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   OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 3 U 18/12   

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https://dejure.org/2013,2892
OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 3 U 18/12 (https://dejure.org/2013,2892)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2013 - 3 U 18/12 (https://dejure.org/2013,2892)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 3 U 18/12 (https://dejure.org/2013,2892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • autokaufrecht.info

    Klapperndes Geräusch am Unterboden eines Neuwagens als Rücktrittsgrund

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 323 Abs 5 BGB, § 433 BGB, § 434 BGB, § 437 BGB
    Neuwagenkauf: Rücktritt wegen "klapperndem Geräusch", das bei den Insassen zu Unsicherheitsgefühl führt

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen schlagender Geräusche der Vorderradaufhängung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323 Abs. 5; BGB § 433; BGB § 434; BGB § 437
    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Pkw wegen schlagender Geräusche von der Vorderradaufhängung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main bestätigt Rücktrittsrecht eines Neuwagenkäufers wegen reparaturresistenten Geräuschs am Unterboden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die klappernden Geräusche des Neuwagens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reparaturresistente Geräusche eines Neuwagens

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugmangel: Rücktrittsrecht eines Neuwagenkäufers wegen eines Geräuschs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gefühlt unsichere Fahrzeuge sind mangelhaft

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Rücktritt bei klapperndem Neuwagen?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Neuwagenkäufers steht wegen reparaturresistenten Geräuschen am Unterboden Rücktrittsrecht zu

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Neuwagenkauf: Vertragsrücktritt trotz nur geringfügigen Schadens

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Rücktrittsrechts eines Neuwagenkäufers wegen reparaturresistenten Geräuschs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rücktrittsrecht eines Neuwagenkäufers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Klapperndes Geräusch am Unterboden eines Neuwagens berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • kanzlei-weinhold.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Neuwagenkauf wegen "beunruhigendem Geräusch”

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Autokauf- Wann liegt tatsächlich ein Mangel am neuen Fahrzeug vor?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mängelgewährleistung im Kaufrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Neuwagenkäufer hat Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag wegen reparaturresistenten Geräuschs am Unterboden - Bekannter Autohersteller muss mangelhaften Neuwagen nach Vielzahl von Reparaturversuchen zurücknehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 3 U 18/12
    Dafür spricht schon, dass dessen Beseitigung nach der Schätzung des Sachverständigen knapp 900,- EUR und damit deutlich mehr als die in der Rechtsprechung bislang als Bagatellgrenze zugrunde gelegten 1% des Kaufpreises (so etwa BGH NJW 2011, 2872) kosten wird.
  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw

    Die von dem Sachverständigen zur Überzeugung des Senats nicht die Stand der Technik entsprechenden auffälligen Geräusche des Getriebes können bei den Fahrzeuginsassen berechtigterweise ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen und stellen allein deswegen einen erheblichen Mangel dar (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 28.02.2013 - 3 U 18/12, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZR 268/12

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    OLG Stuttgart - Az. 3 U 18/12 vom 31.10.2012; LG Stuttgart - Az. 9 O 415/10 vom 17.01.2012; Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Oktober 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub, die Richterin Weinland und den Richter Dr. Kazele.
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