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   OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,58237
OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18 (https://dejure.org/2019,58237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.11.2019 - 6 U 143/18 (https://dejure.org/2019,58237)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. November 2019 - 6 U 143/18 (https://dejure.org/2019,58237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 4 UWG, § 3 UWG
    Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch unberechtigte Benutzung eines Taxistands, über den Benutzungsverträge abgeschlossen wurden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 06.03.2014 - 6 U 246/13

    Unlautere Behinderung durch unberechtigte Nutzung von Taxihalteplätzen auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18
    Denn im vorliegenden Fall sind die behinderten Mitbewerber jedenfalls zum Teil Mitglieder des Klägers, so dass durch den Verstoß zugleich die kollektiven Interessen der Verbandsmitglieder beeinträchtigt werden (Senat, Entscheidung vom 11.06.2019, 6 W 46/16; Entscheidung vom 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rdn. 19, juris).

    Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung auch im "tatsächlich-öffentlichen" Verkehrsraum gelten, der zwar nicht im straßenrechtlichen Sinn dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist, durch den privaten Eigentümer aber gleichwohl dem allgemeinen Verkehr zur Verfügung gestellt worden ist (Senat, Urteil vom 06.03.2014, 6 U 246/13 , Rdn. 17, juris).

  • BVerfG, 16.07.2003 - 1 BvR 801/03

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz möglicher Grundrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18
    Damit sind die Grenzen der prozessualen Wahrheitspflicht tangiert, da der Prozessbevollmächtigte sich zwar die Darstellung seines Mandanten ohne Kontrolle zu eigen machen darf (BVerfG NJW 2003, 3263), als unwahr erkannte Behauptungen aber nicht vorbringen darf, erst recht nicht eigenmächtig, z.B. aus prozesstaktischen Gründen.
  • BGH, 21.01.1969 - VI ZR 200/67

    Zulässige Sperrung eines Taxihalteplatzes auf Privatgelände durch Taxivereinigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18
    Ein Nutzungsrecht des Beklagten folgt aus der Aufstellung dieses Verkehrszeichens nicht (BGHZ 51, 310; OLG München, NJW 1978, 1270; LG München, NJW-RR 2010, 760, Rdz. 14, juris).
  • OLG München, 02.02.1978 - 1 U 2913/77

    Mietzinzs für Benutzung von Taxistandplätzen; Unentgeltlicher Gemeingebrauch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18
    Ein Nutzungsrecht des Beklagten folgt aus der Aufstellung dieses Verkehrszeichens nicht (BGHZ 51, 310; OLG München, NJW 1978, 1270; LG München, NJW-RR 2010, 760, Rdz. 14, juris).
  • LG München I, 27.10.2009 - 13 S 9552/09

    Einrichtung eines Taxistandplatzes auf einem Hotelgrundstück: Einschränkung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 6 U 143/18
    Ein Nutzungsrecht des Beklagten folgt aus der Aufstellung dieses Verkehrszeichens nicht (BGHZ 51, 310; OLG München, NJW 1978, 1270; LG München, NJW-RR 2010, 760, Rdz. 14, juris).
  • LG Frankfurt/Main, 03.09.2021 - 10 O 11/21
    Werden wie hier kollektive Mitbewerberinteressen beeinträchtigt, kann ein Fachverband im Interesse der Allgemeinheit (§ 1 S. 2 UWG) gegen den Verstoß vorgehen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. November 2019 - 6 U 143/18 -, juris Rn. 18 ; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 U 131/19 -, juris Rn. 14 ff.).

    Die Einordnung als Verwaltungsakt bedeutet jedoch keineswegs, dass aus der Aufstellung des Schildes notwendig ein Recht zum Gemeingebrauch folgt (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. März 2014 - 6 U 246/13 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28. November 2019 - 6 U 143/18 -, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22. Oktober 2020 - 6 U 131/19 -, juris).

  • LG Frankfurt/Main, 18.06.2020 - 6 O 12/20
    Im vorliegenden Fall jedoch sind neben den Individualinteressen möglicher im Einzelnen beeinträchtigter Taxiunternehmer auch kollektive Mitbewerberinteressen betroffen ( OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.11.2019, Az. 6 U 143/18 ).
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