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   OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09   

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https://dejure.org/2010,10810
OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09 (https://dejure.org/2010,10810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2010 - 6 U 87/09 (https://dejure.org/2010,10810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 6 U 87/09 (https://dejure.org/2010,10810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Sonderrechtsschutz für die Herstellung eines Leuchtpflastersteins i.S.d. wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes; Wettbewerbliche Eigenart eines Leuchtpflastersteins aus Kunststoff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 9
    Wettbewerbliche Eigenart eines Leuchtpflastersteins aus Kunststoff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsverpflichtung wegen der Nachahmung leuchtender Pflastersteine?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (so zuletzt: BGH, Urt. v. 15.04.2010 - I ZR 145/08 - "Femur-Teil", juris-Tz 22, m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09
    Insoweit genügt, wenn der angesprochene Verkehr aufgrund der Ausgestaltung oder der Merkmale des Erzeugnisses die Vorstellung gewinnt, das Erzeugnis könne wohl nur von einem bestimmten Hersteller oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stammen (BGH, Urt. v. 24.05.2007 - I ZR 104/04 - GRUR 2007, 984, Tz 16, 23 - Gartenliege).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2013 - 6 U 204/11

    Ergänzender Leistungsschutz für ehemals patentgeschütztes Erzeugnis

    Allerdings können Merkmale, die zwar technisch bedingt, aber - ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind - frei wählbar oder austauschbar sind, einem Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart verleihen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Betrieb Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 27; GRUR 2010, 521 - Femur-Teil, Tz. 21 f.; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 29).

    Zwar setzt eine wettbewerbliche Eigenart eines Produkts nicht voraus, dass die zu seiner Gestaltung verwendeten Einzelmerkmale originell sind (vgl. BGH, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten, Tz. 34); sie dürfen sich jedoch nicht in technisch notwendigen Merkmalen - also Merkmalen, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - erschöpfen (vgl. BGH, GRUR 2010, 80 - LIKEaBIKE, Tz. 27; Senat, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtpflasterstein, Tz. 28).

  • OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16

    Ansprüche wegen wettbewerbswidriger Nachahmung eines aus Beton hergestellten

    Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.01.2003 (6 U 101/02) oder einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.10.2010 (6 U 87/09).

    Dem Urteil des OLG Frankfurt (6 U 87/09, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtsteinpflaster) lag ein Stein zugrunde, der vollständig einem üblichen Granitstein nachempfunden war.

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 20 U 73/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für eine einriemige Sandale

    Eine Rufausbeutung im Sinne des § 4 Nr. 3 b) UWG setzt zunächst voraus, dass das nachgeahmte Originalprodukt eine Wertschätzung im Sinne eines "guten Rufs" besitzt (Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Auflage 2021, § 4 Rn. 3.52.) Dies ist der Fall, wenn das Originalprodukt in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit mit positiven Vorstellungen besetzt ist, die sich insbesondere auf die Qualität, die Exklusivität oder den Luxus- oder Prestigewert des Produkts beziehen können (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 182).
  • OLG Frankfurt, 18.02.2021 - 6 U 135/20

    Vermeidbare Herkunftstäuschung bei nachgeahmter Akku-Poliermaschine im

    Das Originalprodukt muss in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit, genauer der potentiellen Käufer, mit positiven Vorstellungen besetzt sein, die sich insbesondere auf die Qualität, die Exklusivität oder den Prestigewert des Produkts beziehen können (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2011, 182, 183; OLG Frankfurt am Main WRP 2019, 1213, Rn 16).
  • LG Köln, 22.05.2018 - 33 O 36/16

    Ansprüche aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz im Bereich von

    Die Wertschätzung setzt eine gewisse Bekanntheit voraus (OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 182, 183 - Leuchtpflasterstein).
  • LG Frankfurt/Main, 19.04.2018 - 3 O 419/16
    Das Produkt muss in der Wahrnehmung der angesprochenen Verkehrskreise eine gewisse Bekanntheit aufweisen und mit positiven Vorstellungen besetzt seien, die sich insbesondere auf seine Qualität, Exklusivität oder seinen Luxus- oder Prestigewert beziehen ( OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.10.2010 - 6 U 87/09 - GRUR-RR 2011, 182).
  • LG Köln, 21.02.2012 - 33 O 86/08

    Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruchs wegen unlauterer Nachahmung eines

    Das Produkt muss sich von anderen vergleichbaren Erzeugnissen oder vom Durchschnitt in einem Maße abheben, dass der Verkehr auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen schließt (BGH, GRUR 2006, 79 Rn. 26, 32 - Jeans I; OLG Köln, GRUR-RR 2004, 21; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 182).
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