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   OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03   

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OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03 (https://dejure.org/2005,3780)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2005 - 20 W 138/03 (https://dejure.org/2005,3780)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2005 - 20 W 138/03 (https://dejure.org/2005,3780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 43 Abs 1 WoEigG, § 45 WoEigG
    Streit zwischen Wohnungseigentümern um eine Dachgeschossnutzung zu Wohnzwecken und die Entfernung/Wiederherstellung von Türen: Folgen einer Hauptsacheerledigung im Verfahren der sofortigen Beschwerde

  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 § 44 § 45
    Hauptsacheerledigung in Wohnungseigentumsverfahren - Folgen für Rechtsmittelverfahren; Fortsetzungsfeststellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauptsacheerledigung im WEG-Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintritt der Hauptsacheerledigung im Wohnungseigentumsverfahren; Folgen für das Rechtsmittelverfahren im Falle der Beschränkung des Rechtsmittels auf die Kosten; Zulässigkeit der Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der ...

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 9 T 620/00
  • OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1447
  • NZM 2006, 786
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 01.10.2004 - 20 W 460/02

    Wohnungseigentum: Amtsprüfung der Hauptsacheerledigung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Soweit keine Erledigungserklärung oder nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 Rz. 221; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 107; BayObLG NZM 1999, 320; Senat OLGR 2005, 197).

    Liegt aber ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners - oder eines anderen am Verfahren Beteiligten - verfahrensrechtlich unbeachtlich; ein Antragsgegner bestimmt nicht den Verfahrensgegenstand, kann über ihn nicht verfügen und ihn somit auch nicht in der Hauptsache für erledigt erklären (vgl. hierzu BayObLG WuM 1995, 504; WE 1995, 347; Senat OLGR 2005, 197).

    In tatsächlicher Hinsicht liegt eine Erledigung nämlich dann vor, wenn der Antrag des Antragstellers (hier: des Gegenantragstellers) nach der Verfahrenseinleitung gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr hat, d. h. wenn der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, das eine Änderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, entfällt (vgl. hierzu Senat OLGR 2005, 197; BayObLG WE 1995, 347; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 95; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 212, jeweils mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 12).

  • BayObLG, 23.12.2003 - 2Z BR 185/03

    Unzulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsantrag bei Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Der Antrag ist dann unzulässig geworden (vgl. BayObLG WuM 2004, 112 = NJW-RR 2004, 443, zitiert nach juris; NZM 2004, 623).

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2004, 358; ZMR 2004, 600; WuM 2004, 112, jeweils zitiert nach juris; Senat OLGR 2005, 28; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 19 Rz. 86 mit weiteren Nachweisen).

  • BayObLG, 29.12.2003 - 2Z BR 190/03

    Unzulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage bei Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2004, 358; ZMR 2004, 600; WuM 2004, 112, jeweils zitiert nach juris; Senat OLGR 2005, 28; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 19 Rz. 86 mit weiteren Nachweisen).

    Die tatsächlich eingetretene Erledigung hat zu keiner Ermäßigung geführt, da der Antragsgegner als Gegenantragsteller an seinen (Gegen-)Anträgen festgehalten hat (vgl. auch BayObLG ZMR 2004, 600, zitiert nach juris).

  • BayObLG, 26.11.1998 - 2Z BR 127/98

    Erledigung der Hauptsache in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58, WE 1991, 55, WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).

    Soweit keine Erledigungserklärung oder nur eine Erledigungserklärung durch den Antragsgegner abgegeben wird, hat das Gericht den Antrag zurückzuweisen, wenn es von Amts wegen festgestellt hat, dass die Hauptsache erledigt ist (vgl. Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 Rz. 221; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 107; BayObLG NZM 1999, 320; Senat OLGR 2005, 197).

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 83/92

    Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Der Antragsgegner als Gegenantragsteller kann nach Veräußerung der Eigentumswohnung kein weiter bestehendes schützenswertes Interesse mehr daran haben, dass der Antragsteller eine bestimmte Nutzung der Teilflächen im ... OG unterlässt und die zur Ermöglichung dieser Nutzung angebrachten Türen entfernt bzw. geöffnet hält (vgl. auch die in der Verfügung des Senats vom 02.04.2004 zitierten Entscheidungen BayObLG WuM 1992, 703; WuM 1994, 573; vgl. etwa auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 43 WEG Rz. 12).
  • BayObLG, 09.03.1995 - 2Z BR 16/95

    Prüfung von Amts wegen auf Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Liegt aber ein erledigendes Ereignis nicht vor, so ist die einseitige Erledigungserklärung des Antragsgegners - oder eines anderen am Verfahren Beteiligten - verfahrensrechtlich unbeachtlich; ein Antragsgegner bestimmt nicht den Verfahrensgegenstand, kann über ihn nicht verfügen und ihn somit auch nicht in der Hauptsache für erledigt erklären (vgl. hierzu BayObLG WuM 1995, 504; WE 1995, 347; Senat OLGR 2005, 197).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2004 - 20 W 230/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Unzulässigkeit des Rechtsmittels bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (vgl. BayObLG ZMR 2004, 358; ZMR 2004, 600; WuM 2004, 112, jeweils zitiert nach juris; Senat OLGR 2005, 28; Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 15. Aufl. § 19 Rz. 86 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 2 Wx 144/01

    Zur Wirksamkeit der Vermietung einer Ladenfläche vor dem Geschäft durch Beschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Damit kommt es jedenfalls für die Frage der Erledigung des Unterlassungsbegehrens nicht entscheidend auf die zwischen den Beteiligten offenbar umstrittene Frage an, ob der formal bestandskräftige Wohnungseigentümerbeschluss vom 10.10.2003 nichtig wäre (vgl. zu Vermietungsregelungen: BGH NJW 2000, 3211; OLG Hamburg ZMR 2004, 615; Köhler/Bassenge/Häublein, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 12 Rz. 9).
  • BayObLG, 30.09.1992 - 2Z BR 61/92

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde trotz Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Rechtsmittelführer das Rechtsmittel auf die Kosten beschränkt (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 44 Rz. 98; BayObLG WE 1989, 58, WE 1991, 55, WuM 1992, 644; WuM 1994, 573; NZM 1999, 320; NZM 2000, 686; OLG Düsseldorf WE 1997, 311).
  • BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01

    Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2005 - 20 W 138/03
    Vielmehr ist in entsprechender Anwendung von § 265 Abs. 2 ZPO davon auszugehen, dass die Veräußerung des Wohnungseigentums auf das Verfahren ohne Einfluss ist (vgl. OLG Oldenburg ZMR 1980, 63; BGH NJW 2001, 3339; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 43 Rz. 117; Niedenführ/Schulze, a.a.O., Vor §§ 43 ff Rz. 105 ff, je mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

  • BayObLG, 15.04.2004 - 2Z BR 235/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Verwalterbestellung - Rechtsschutzbedürfnis bei

  • BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 152/99

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde nach Erledigung der

  • OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 118/06

    Unzulässige Sachanträge nach Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren in der

    Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften anderer Prozessordnungen kommt nicht in Betracht (BayObLG ZMR 2004, 600; OLG Frankfurt NZM 2006, 786; vgl. Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 19 Rn. 86).
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