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   OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03   

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https://dejure.org/2004,3683
OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03 (https://dejure.org/2004,3683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2004 - 7 U 176/03 (https://dejure.org/2004,3683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 7 U 176/03 (https://dejure.org/2004,3683)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 Buchst k ARB, § 2 Abs 3a ARB, § 12 Abs 1 VVG, § 222 BGB
    Rechtsschutzversicherung: die Risikoausschlussklausel in der Rechtsschutzversicherung für bauliche Maßnahmen trifft nicht zu auf die Darlehensfinanzierung der Einlage in einen Immobilienfonds

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen die Rechtsschutzversicherung auf Ersatz der Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers; Verjährung des Anspruchs auf Deckung der Rechtsverfolgungskosten; Vorliegen einer endgültigen Leistungsablehnung des ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 I k; ; ARB 75 § 4 III

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 k; ARB 75 § 25 Abs. 3
    Kein Baurisikoausschluss bei Streit über Darlehensaufnahme für einen Immobilienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 4 I k § 4 III
    Anwendbarkeit einer Baurisikoausschlussklausel bei einen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baurisikoausschlussklausel bei geschlossenem Immob.-Fond?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch aus einer Rechtsschutzversicherung auf Deckung der Rechtsverfolgungskosten; Umfang des Versicherungsschutzes; Eingreifen einer Risikoausschlussklausel; Beginn der Verjährung; Bewertung der Höhe des Erstattungsanspruchs; Auswirkungen eines Vergleichs

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Leitsatz)

    Zur Frage der Anwendbarkeit des Baurisikoausschlusses einer Rechtsschutzversicherung bei geschlossenen Immobilienfonds

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1578
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Da der Kläger lediglich den Anspruch auf Übernahme der mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten geltend gemacht hat wurde der sich gegen die Beklagte richtende Deckungsanspruch in der Form des Kostenübernahmeanspruchs in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung über fällige Kosten vorlag, der Versicherungsnehmer von seinem Bevollmächtigten in Anspruch genommen worden ist (vgl. auch BGH VersR 1999, 706; OLG Hamburg, VersR 1999, 1012; OLG München, VersR 1990, 651; Römer/Langheid "VVG", 2. Aufl., § 11 Rdn. 34).

    Fälligkeit des Deckungsanspruchs konnte erst zu dem Zeitpunkt eintreten, in dem der Versicherungsnehmer wegen der Kosten in Anspruch genommen worden ist (OLG Frankfurt, VersR 1991, 66 (67); BGH VersR 1999, 706 (707)).

    Diese von der Beklagten zu deckenden Kosten bildeten den Schaden, dessen Deckung der Rechtsschutzversicherer übernommen hatte (vgl. BGH VersR 1967, 774; BGH VersR 1999, 706 (708)).

  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Die Fälligkeit des Anspruchs war dann gegeben, wenn Klage auf sofortige Leistung erhoben werden konnte (vgl. BGH VersR 1983, 673; BGHVersR 1999, 706; BGH VersR 2002, 472).

    Soweit der endgültigen Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers die Wirkung beigemessen wird, mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung werde Fälligkeit herbeigeführt (vgl. BGH ZFS 2000, 355; BGH VersR 1991, 1277; BGH VersR 1971, 433; OLG Hamm VersR 1990, 82; OLG Hamm, Recht und Schaden 1994, 241; zustimmend Römer in Römer/Langheid, a.a.O. § 11 VVG Rdn. 12; Berliner Kommentar - Gruber § 11 Rdn. 5) betrifft dies nur bereits entstandene Ansprüche (vgl. BGH VersR 2002, 472).

    Damit hatte die Leistungsablehnung des Versicherers im Jahre 1998 lediglich die Wirkung, dass der ihm zur Prüfung seiner Leistungspflicht eingeräumte Aufschub endete, nicht aber, dass der noch nicht entstandene Anspruch auf Deckung fällig geworden ist (vgl. BGH VersR 2002, 472 (673)).

  • OLG Hamburg, 17.06.1998 - 5 U 33/98

    Verjährungsfrist von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag; Fälligkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Da der Kläger lediglich den Anspruch auf Übernahme der mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten geltend gemacht hat wurde der sich gegen die Beklagte richtende Deckungsanspruch in der Form des Kostenübernahmeanspruchs in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung über fällige Kosten vorlag, der Versicherungsnehmer von seinem Bevollmächtigten in Anspruch genommen worden ist (vgl. auch BGH VersR 1999, 706; OLG Hamburg, VersR 1999, 1012; OLG München, VersR 1990, 651; Römer/Langheid "VVG", 2. Aufl., § 11 Rdn. 34).
  • BGH, 10.05.1983 - IVa ZR 74/81

    Verjährung von Schadensersaztansprüchen wegen verspäteter Auszahlung einer nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Die Fälligkeit des Anspruchs war dann gegeben, wenn Klage auf sofortige Leistung erhoben werden konnte (vgl. BGH VersR 1983, 673; BGHVersR 1999, 706; BGH VersR 2002, 472).
  • OLG München, 29.11.1989 - 15 U 3139/89

    Rechtsschutzversicherung; Verjährung von Ansprüchen; Sorgeleistungen; Ansprüche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Da der Kläger lediglich den Anspruch auf Übernahme der mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten geltend gemacht hat wurde der sich gegen die Beklagte richtende Deckungsanspruch in der Form des Kostenübernahmeanspruchs in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung über fällige Kosten vorlag, der Versicherungsnehmer von seinem Bevollmächtigten in Anspruch genommen worden ist (vgl. auch BGH VersR 1999, 706; OLG Hamburg, VersR 1999, 1012; OLG München, VersR 1990, 651; Römer/Langheid "VVG", 2. Aufl., § 11 Rdn. 34).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Drittrechtsverhältnisse wie die der Baufinanzierung dienenden Darlehensgeschäfte kreditierender Banken sind nicht vom Risikoausschluss umfasst (vgl. auch BGH VersR 2003, 454 f. m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1991 - IV ZR 249/90

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 2 VVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Soweit der endgültigen Leistungsablehnung des Rechtsschutzversicherers die Wirkung beigemessen wird, mit dem Zugang des Schreibens über die endgültige Deckungsablehnung werde Fälligkeit herbeigeführt (vgl. BGH ZFS 2000, 355; BGH VersR 1991, 1277; BGH VersR 1971, 433; OLG Hamm VersR 1990, 82; OLG Hamm, Recht und Schaden 1994, 241; zustimmend Römer in Römer/Langheid, a.a.O. § 11 VVG Rdn. 12; Berliner Kommentar - Gruber § 11 Rdn. 5) betrifft dies nur bereits entstandene Ansprüche (vgl. BGH VersR 2002, 472).
  • OLG Frankfurt, 28.03.1990 - 19 U 18/88

    Rechtsschutzversicherung; Verjährung des Deckungsschutzes; Deckungsschutz für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Fälligkeit des Deckungsanspruchs konnte erst zu dem Zeitpunkt eintreten, in dem der Versicherungsnehmer wegen der Kosten in Anspruch genommen worden ist (OLG Frankfurt, VersR 1991, 66 (67); BGH VersR 1999, 706 (707)).
  • BGH, 24.04.1967 - II ZR 229/64

    Anspruch auf Kostenerstattung eines Strafverfahrens - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Diese von der Beklagten zu deckenden Kosten bildeten den Schaden, dessen Deckung der Rechtsschutzversicherer übernommen hatte (vgl. BGH VersR 1967, 774; BGH VersR 1999, 706 (708)).
  • BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76

    Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2004 - 7 U 176/03
    Das Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens, dem ein außergerichtlicher oder gerichtlicher Vergleich entsprechen muss, ist danach in erster Linie durch eine Gegenüberstellung der erstrebten Rechtsfolgen und der im Vergleich erzielten Ergebnisse zu ermitteln (vgl. BGH VersR 1977, 809; BGH VersR 1982, 391).
  • BGH, 27.01.1982 - IVa ZR 254/80

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Abschluß eines Prozeßvergleichs

  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 233/99

    Fälligkeit des Versicherungsanspruchs

  • OLG Hamm, 26.04.1989 - 20 U 252/88
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