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   OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 1 U 71/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3171
OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 1 U 71/05 (https://dejure.org/2007,3171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2007 - 1 U 71/05 (https://dejure.org/2007,3171)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2007 - 1 U 71/05 (https://dejure.org/2007,3171)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 323 Abs 5 S 2 BGB, § 634 Nr 3 BGB
    Rücktritt vom Vertrag über Lieferung und Einbau einer Heizkraftanlage: Umfassende Interessenabwägung zur Prüfung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei Mängeln

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heizungsanlage - Mängelbeseitigung und Rückabwicklung

  • Judicialis

    BGB § 323; ; BGB § 634

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 323; BGB § 634
    Prüfung der Erheblichkeit einer Pflichtverletzung zur Rückabwicklung eines Werkvertrages zur Lieferung einer Heizanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Heizkraftanlage deckt Wärmebedarf nur teilweise: Mangel?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss eines Rücktritts vom Vertrag bei einem geringfügigen, leicht zu beseitigenden Mangel; Prozentualer Wert einer notwendigen Nachbesserung zum Auftragswert als Kriterium zur Beurteilung der Geringfügigkeit eines Mangels; Aufklärungspflicht eines Installateurs ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heizkraftanlage sollte Ölheizung ersetzen - Wenn sie das leistet, hat der Installateur die Anlage nicht mangelhaft ausgelegt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Vertragsrecht: Vertragsgegenstand definieren heißt Haftung minimieren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt bei Mängeln: Wann wegen unerheblicher Pflichtverletzung ausgeschlossen? (IBR 2008, 211)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Heizkraftanlage deckt Wärmebedarf nur teilweise: Trotz funktionalem Mangelbegriff gleichwohl mangelfrei? (IBR 2008, 261)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 307
  • BauR 2008, 1322
  • BauR 2008, 879
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.03.2006 - V ZR 173/05

    Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 1 U 71/05
    Die Prüfung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, bei der einerseits der für die Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand, andererseits die von den Mängeln ausgehende funktionelle Beeinträchtigung und die Schwere des Verschuldens des Schuldners zu berücksichtigen sind (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. März 2006, BGHZ 167, S. 19 ff. = NJW 2006, S. 1960 ff., juris Rn. 13; Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 21. März 2005, NJW 2005, S. 2019 ff., juris Rn. 24 ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Auflage, § 323 Rn. 32).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2005 - 8 U 2366/04

    Angabe eines Modelljahres als Beschaffenheitsangabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 1 U 71/05
    Die Prüfung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung erfordert eine umfassende Interessenabwägung, bei der einerseits der für die Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand, andererseits die von den Mängeln ausgehende funktionelle Beeinträchtigung und die Schwere des Verschuldens des Schuldners zu berücksichtigen sind (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. März 2006, BGHZ 167, S. 19 ff. = NJW 2006, S. 1960 ff., juris Rn. 13; Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 21. März 2005, NJW 2005, S. 2019 ff., juris Rn. 24 ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 66. Auflage, § 323 Rn. 32).
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 1 U 71/05
    Unter diesen Umständen wäre der Vergütungsanspruch der Beklagten auch ohne Abnahme fällig (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. April 1996, NJW-RR 1996, S. 883 ff., juris Rn. 19; Palandt/Sprau, BGB, 66. Auflage, § 641 Rn. 5).
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