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   OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95   

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OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95 (https://dejure.org/1995,3798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.1995 - 3 Ss 70/95 (https://dejure.org/1995,3798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 1995 - 3 Ss 70/95 (https://dejure.org/1995,3798)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1358
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 19.04.1994 - 2 Ss 29/94

    Annahme bedingten Vorsatzes; Promille-Bereiche; Ergänzende Feststellungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Zwar liegt bei weit über dem Grenzwert von 1, 1 %o liegenden Blutalkoholkonzentrationen vorsätzliche Tatbegehung häufig nahe (Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.6.1994; BGH, VRS 65, 359; OLG Köln, VRS 67, 326; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).

    Die Frage, ob ein Angeklagte mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich vielmehr nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagte beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrantritt, sowie Umstände zu berücksichtigen sind, die auf einer eventuell vorverlagerte Schuld (actio libera in causa) hindeuten können (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.10.1994 sowie Senat, DAR 1992, 226 ff.; OLG Celle, NZV 1992, 247 ; VRS 61, 35 [36]; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Dabei hat der Senat in seiner Rechtsprechung stets darauf hingewiesen, daß hierbei psychodiagnostischen Beurteilungskriterien - z.B. dem Verhalten des Täters vor, bei und nach der Tat - nur ein eingeschränkter Beweiswert für das Vorhandensein voller Schuldfähigkeit zukommt und der Tatrichter sich der Fragwürdigkeit dieser Faktoren und der dafür maßgeblichen Gründe bewußt sein und diese in seinen Überlegungen miteinbeziehen muß (vgl. Senatsbeschl. v. 4.10.1994 - 3 Ss 293/94; BGH, NJW 1990, 778 [780]).
  • AG Rheine, 09.05.1994 - 5 Ds 47 Js 662/93

    Trunkenheit im Verkehr; Trunkenheitsfahrt; Vorsatz; Alkoholgenuß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Diese rechtsmedizinischen Erkenntnisse können auch durch die aus eigenen alltäglichen Erfahrungen abgeleiteten Überlegungen des AG Rhein (NJW 1995, 894 = DRiZ 1994, 101 ff.) nicht entkräftet werden (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1994).
  • OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ss 29/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Die Frage, ob ein Angeklagte mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich vielmehr nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagte beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrantritt, sowie Umstände zu berücksichtigen sind, die auf einer eventuell vorverlagerte Schuld (actio libera in causa) hindeuten können (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.10.1994 sowie Senat, DAR 1992, 226 ff.; OLG Celle, NZV 1992, 247 ; VRS 61, 35 [36]; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 1 Ss 77/93

    Alkohol im Straßenverkehr; Erfahrungssatz; Kritik- und Erkenntnisfähigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Auch unter Zugrundlegung der letztgenannten Auffassung sind also stets nähere Feststellungen hinsichtlich des Trinkverlaufs, insbesondere bezüglich der Art und jeweiligen Menge des genossenen Alkohols und der Alkoholgewöhnung des Angeklagte erforderlich, so daß dahinstehen kann, ob ihr oder der engeren Auffassung des OLG Koblenz (ZfS 1993, 246 [247]) zu folgen ist.
  • OLG Frankfurt, 23.09.1991 - 3 Ss 327/91

    Blutalkoholkonzentration; Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit; Verminderung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Die Frage, ob ein Angeklagte mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich vielmehr nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagte beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrantritt, sowie Umstände zu berücksichtigen sind, die auf einer eventuell vorverlagerte Schuld (actio libera in causa) hindeuten können (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.10.1994 sowie Senat, DAR 1992, 226 ff.; OLG Celle, NZV 1992, 247 ; VRS 61, 35 [36]; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).
  • BGH, 25.08.1983 - 4 StR 452/83

    Führen eines Kraftfahrzeuges trotz absoluter Fahruntüchtigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Zwar liegt bei weit über dem Grenzwert von 1, 1 %o liegenden Blutalkoholkonzentrationen vorsätzliche Tatbegehung häufig nahe (Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.6.1994; BGH, VRS 65, 359; OLG Köln, VRS 67, 326; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).
  • OLG Celle, 15.05.1979 - 1 Ss 45/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.1995 - 3 Ss 70/95
    Die Frage, ob ein Angeklagte mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich vielmehr nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagte beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrantritt, sowie Umstände zu berücksichtigen sind, die auf einer eventuell vorverlagerte Schuld (actio libera in causa) hindeuten können (vgl. Senatsbeschl. v. 17.1.1994 und v. 4.10.1994 sowie Senat, DAR 1992, 226 ff.; OLG Celle, NZV 1992, 247 ; VRS 61, 35 [36]; OLG Düsseldorf, VerkMitt 1995, 12 - jew. m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Bei einer die Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit weit übersteigenden Akoholisierung liegt allerdings die Annahme nahe, daß der Täter die Auswirkung seines Trinkens auch erkannt hat oder zumindest billigend in Kauf genommen hat (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 330; OLG Frankfurt NJW 1996, 1358, 1359; SenE VRS 67, 226), weil bei einer entsprechenden Trinkmenge die Einwirkungen des Alkohols in der Regel so unübersehebar sind, daß sie einem Kraftfahrer von durchschnittlicher Intelligenz und Kritikfähigkeit nicht verborgen bleiben (vgl. SenE DAR 1987, 126).

    Die Frage, ob ein Angeklagter mit einer erheblich über dem Grenzwert liegenden Blutalkoholkonzentration seine Fahruntüchtigkeit erkennt, läßt sich daher nur von Fall zu Fall aufgrund der Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Angeklagten beurteilen, wobei insbesondere die Intelligenz, die verbleibende Selbstkritik, Art und Zeitraum der Alkoholaufnahme, die Alkoholgewöhnung, das Trinkverhalten und dessen Zusammenhang mit dem Fahrtantritt sowie das Verhalten des Täters während und nach der Fahrt zu berücksichtigen sind (OLG Düsseldorf VRS 85, 322; 86, 110; OLG Frankfurt NJW 1996, 1358, 1359).

  • OLG Brandenburg, 10.06.2009 - 2 Ss 17/09

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration kann bei einer Trunkenheitsfahrt

    Aus der Blutalkoholkonzentration allein kann nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden (BGH, DAR 1996, 175; VRS 65, 359; OLG Hamm, BA 44, 317; OLG Frankfurt, NJW 96, 1358; OLG Karlsruhe, NZV 99, 301; OLG Köln, DAR 99, 88; OLG Naumburg, BA 01, 457; OLG Saarbrücken, StraFo 01, 203; OLG Zweibrücken, ZfS 01, 334, Fischer, StGB, 56. Aufl., § 316 Rdnr. 46 m.w.N.; a.A. wohl OLG Koblenz StraFo 01, 220, das einem hohen Alkoholisierungsgrad eine Indizwirkung zuspricht, die bei Nichtvorliegen entlastender Umstände für die Verurteilung wegen einer Vorsatztat genügen soll).
  • OLG Hamm, 03.02.1998 - 4 Ss 87/98

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

    Einen solchen Erfahrungssatz gibt es aber nicht (vgl. OLG Zweibrücken, NZV 1993, 240f.; OLG Karlsruhe, NZV 1993, 117; OLG Koblenz, ZfS 1993, 246, 247 m.w.Nachw.; OLG Frankfurt, ZfS 1995, 232; Cramer, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 316 Rdnr. 26; Tröndle, StGB, 48. Aufl., § 316 Rdnr. 9, jew. m.w.Nachw.; st. Rspr. des beschließenden Senats, z.B. Beschl. v. 24.10.1996 - 4 Ss 1174/96, v. 14.11.1996 - 4 Ss 1297/96, v. 14.1.1997 - 4 Ss 1509/96 und v. 27.11.1997 - 4 Ss 1310/97).

    Ihm ist nämlich nur ein begrenzter Wert beizumessen, weil der Täter infolge der Auswirkungen des getrunkenen Alkohols in seiner Selbstbeurteilungs-, Kritik- und Erkenntnisfähigkeit so eingeschränkt sein kann, daß er glaubt, trotz erheblicher Alkoholaufnahme noch fahrtüchtig zu sein (vgl. OLG Frankfurt, ZfS 1995, 232ff.; OLG Koblenz, NZV 1993, 444 sowie die oben zit. Rspr. des Senats).

  • OLG Hamm, 22.11.2007 - 3 Ss 484/07

    Blutalkoholkonzentration, hohe; Feststellungen; Schuldfähigkeit; Vorsatz;

    Die hohe Blutalkoholkonzentration allein mag zwar ein Indiz sein, ein Erfahrungssatz, dass bei hohen BAK-Werten von vorsätzlichem Handeln ausgegangen werden kann, besteht jedoch nicht (OLG Frankfurt NJW 1996, 1358, 1359).

    Weitere Indizien können auch in diesem Zusammenhang die Alkoholgewöhnung, der Zusammenhang des Trinkverhaltens mit dem Fahrtantritt, Intelligenz und verbleibende Selbstkritik sein (OLG Frankfurt NJW 1996, 1358, 1359).

  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Dabei ist davon auszugehen, daß es keinen allgemeinen Erfahrungssatz gibt, wonach ein Fahrzeugführer ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration seine Fahrunsicherheit kennt oder mit ihr rechnet (BGH VRS 65, 359; OLG Frankfurt NJW 1996, 1358; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; SenE v. 04.09.1998 - Ss 407/98 - SenE DAR 1999, 88; SenE v. 08.01.1999 - Ss 600/98 - Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., § 316 StGB Rdnr. 24 m. w. Nachw.).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01

    Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche

    Aus der mittels Rückrechnung mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 1 mg/g ermittelten hohen Blutalkoholkonzentration der Beklagten zur Tatzeit von 1, 67 mg/g allein lässt sich ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf ein vorsätzliches Handeln schließen (vgl. BGH VRS 65, 359; OLG Frankfurt NJW 1996, 1358; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301), zumal da sich der Vorsatz nicht nur auf den Versicherungsfall, sondern auf die Schadensfolge erstrecken muss, auf die der Versicherer Leistungen erbringt (BGH VersR 1986, 233).
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 4 Ss 922/98

    Aufhebung, Blutalkoholkonzentration, Fahrlässigkeit, Höhe der BAK, Trunkenheit im

    Selbst wenn es bei einem weit über 1, 3 o/oo liegenden Alkoholgehalt naheliegt, daß der Täter sich seiner Fahruntüchtigkeit bewußt ist oder sie zumindest in Kauf nimmt, muß auch in solchen Fällen ein derartiger Vorsatz bei Fahrtantritt im einzelnen begründet werden; denn andererseits kann der Täter infolge des Genusses von Alkohol in seiner Erkenntnisfähigkeit eingeschränkt gewesen sein, so daß gleichwohl denkbar ist, daß er - obwohl tatsächlich fahruntüchtig - geglaubt hat, noch fahrtüchtig zu sein (vgl. BGHSt 22, 193, 200; OLG Frankfurt a.M., ZfS 1995, 232 ff.).
  • OLG Hamm, 17.12.1998 - 3 Ss 1229/98

    Berichtigung des Tenors, vorsätzliche Trunkenheit, Vorsatz, hohe

    Es ist nämlich denkbar, dass der Täter infolge des Genusses von Alkohol in seiner Erkenntnisfähigkeit eingeschränkt gewesen sein kann und - obwohl tatsächlich fahruntüchtig - geglaubt hat, noch fahrtüchtig zu sein (vgl. BGHSt 22, 193 (200); OLG Frankfurt a.M., ZfS 1995, 232 ff.).
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