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   OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18   

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OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18 (https://dejure.org/2019,5050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.02.2019 - 1 UF 71/18 (https://dejure.org/2019,5050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 1 UF 71/18 (https://dejure.org/2019,5050)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1741 BGB, § 1 EschG, Art 6 GG
    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    BGB 1591; BGB 1741 Abs. 1; EGBGB 14, 19, 22
    Abstammung, Leihmutterschaft, Adoption, genetische Mutter, Adoption, Kindeswohl

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Adoption eines von einer ukrainischen Leihmutter geborenen Kindes durch die genetische Mutter

  • Wolters Kluwer

    Adopiton durch genetische Mutter nach Leihmutterschaft

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1741 ; EschG § 1; GG Art. 6
    Voraussetzungen der Adoption eines von einer Leihmutter geborenen Kindes durch die genetische Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Genetische Mutter kann ihr von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Leihmutterschaft: Genetische Mutter darf Kind adoptieren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Genetische Mutter kann ihr von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Adoption nach ukrainischer Leihmutterschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Adoption eines fremdausgetragenen Kindes durch die genetische Mutter

  • Jurion (Kurzinformation)

    Genetische Mutter kann ihr von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

  • Jurion (Kurzinformation)

    Adoption eines fremdausgetragenen Kindes durch die genetische Mutter

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Genetische Mutter kann ihr von einer ukrainischen Leihmutter ausgetragenes Kind adoptieren

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 26.03.2019)

    Adoption auch bei ausländischer Leihmutter

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Adoption nach Leihmutterschaft - Das Kindeswohl entscheidet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Genetische Mutter zur Adoption ihres von einer Leihmutter ausgetragenes Kind berechtigt - Generalpräventive Erwägungen hinsichtlich Leihmutterschaften müssen hinter Kindeswohlprinzip zurücktreten und dürften nicht zulasten betroffener Kinder gehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1615
  • MDR 2019, 613
  • FamRZ 2019, 899
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 12.02.2018 - 33 UF 1152/17

    Adoption - strenger Maßstab der Erforderlichkeit des Kindeswohl

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    a.) Der Senat ist mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 18 ff; OLG München FamRZ 2018, 1008, Rn. 18ff; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644) und der Literatur (Müko/BGB/Maurer, 7. Aufl., § 1741 Rn. 15; BeckOKBGB/Pöcker, § 1741 Rn. 27) der Auffassung, dass schon der Wortlaut des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB nicht einschlägig ist, wenn es um die Vermittlung einer Leihmutterschaft geht.

    Diese Auffassung wird von Teilen der Literatur (Eckebrecht NZFam 2018, 286 [Anmerkung zu OLG München FamRZ 2018, 1008]; ders. NZFam 2018, 966, 967; Staudinger/Frank, § 1741 BGB, Rn. 34 f) und auch von Teilen der Rechtsprechung (AG Hamm BeckRS 2011, 25140; LG Düsseldorf BeckRS 2012, 19794) geteilt.

    Danach sollte mit dem Verbot in § 1741 Absatz 1 S. 2 BGB gerade den (im Ausland vorkommenden) Praktiken der Kinderbestellung entgegen gewirkt werden (LG Düsseldorf BeckRS 2012, 19794 und Eckebrecht NZFam 2018, 286, unter Hinweis auf BT-Drs.

    Es liege näher, die Erforderlichkeit der Adoption im Verhältnis zum sog. kleinen Sorgerecht nach § 1687b BGB zwecks Erreichung einer verlässlichen rechtlichen Zuordnung verfassungskonform zu prüfen, statt von einer Systemwidrigkeit des § 1741 Absatz Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen und damit die Bindung des Gerichts an das Gesetz in Frage zu stellen (Eckebrecht NZFam 2018, 286).

    Die gegenteilige Auffassung sei "offenbar geprägt von der Vorstellung, es bestehe ein Recht auf ein Kind" (Eckebrecht NZFam 2018, 286).

    Zwar wäre der Anreiz für die Inanspruchnahme einer verbotenen Leihmutterschaft im Ausland reduziert, wenn die Adoption durch die Anwendung des Maßstabs der Erforderlichkeit gem. § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB erschwert würde (OLG München FamRZ 2018, 1008, Rn. 23; OLG DüsseldorfNZFam2017, 404, Rn. 21; Eckebrecht NZFam 2018, 286; ders. NZFam 2018, 966, 967; sh.a. Biermann NZFam 2014, 404: "...Intention...im Ansatz plausibel"; ähnlich Heiderhoff NJW 2014, 2673).

  • BGH, 10.12.2014 - XII ZB 463/13

    Anerkennung einer kalifornischen Gerichtsentscheidung zur Leihmutterschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Der BGH hat in seinen jüngsten Entscheidungen deutlich gemacht, dass jedenfalls bei genetischer Verwandtschaft zu einem Wunschelternteil (FamRZ 2018, 1846; FamRZ 2015, 240) kein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, wenn eine ausländische gerichtliche Entscheidung den Wunscheltern eines durch Leihmutterschaft geborenes Kindes, rechtlich die Elternschaft zuweist.

    In seiner Entscheidung vom 10.12.2014 (FamRZ 2015, 240, Rn. 46) führt der BGH im genannten Sinne zudem aus, dass, ungeachtet des gesetzlichen Verbots der Leihmutterschaft, nach der Geburt des Kindes dieses als Rechtsträger in die Bewertung einzubeziehen ist.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts kommt es auf die genetische Vaterschaft des Antragstellers mithin allenfalls bei der gesondert zu behandelnden Frage an, ob eine Auslandsentscheidung auch dann anerkennungsfähig ist, wenn kein Wunschelternteil mit dem Kind genetisch verwandt ist (Senatsbeschluss BGHZ 203, 350 = FamRZ 2015, 240 Rn. 34, 53).".

  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2012 - 9 T 50/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    a.) Der Senat ist mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 18 ff; OLG München FamRZ 2018, 1008, Rn. 18ff; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644) und der Literatur (Müko/BGB/Maurer, 7. Aufl., § 1741 Rn. 15; BeckOKBGB/Pöcker, § 1741 Rn. 27) der Auffassung, dass schon der Wortlaut des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB nicht einschlägig ist, wenn es um die Vermittlung einer Leihmutterschaft geht.

    Jedoch ist der Senat ebenfalls der Ansicht, dass nicht die Vermittlung der Leihmutterschaft oder die sich an die Geburt anschließende Verbringung des durch Leihmutterschaft gezeugten Kindes gegen deutsches Recht verstößt und damit dem Wortlaut des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB unterfällt, sondern die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft und ggfs. der, vorliegend nicht gegebenen, Eizellenspende (OLG München aaO., Rn. 22; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644, Rn. 20, 21; Müko/BGB/Maurer, 7. Aufl., § 1741 Rn. 15; BeckOKBGB/Pöcker, § 1741 Rn. 27 BGB).

    Denn aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz (§ 1 S. 3, §§ 1 ff, 13 a ff AdVermG) ergibt sich ein klare Trennung und Differenzierung von Adoptionsvermittlung und Leihmutterschaftsvermittlung (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 19; i.E. auch LG Frankfurt FamRZ 2013, 644).

    Jedoch hat die Auslegung der Norm im Lichte des Art. 6 Abs. 1 GG (LG Frankfurt FamRZ 2013, 644; Rn. 23) und des Art. 8 Abs. EMRK verfassungs- und konventionskonform (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 22) zu erfolgen und generalpräventive Erwägungen haben hinter das Kindeswohlprinzip zurückzutreten (Biermann, NZFam 2017, 404); sie dürfen nicht zu Lasten der betroffenen Kinder gehen (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976; Sturm, FS Kühne, 919, 931 unter Hinweis auf Art. 2, 3 KinderK).

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2017 - 1 UF 10/16

    Rechtmäßigkeit der Adoption zweier durch eine Leihmutter ausgetragener Kinder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    a.) Der Senat ist mit dem wohl überwiegenden Teil der Rechtsprechung (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 18 ff; OLG München FamRZ 2018, 1008, Rn. 18ff; LG Frankfurt FamRZ 2013, 644) und der Literatur (Müko/BGB/Maurer, 7. Aufl., § 1741 Rn. 15; BeckOKBGB/Pöcker, § 1741 Rn. 27) der Auffassung, dass schon der Wortlaut des § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB nicht einschlägig ist, wenn es um die Vermittlung einer Leihmutterschaft geht.

    Denn aus dem Adoptionsvermittlungsgesetz (§ 1 S. 3, §§ 1 ff, 13 a ff AdVermG) ergibt sich ein klare Trennung und Differenzierung von Adoptionsvermittlung und Leihmutterschaftsvermittlung (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 19; i.E. auch LG Frankfurt FamRZ 2013, 644).

    Jedoch hat die Auslegung der Norm im Lichte des Art. 6 Abs. 1 GG (LG Frankfurt FamRZ 2013, 644; Rn. 23) und des Art. 8 Abs. EMRK verfassungs- und konventionskonform (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976, Rn. 22) zu erfolgen und generalpräventive Erwägungen haben hinter das Kindeswohlprinzip zurückzutreten (Biermann, NZFam 2017, 404); sie dürfen nicht zu Lasten der betroffenen Kinder gehen (OLG Düsseldorf FamRZ 2017, 976; Sturm, FS Kühne, 919, 931 unter Hinweis auf Art. 2, 3 KinderK).

  • EGMR, 24.01.2017 - 25358/12

    Leihmutterschaft darf verboten bleiben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Soweit das Amtsgericht zur Begründung, das Ergebnis seiner Entscheidung verstoße nicht gegen Art. 8 EMRK, die Entscheidung Paradiso u. Campanelli ./. Italien, (vgl. NJW 2017, 941) anführt, kann dem nicht gefolgt werden.

    Maßgeblich für diese Entscheidung war für den EGMR jedoch, dass das durch eine Leihmutter ausgetragene Kind weder vom Wunschvater noch von der Wunschmutter genetisch abstammte, zum Zeitpunkt der Trennung noch sehr jung war und noch kein längerer Aufenthalt bei den Wunscheltern (8 Monate) vorlag (EGMR NJW 2017, 941, Rn. 157, 206; hierzu Duden, StAZ, 2018, 137, 140).

    Der Fall Paradiso u. Campanelli ./. Italien, (vgl. NJW 2017, 941), kann deshalb nicht - wie vom Amtsgericht - als Argumentation gegen die Annahme des durch Leihmutterschaft ausgetragenen Kindes herangezogen werden, denn der EGMR differenziert ganz offensichtlich bei der Anerkennung ausländischer Leihmutter schaften danach, ob die Wunscheltern genetische Eltern sind oder nicht (Frank, FamRZ 2014, 1527).

  • BGH, 05.09.2018 - XII ZB 224/17

    Familiensache: Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Der BGH hat in seinen jüngsten Entscheidungen deutlich gemacht, dass jedenfalls bei genetischer Verwandtschaft zu einem Wunschelternteil (FamRZ 2018, 1846; FamRZ 2015, 240) kein Verstoß gegen den ordre public vorliegt, wenn eine ausländische gerichtliche Entscheidung den Wunscheltern eines durch Leihmutterschaft geborenes Kindes, rechtlich die Elternschaft zuweist.

    In seiner Entscheidung vom 05.09.2018 (FamRZ 2018, 1846) bekräftigt der BGH überdies seine Rechtsprechung von 2014 und führt aus, dass das Kind auf die Umstände seiner Entstehung keinen Einfluss habe und deshalb nicht dafür verantwortlich gemacht werden dürfe.

  • LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 25 T 758/10

    Annahme eines Minderjährigen als Kind (Adoption) durch eine in eingetragener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Diese Auffassung wird von Teilen der Literatur (Eckebrecht NZFam 2018, 286 [Anmerkung zu OLG München FamRZ 2018, 1008]; ders. NZFam 2018, 966, 967; Staudinger/Frank, § 1741 BGB, Rn. 34 f) und auch von Teilen der Rechtsprechung (AG Hamm BeckRS 2011, 25140; LG Düsseldorf BeckRS 2012, 19794) geteilt.

    Danach sollte mit dem Verbot in § 1741 Absatz 1 S. 2 BGB gerade den (im Ausland vorkommenden) Praktiken der Kinderbestellung entgegen gewirkt werden (LG Düsseldorf BeckRS 2012, 19794 und Eckebrecht NZFam 2018, 286, unter Hinweis auf BT-Drs.

  • OLG Frankfurt, 12.06.2003 - 20 W 264/02

    Adoptionsverfahren: Ablehnung der Adoption eines 13jährigen libanesischen Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Es kommt demnach vorliegend nicht darauf an, ob der Altersabstand als maßgebliches Kriterium dem Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnis überhaupt entgegenstehen kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt BeckRS 2003, 09753; AG Köln BeckRS 2015, 00166).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 6/10

    Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Mit der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung ist vielmehr eine Reihe weiterer wichtiger Rechte und Rechtspositionen des Kindes verbunden, wie etwa Unterhaltsansprüche, das gesetzliche Erbrecht, der Name, die Staatsangehörigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 2014, 449 ) und - bei ausländischen Kindern - das Aufenthaltsrecht (vgl. BVerwG FamRZ 2018, 1160 ).
  • AG Köln, 19.11.2014 - 308 F 90/14

    Anforderungen an die Adoption eines zweieinhalbjährigen Kindes durch die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.02.2019 - 1 UF 71/18
    Es kommt demnach vorliegend nicht darauf an, ob der Altersabstand als maßgebliches Kriterium dem Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnis überhaupt entgegenstehen kann (vgl. hierzu OLG Frankfurt BeckRS 2003, 09753; AG Köln BeckRS 2015, 00166).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17

    Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung

  • BVerfG, 27.08.2014 - 1 BvR 1467/14

    Zur Berücksichtigung der Großeltern bei der Auswahl eines Vormundes für

  • AG Hamm, 22.02.2011 - XVI 192/08

    Die Adoption eines aufgrund einer Leihmutterschaftsvereinbarung geborenen Kindes

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 17 W 8/16

    Anerkennung der im Ausland erfolgten Eintragung der biologischen Eltern eines von

  • EGMR, 26.06.2014 - 65192/11

    MENNESSON v. FRANCE

  • OLG Frankfurt, 12.12.2023 - 2 UF 33/23

    Stiefkindadoption trotz Leihmutterschaft möglich

    Es ist bereits streitig, ob der zuletzt genannte § 1741 Abs. 1 S. 2 BGB auf nach deutschem Recht gesetzwidrige Leihmutterschaften überhaupt anwendbar ist (zum Streitstand OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 UF 71/18 -, juris, Rn. 22, Löhnig, beck-ok, Stand: 01.07.2023, Rn. 48, 49 zu § 1741 BGB).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in dem Fall eine Anwendbarkeit des strengeren Maßstabes verworfen, wenn ein genetisches Band zwischen der Wunschmutter und dem Kind besteht (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 UF 71/18 -, juris).

    Solche Erwägungen dürfen nicht zulasten der betroffenen Kinder gehen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 UF 71/18 -, juris, Rn. 34 ff.).

    Mangels einer besonderen Wertvorschrift für das Adoptionsverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert gemäß § 42 Abs. 1 FamGKG und somit nach billigem Ermessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 UF 71/18 -, juris).

  • AG München, 05.10.2023 - 52721 F 1965/22

    Adoption eines aus einer Ersatzmutterschaft stammenden Kindes

    Die Inanspruchnahme einer Leih- bzw. Ersatznutterschaft kann nicht als "Mitwirkung an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes" verstanden werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2019, 1615, OLG München, StAZ 2018, 350 f.; OLG Düsseldorf, NZFam 2017, 404 ff.; LG Frankfurt NJW 2012, 3111; Beckscher Online-Kommentar BG3, 59. Edition, Stand 01.08.2021, § 1741 Randnr. 25 f; Münchner Kommentar, BGB, 8. Aufl., 2020, § 1741 Randnr. 149).
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