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   OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12   

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https://dejure.org/2013,33048
OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12 (https://dejure.org/2013,33048)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2013 - 16 U 139/12 (https://dejure.org/2013,33048)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 16 U 139/12 (https://dejure.org/2013,33048)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz aus Verletzung von Anwalts- und Beratungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz aus Verletzung von Anwalts- und Beratungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages mit einem weiteren Käufer einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12
    Einer besonderen Begründung dafür bedurfte es nicht, zumal die Regelung der Geschäftsverteilung dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums überlassen ist (BGH, Urteil vom 8.12.1999, 3 StR 267/99, zitiert nach juris) und beschlossene Maßnahmen grundsätzlich allenfalls auf etwaige Willkür überprüft werden können (BVerwG, Beschluss vom 18.3.1982, 9 CB 1076/81, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.03.2012 - VIII ZR 220/11

    Schadenersatzanspruch des Betreibers eines Schweinemastbetriebes gegen einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12
    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.3.2012, VIII ZR 220/11, zitiert nach juris) Bezug nimmt, wonach die in einem Schuldverhältnis je nach seinem Inhalt bestehende (Neben-) Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (§ 241 Abs. 2 BGB) auch die Pflicht umfassen kann, die Interessen der anderen Partei gegenüber Dritten aktiv wahrzunehmen, übersieht er, dass hier bereits kein Schuldverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1, sondern allein zwischen der Beklagten zu 1 und X bestand und sich damit die von dem Kläger beanspruchte Wahrnehmung seiner Interessen durch die Beklagte zu 1 nicht gegen ein Dritten, sondern gegen X als ihren Vertragspartner gerichtet hätte.
  • BVerwG, 21.11.1978 - 1 C 33.78

    Recht auf gesetzlichen Richter - Geschäftsplanmäßige Zuweisung - Zuständiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12
    Da auch für die anhängig gewordenen Verfahren die Wirkungen des Geschäftsverteilungsplans mit dem Ablauf des Geschäftsjahres enden, für das er aufgestellt worden ist, sind auch sie nach allgemeinen, abstrakten Merkmalen neu auf die Spruchkörper zu verteilen (BVerwG, Urteil vom 21.11.1978, 1 C 33.78 = DÖV 79, 299).
  • BGH, 08.12.1999 - 3 StR 267/99

    Bildung einer Hilfsstrafkammer bei Überlastung einer als Schwurgericht tätigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12
    Einer besonderen Begründung dafür bedurfte es nicht, zumal die Regelung der Geschäftsverteilung dem pflichtgemäßen Ermessen des Präsidiums überlassen ist (BGH, Urteil vom 8.12.1999, 3 StR 267/99, zitiert nach juris) und beschlossene Maßnahmen grundsätzlich allenfalls auf etwaige Willkür überprüft werden können (BVerwG, Beschluss vom 18.3.1982, 9 CB 1076/81, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 16 U 139/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind eine umfassende Dokumentation und Darlegung der Gründe, die eine Umverteilung von Verfahren rechtfertigen, dann erforderlich, wenn eine unterjährige Änderung des Geschäftsverteilungsplans ausschließlich bereits anhängige Verfahren betrifft; auf diese Weise soll der Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung ausgeschlossen werden (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.3.2009, 2 BvR 229/09, zitiert nach juris).
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