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   OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 19 U 179/17   

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https://dejure.org/2018,12266
OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 19 U 179/17 (https://dejure.org/2018,12266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2018 - 19 U 179/17 (https://dejure.org/2018,12266)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2018 - 19 U 179/17 (https://dejure.org/2018,12266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 652 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 1 ZPO
    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei unvollständiger Maklerleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei unvollständiger Maklerleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 1
    Voraussetzungen der Entstehung des Anspruchs auf Maklerprovision

  • rechtsportal.de

    BGB § 652 Abs. 1 ; ZPO § 138 Abs. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Provision bei unvollständiger Maklerleistung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei unvollständiger Maklerleistung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entstehen des Provisionsanspruchs des Nachweismaklers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unvollständige Nachweisangaben sind regelmäßig provisionsschädlich (IMR 2018, 349)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1206
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2015 - I ZR 172/14

    Maklervertrag: Provisionsanspruch bei Übergabe des Exposés eines anderen Maklers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 19 U 179/17
    Das Verschaffen einer reinen Ermittlungsmöglichkeit stellt keinen Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dar (BGH, Urteil vom 17.12.2015 - I ZR 172/14 - NJW 2016, 2317 m.w.N.).

    Die gegenteilige Auffassung nimmt nicht genügend Bedacht darauf, dass mit der Preisgabe aller erforderlichen Daten des nachgewiesenen Objekts die wesentliche (geldwerte) Maklerleistung bereits erbracht war, und dass die Ermittlung des Eigentümers "am Makler vorbei" für einen zahlungsunwilligen Maklerkunden in dieser Lage ein Leichtes sein kann (BGH, Urteil vom 17.12.2015, aaO).

  • OLG Hamm, 24.08.1998 - 18 U 20/98

    Voraussetzungen eines Maklerprovisionsanspruchs; Nachweis der Erbringung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 19 U 179/17
    Dafür, dass trotz unvollständiger Maklerleistung ein Fall gegeben ist, in dem eine Provisionspflicht ausnahmsweise besteht, trägt der Makler die Darlegungs- und Beweislast (vergleiche auch OLG Hamm, Urteil vom 24.8.1998, 18 U 20/98, juris).
  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 379/04

    Provisionsanspruch des Nachweismaklers bei Nichtbekanntgabe des Namens des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.03.2018 - 19 U 179/17
    Nicht provisionsschädlich ist es danach unter anderem, wenn der Makler den Namen des Verkäufers nicht nennt, durch den gegebenen (unvollständigen) Nachweis das Interesse des Auftraggebers aber - zunächst - vollständig befriedigt wird und danach am Makler vorbei mit dem selbst ermittelten Eigentümer verhandelt und abschließt (vergleiche BGH, Urteil vom 6.7.2006, III ZR 379/04, NJW 2006, 3062).
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