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   OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84   

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https://dejure.org/1985,5071
OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84 (https://dejure.org/1985,5071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.1985 - 25 U 13/84 (https://dejure.org/1985,5071)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 1985 - 25 U 13/84 (https://dejure.org/1985,5071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung von Auskunft; Abschluss eines "Poolvertrages"; Lieferant als Hersteller

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 721
  • ZIP 1986, 104
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Nach Eröffnung des Konkursverfahrens richtet sich die weitere Abwicklung eines beiderseits nicht vollständig erfüllten zweiseitigen Vertrages, zu denen zumindest im Konkurs des Vorbehaltskäufers auch Rechtsgeschäfte der vorliegenden Art gehören (BGH NJW 67, 2203 (2204)), nach § 17 Konkursordnung.

    Infolgedessen kann der Konkursverwalter selbst bei der Erfüllung dieses Anspruchs nicht die Übertragung des, Eigentums verlangen, da dieses mit der Erfüllungsablehnung in der Hand des Verkäufers Vorbehalts frei geworden ist (BGH NJW 67, 2203 (2205)).

  • BGH, 20.11.1980 - VII ZR 70/80

    Glaswaren - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Die fraglichen Klauseln vermeiden hier jeweils die Gefahr der Übersicherung bei einer Verbindung mit Dritteigentum durch eine Verknüpfung des beanspruchten Anteils mit dem Wert des eingeflossenen Materials (vgl. hierzu BGH NJW 81, 816 (818)) und sehen zudem ergänzend eine Freigabeverpflichtung vor (vgl. hierzu BGHZ 26, 185 (191) [BGH 16.12.1957 - VII ZR 49/57] ).

    Ob und inwieweit die weiterhin vereinbarten Vorausabtretungsklauseln, insbesondere die der Klägerin zu 4), Bestand haben (vgl. hierzu BGH NJW 81, 816 ff), kann dahinstehen, da es im vorliegenden Zusammenhang auf diese Klauseln nicht ankommt.

  • BGH, 18.01.1978 - VIII ZR 262/76

    Geltendmachung von gesetzlichen Auskunftsrechten durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Dabei reicht es für die Annahme einer derartigen rechtlichen Sonderbeziehung und zugleich für die Zubilligung des Auskunftsbegehrens regelmäßig aus, daß ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt noch offen ist (BGH NJW 78, 1002, BGHZ 74, 379 (381) [BGH 06.06.1979 - VIII ZR 255/78] ).

    Zwar darf eine hinreichende Entschuldigung solange nicht angenommen werden, wie ihnen ein anderer, näher liegender und leichterer, damit ohne weiteres zumutbarer Weg zur Beseitigung der Ungewißheit zur Verfügung steht (BGH NJW 78, 1002), letzteres ist hier aber nicht der Fall.

  • BGH, 03.06.1958 - VIII ZR 326/56
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Werden Sachen verschiedener Eigentümer vermengt oder vermischt, so entsteht zwischen ihnen nach den allgemeinen Regeln der §§ 947, 948 BGB Miteigentum entsprechend den jeweiligen Wertverhältnissen, ohne daß es darauf ankommt, ob sich die Quoten der einzelnen Beteiligten im Einzelfall tatsächlich ermitteln lassen (BGH NJW 58, 1534 (1535) mit zustimmender Anmerkung von Hoche; Palandt, BGB , 44. Auf., § 948 Anm. 3; BGB-RGRK, 12. Aufl., § 948 Anm. 13; a.A. Staudinger, BGB, 12. Aufl., § 948 Anm. 7 m.w.N.).

    Verbleibende Beweisschwierigkeiten lassen sich sodann unter Anwendung von § 287 ZPO lösen (vgl. Hoche NJW 58, 1534; Jaeger a.a.O. § 15 Anm. 76).

  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen der Senat keinen Anlaß hat, besteht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben, § 242 BGB , ein Anspruch auf Erteilung von Auskunft, wenn eine besondere rechtliche Beziehung zwischen den Parteien besteht und es das Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, daß der Berechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete die verlangten Auskünfte unschwer erteilen kann (BGHZ 81, 21 (24) [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80] ; BGH NJW 80, 2463).

    Als Konkursverwalter ist er ohnehin verpflichtet, sich Klarheit über den Umfang etwaiger Aus- und Absonderungsrechte zu verschaffen (OLG Celle MDR 65, 1001; vgl. auch BGHZ 81, 21 (25) [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80] ), während es im übrigen allein um die Folgen seiner eigenen Handlungen geht.

  • BGH, 27.11.1981 - V ZR 144/80

    Klage auf Herausgabe eines verkauften noch nicht aufgelassenen Grundstücks -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Zugleich verliert der in Konkurs gefallene Käufer damit sein vertragliches Recht zum Besitz (BGH NJW 82, 768 (769)) und das durch den Eigentumsvorbehalt begründete Anwartschaftsrecht; denn an dem Schadensersatzanspruch setzt sich das Vorbehaltseigentum nicht fort.
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53

    Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Für die Annahme einer solchen Ablehnung genügt es, wenn der Wille, den Vertrag nicht zu erfüllen, nach Konkurseröffnung objektiv zum Ausdruck gekommen ist (BGHZ 15, 333 (335) [BGH 03.12.1954 - V ZR 96/53] ; BGH NJW 62, 2296), wobei die zugrundeliegenden Vorstellungen und Motive unerheblich sind.
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76

    Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Im Rahmen dieser Vorschrift hat die Weigerung des Konkursverwalters, den Vertrag vollständig abzuwickeln, Gestaltungswirkung derart, daß die Kaufpreisforderung erlischt und stattdessen dem Verkäufer ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung erwächst (BGHZ 68, 379 (380) [BGH 05.05.1977 - VII ZR 85/76] ; RGZ 90, 218 (220)).
  • RG, 03.10.1919 - III 543/18

    Kann trotz § 17 Abs. 2 KO. in dem Schweigen des Konkursverwalters auch ohne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Auch eine ausdrückliche Erklärung dieses Willens ist nicht erforderlich, sondern er kann sich - wie allgemein - aus schlüssigem Verhalten ergeben (Mentzel a.a.O. § 17 Anm. 36; Jaeger a.a.O. § 17 Anm. 116; Böhle-Stamschräder/Kilger, KO, 14. Aufl., § 17 Anm. 4 a), selbst wenn es zuvor zu keiner besonderen Aufforderung im Sinne des § 17 II Konkursordnung gekommen ist (RGZ 96, 292 (295)).
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 2/52

    Geltendmachung eines Aussonderungsrechts gegenüber dem Konkursverwalter eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.1985 - 25 U 13/84
    Allerdings verweist der Beklagte zutreffend darauf, daß § 46 Konkursordnung keine Anwendung findet, wenn aus - oder absonderungsfähige (vgl. Mentzel a.a.O. § 46 Anm. 4) Gegenstände dem Eigentümer nicht durch rechtsgeschäftliche Veräußerung, sondern durch originären Eigentumserwerb auf Grund bloß tatsächlicher Vorgänge entzogen wurden (BGHZ 30, 176 (180) [BGH 11.06.1959 - VII ZR 53/58] ; Mentzel a.a.O. § 46 Anm. 6), wie dies hier gemäß § 950 BGB insoweit geschehen ist, als der Beklagte die vorhandenen Rohstoffe hat verarbeiten lassen; denn das ursprünglich dem Gemeinschuldner zustehende Recht zur Bearbeitung und Weiterveräußerung geht grundsätzlich nicht auf den Konkursverwalter über (BGH NJW 53, 217 (218) mit zustimmender Anmerkung von Raiser).
  • RG, 12.05.1917 - V 38/17

    Anspruch eines Konkursverwalters auf Herausgabe eines Grundstücks

  • BGH, 23.11.1977 - VIII ZR 7/76

    Bagger und Raupenlader - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449

  • BGH, 11.06.1959 - VII ZR 53/58

    Ersatzaussonderung im Konkurs

  • BGH, 10.10.1962 - VIII ZR 203/61
  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

  • BGH, 30.10.1967 - VIII ZR 176/65

    Auskunftspflicht des Konkursverwalters

  • BGH, 16.12.1957 - VII ZR 49/57

    Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
  • RG, 09.11.1894 - II 312. 313/94
  • BGH, 20.01.1961 - I ZR 79/59
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

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