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   OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10   

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https://dejure.org/2011,74122
OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10 (https://dejure.org/2011,74122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.2011 - 6 U 272/10 (https://dejure.org/2011,74122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 6 U 272/10 (https://dejure.org/2011,74122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 MarkenG
    Markenmäßige Benutzung durch google-Adword

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung einer fremden Marke als Suchwort für die Schaltung einer Werbeanzeige im Umfeld der für die fremde Marke angezeigten Suchergebnisse als kennzeichenmäßige Benutzung (hier: google-Adword)

  • online-und-recht.de

    Buchung fremder Markennamen als Keyword im Rahmen von AdWords-Kampagnen ausnahmsweise doch Markenverletzung bei bekannter Marke

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Buchung fremder Markennamen als Keyword im Rahmen von AdWords-Kampagnen ausnahmsweise doch Markenverletzung bei bekannter Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2011 - 20 W 2/11

    Benutzung einer Marke durch Verwendung als AdWord für die Bewerbung identischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10
    Vor diesem Hintergrund hält der Senat an seiner noch im vorausgegangenen Eilverfahren zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach der kennzeichenmäßige Gebrauch eines Markenworts als Adword bereits dann zu bejahen ist, wenn der Internetnutzer annehmen kann, bei dem werbenden Unternehmen auch Waren der als Suchwort eingegebenen Marke beziehen zu können (vgl.: Urt. v. 09.12.2010 - 6 U 171/10 - S. 2 f; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.04.2011 - I-20 W 2/11), nicht fest.
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10
    Diese Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Bananabay II" (Urt. v. 13.01.2011 - I ZR 125/07 - zitiert nach juris) dahingehend konkretisiert, dass eine solche Verbindung von einem angemessen informierten und aufmerksamen Internetnutzer dann nicht hergestellt werden wird, wenn weder der Anzeigentext noch ein darin enthaltender Link einen Hinweis auf das eingegebene Markenwort enthält, sondern der in der Anzeige angegebene Domain-Name ausdrücklich mit einem anderen, als solches auch erkennbaren Zeichen gekennzeichnet ist (BGH, a.a.O., Tz 27).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2010 - 6 U 171/10

    Adword-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10
    Vor diesem Hintergrund hält der Senat an seiner noch im vorausgegangenen Eilverfahren zum Ausdruck gebrachten Auffassung, wonach der kennzeichenmäßige Gebrauch eines Markenworts als Adword bereits dann zu bejahen ist, wenn der Internetnutzer annehmen kann, bei dem werbenden Unternehmen auch Waren der als Suchwort eingegebenen Marke beziehen zu können (vgl.: Urt. v. 09.12.2010 - 6 U 171/10 - S. 2 f; ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.04.2011 - I-20 W 2/11), nicht fest.
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10
    Denn die Verwendung eines Adwords berührt zwar die Möglichkeit des Markeninhabers, die Marke in seiner eigenen Werbung einzusetzen, weil er in diesem Fall mit anderen Verwendern des Schlüsselworts in Konkurrenz um die vordere Position der Werbeanzeige tritt (EuGH, Urt. v. 23.03 2010 - C-236/08 bis C-238/08 - GRUR 2010 445, Tz 92 und 94 - Google und Google France).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union liegt eine kennzeichenmäßige Nutzung zunächst dann vor, wenn die herkunftshinweisende Funktion der Marke dadurch beeinträchtigt wird, dass durch die mit dem Adword geschaltete Anzeige eines Dritten eine wirtschaftliche Verbindung zwischen diesem Dritten und dem Markeninhaber suggeriert wird oder dass die Anzeige das Bestehen einer wirtschaftlichen Verbindung zwar nicht suggeriert, hinsichtlich der Herkunft der fraglichen Waren oder Dienstleistungen so vage gehalten ist, dass ein normal informierter und angemessen aufmerksamer Internetnutzer aufgrund des Werbelinks und der ihn begleitenden Werbebotschaft nicht erkennen kann, ob der Werbende im Verhältnis zum Markeninhaber Dritter oder vielmehr mit diesem wirtschaftlich verbunden ist (EuGH, Urt. v. 25.03.2010 - C-278/08 - GRUR 2010, 451 - Tz. 35 f - BergSpechte).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.2011 - 6 U 272/10
    Auch eine nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ebenfalls als kennzeichenmäßige Benutzung anzusehende Beeinträchtigung der Werbefunktion (Urt. v. 18.06.2009 - C-487/07 - GRUR 2009, 756 Tz 58 - L'Oréal/Bellure) ist durch die Benutzung der Marke "X " als Adword nicht gegeben.
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