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   OLG Frankfurt, 28.12.1982 - 20 REMiet 3/82   

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https://dejure.org/1982,1679
OLG Frankfurt, 28.12.1982 - 20 REMiet 3/82 (https://dejure.org/1982,1679)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.12.1982 - 20 REMiet 3/82 (https://dejure.org/1982,1679)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Dezember 1982 - 20 REMiet 3/82 (https://dejure.org/1982,1679)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tilgungsdarlehen; Annuitätserhöhung; veränderte Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der II. BV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II. BV §§ 21 ff.; WoBindG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1004
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 28.02.1985 - 4 REMiet 5/84
    »Es besteht entgegen der Auffassung des Vorlagebeschlusses kein Anlaß, von dem Rechtsentscheid des Oberlandesgericht Frankfurt vom 28. Dezember 1982 - (OLG Frankfurt, HdM Nr. 7 = NJW 1983, 1004 = ZMR 1983, 215 = WuM 1983, 83 = DWW 1983, 48 = GE 1983, 169) abzuweichen.

    Es möchte die erste Alternative dieser Frage bejahen, sieht sich daran aber durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichtes Frankfurt vom 28.12.1982 - 20 REMiet 3/82 - (a.a.O.) gehindert, nach dem der Vermieter öffentlich geförderten Wohnraumes, wenn der Darlehensgeber den für ein Tilgungsdarlehen vereinbarten Zinssatz in der Weise, daß ohne Rücksicht auf eine bereits bewirkte teilweise Tilgung für den höheren Zins der ursprüngliche Betrag des Darlehens Berechnungsgrundlage ist, dies Annuitätserhöhung zum Nachteil des Mieters voll in die veränderte Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) einsetzen darf.

    Die dem Senat vom Landgericht vorgelegte Rechtsfrage ist vom Oberlandesgericht Frankfurt in dessen Rechtsentscheid vom 28.12.1982 - 20 REMiet 3/82 - (aaO.) beantwortet worden.

  • BGH, 21.09.1983 - VIII ARZ 2/83

    Begriff der Divergenz

    Mit Beschluß vom 27. Januar 1983 (WuM 1983, 83 ) hat das Oberlandesgericht die Sache zur Entscheidung dieser Frage dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
  • OLG Hamm, 24.11.1983 - 4 REMiet 1/83

    Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens

    Die Vorlagefrage ist inzwischen, nämlich nachdem der erkennende Senat die vorliegende Sache durch Beschluß vom 27. Januar 1983 dem Bundesgerichtshof zu Entscheidung vorgelegt hatte (vgl. WuM 1983, 83 ), durch Rechtsentscheid vom 22. März vom OLG Schleswig entschieden worden (Vgl. ZMR 1983, 249 ); die Entscheidung des OLG Schleswig entspricht im Ergebnis der Auffassung des Senats; deshalb ergeht ein Rechtsentscheid vorliegend nicht.
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