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OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 1 U 152/13 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2339 BGB
Keine Erbunwürdigkeit trotz versuchter Tötung des Erblassers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Erbunwürdigkeit wegen versuchter Tötung des Erblassers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erbunwürtdigkeit, Versuchte Tötung des Erblassers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 213; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2
Keine Erbunwürdigkeit trotz versuchter Tötung des Erblassers - rechtsportal.de
BGB § 213 ; BGB § 2339 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2
Feststellung der Erbunwürdigkeit wegen versuchter Tötung des Erblassers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Ehemann leistet bei seiner schwerkranken Ehefrau aktive Sterbehilfe - Ist er deswegen erbunwürdig?
Verfahrensgang
- LG Gießen, 27.05.2013 - 2 O 417/12
- LG Gießen, 11.06.2013 - 2 O 417/12
- OLG Frankfurt, 28.05.2014 - 1 U 152/13
- BGH, 11.03.2015 - IV ZR 400/14