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   OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42393
OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13 (https://dejure.org/2013,42393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.2013 - 10 W 56/13 (https://dejure.org/2013,42393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - 10 W 56/13 (https://dejure.org/2013,42393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Keine Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen stattgebenden PKH-Beschluss außerhalb von § 127 III ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen stattgebenden PKH-Beschluss außerhalb von § 127 III ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 24.09.2002 - 2 W 57/02

    Sofortige weitere Beschwerde - Wegfall des außergerichtlichen Rechtsbehelfs der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13
    Dementsprechend wäre eine Korrektur auch nur noch innerhalb der Instanz auf Gegenvorstellung oder durch das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 07.03.2002, IX ZB 11/02, Rdn. 6ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2002, 2 W 57/02, Rdn. 6ff. - jeweils zitiert nach juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 127, Rdn. 25).
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 587/11

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung: Beschwerdebefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13
    Eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zu erreichen, ist deshalb nicht statthaft (BGH, Urteil vom 19.09.2012, XII ZB 587/11, Rdn. 10; Urteil vom 26.09.2012, XII ZB 664/10, Rdn. 5f. - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13
    Nicht jede unrichtige Entscheidung ist "greifbar gesetzeswidrig", sondern nur eine solche, die jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz derart fremd ist, dass sie offenbar dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes widerspricht und zu einer Rechtsanwendung führt, die das Gesetz ersichtlich ausschließen wollte (BGH, Beschluss vom 08.10.1992, VII ZB 3/92, Rdn. 6 - zitiert nach juris).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13
    Dementsprechend wäre eine Korrektur auch nur noch innerhalb der Instanz auf Gegenvorstellung oder durch das Bundesverfassungsgericht im Wege der Verfassungsbeschwerde vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 07.03.2002, IX ZB 11/02, Rdn. 6ff. ; OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2002, 2 W 57/02, Rdn. 6ff. - jeweils zitiert nach juris; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 127, Rdn. 25).
  • BGH, 26.09.2012 - XII ZB 664/10

    Prozesskostenhilfebewilligung: Beschwerdebefugnis der Staatskasse

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13
    Eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zu erreichen, ist deshalb nicht statthaft (BGH, Urteil vom 19.09.2012, XII ZB 587/11, Rdn. 10; Urteil vom 26.09.2012, XII ZB 664/10, Rdn. 5f. - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Wiesbaden, 09.07.2013 - 9 O 306/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.10.2013 - 10 W 56/13
    Die sofortige Beschwerde der Staatskasse gegen den Beschluss des Landgerichts Wiesbaden vom 09.07.2013 - 9 O 306/12 - wird als unzulässig verworfen.
  • OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15

    Prozesskostenhilfe: Beschwerderecht der Staatskasse bei Bewilligung für einen

    Das Beschwerderecht der Staatskasse erstreckt sich jedoch nicht auf die letztgenannte Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Oktober 2013 - 10 W 56/13; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris; BeckOKZPO/Kratz, § 127 Rdnr. 52).
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