordergrund (BGH, Urt. v. 15.11.1994 - VI ZR 56/94 -, BGHZ 128, 1 unter IV.2 der Gründe [JURIS Rn. 84]; Urt. v. 04.11.2004 - III ZR 361/03 -, BGHZ 161, 33 unter 2.a der Gründe [JURIS Rn. 10]).
  • BGH, 05.02.1998 - IX ZB 113/97

    Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Über eine solche Entschädigung hat allerdings ausschließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu entscheiden, nicht jedoch ein Gericht der Mitgliedstaaten (BGH, Beschl. v. 05.02.1998 - IX ZB 113/97 -, NJW 1998, 2288 unter II. der Gründe [Juris Rnr. 11]; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 516).
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Der Schutz dieses von der Rechtsprechung auch zivilrechtlich seit langem anerkannten Rechts, welches auf der Grundlage des Art. 1 Abs. 1 und des Art. 2 Abs. 1 GG gegenüber jedermann u.a. die Wahrung der Menschenwürde garantiert, wird dadurch verwirklicht, dass bei einer Verletzung dieses Rechts auch ein Ausgleich immaterieller Schäden in Betracht kommt, wenn es sich um einen schwer wiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise ausgeglichen werden kann; ein solcher Anspruch beruht allerdings nicht auf einem Schmerzensgeldanspruch (§ 847 BGB a.F., § 253 Abs. 2 BGB n.F.), sondern folgt unmittelbar aus dem Schutzauftrag der genannten Verfassungsnormen (s. etwa BGH, Urt. v. 01.12.1997 - I ZR 49/97 -, BGHZ 143, 214 [Juris Rnr. 48 f]; BVerfG, Beschl. v. 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01 -, NJW 2004, 2371 [Juris Rnr. 13]).
  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2007 - 1 W 47/06
    Ebenso wenig war eine gegen die Verurteilung gerichtete Verfassungsbeschwerde erfolgreich (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04 -, NJW 2005, 656).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 35/04

    Urteil gegen Magnus Gäfgen im Entführungsfall Jakob von Metzler rechtskräftig

  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2003 - 22 Ks 2/03

    Magnus Gäfgen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. Februar 2007 - 1 W 47/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
  • LG Frankfurt/Main, 04.08.2011 - 4 O 521/05

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Menschenwürde durch Androhung von

    Nachdem das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 28.8.2006 und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit Beschluss vom 28.2.2007 (Az.: 1 W 47/06) diesen Antrag zurückgewiesen hatten, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19.2.2008 (Az.: 1 BvR 1807/07, Bl. 477 ff. d.A.) entschieden, dass der Beschluss des OLG Frankfurt am Main den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletze.
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