Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 GeschmMG
Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters
- rechtsportal.de
GeschmMG § 2
Nichtigkeit eines Geschmacksmusters für einen Tischgrill - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GeschmMG § 2
Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters - Zur Frage, ob der für die Anforderungen an die Eigenart eines Geschmacksmusters maßgebliche Gestaltungsspielraum trotz hoher (quantitativer) "Mustervielfalt", die auf den geringen für den Verwendungszweck des ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 3 O 496/11
- OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11
Kinderwagen II
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2013 - 6 U 212/12
Lassen diese Vorgaben noch weiten Raum für die Wahl von Form, Farbe und Material, ist grundsätzlich von einem großen Gestaltungsspielraum auszugehen, der durch die Existenz einer entsprechenden Vielzahl von vorbekannten Mustern (sog. Mustervielfalt) lediglich bestätigt wird (…vgl. BGH GRUR-RR 2012, 53 - Milla, Rdz. 21, 22; GRUR 2013, 285 - Kinderwagen II, Rdz. 45, 46).
- OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; …
Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Designs für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 DesignG ohne jede Bedeutung wären. - OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie …
Das bedeutet nach Auffassung des erkennenden Senats (vgl. hierzu bereits Senat, Urteile vom 28.2.2013 - 6 U 212/12 - und vom 20.2.2014 - 6 U 265/12) jedoch nicht, dass Art und Menge der vorbekannten Muster für die Bestimmung des Gestaltungsspielraums ohne jede Bedeutung wären. - OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
Sind nämlich auf einem bestimmten Gebiet die durch den Verwendungszweck an sich eröffneten weiten Gestaltungsmöglichkeiten nicht nur die Zahl vorbekannter Muster, sondern auch dadurch eingeengt, dass diese untereinander nur noch einen geringen Abstand halten, führt dies - über die ("quantitative") Mustervielfalt hinaus - zu einer ("qualitativen") Musterdichte mit der Folge, dass die Gestaltungsfreiheit eingeschränkt ist (Senat, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen 6 U 212/12; Urteil vom 20.02.2014 , Aktenzeichen 6 U 265/12). - OLG Frankfurt, 20.02.2014 - 6 U 265/12
Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Eigenart einer Duschwanne; Teilurteil über …
Es ist auch nicht ersichtlich, dass im Bereich der Duschwannen ungeachtet der dort eher großen Gestaltungsmöglichkeiten eine besonders große Anzahl vorbekannter Muster die Anforderungen an die Eigenart unter dem Gesichtspunkt einer hohen "qualitativen" Musterdichte herabsetzen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 28.2. 2013 - 6 U 212/12 Tz. 12 bei juris).