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   OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 9 W 1/08   

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https://dejure.org/2008,9954
OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 9 W 1/08 (https://dejure.org/2008,9954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2008 - 9 W 1/08 (https://dejure.org/2008,9954)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - 9 W 1/08 (https://dejure.org/2008,9954)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 723 ZPO, § 767 ZPO, § 768 ZPO, § 769 ZPO, § 795 ZPO
    Abwehrrechte in der Zwangsvollstreckung: Zulässigkeit der Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 769 ZPO im PKH-Verfahren; Möglichkeit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung außerhalb des Vollstreckungsverfahrens; Zulässigkeit von Einwendungen gegen die ...

  • Judicialis

    ZPO § 723; ; ZPO § 767; ; ZPO § 768; ; ZPO § 769; ; ZPO § 795; ; ZPO § 797 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckung: Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Forderungsübergangs im Klauselverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der Geltendmachung von Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Forderungsübergangs im Klauselerteilungsverfahren; Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei Erhebung einer Klage auf Beseitigung der Vollstreckungswirkung beim zuständigen Prozessgericht; Antrag ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 03.04.1998 - 8 W 13/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 9 W 1/08
    Ein bloßer Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe genügt dafür nicht, da die Zuständigkeit des Prozessgerichts für die einstweilige Einstellung an die Eröffnung der Möglichkeit zur Abänderung des Titels geknüpft ist (OLG Frankfurt MDR 1999, 828; OLG Naumburg FamRZ 2001, 839; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. § 769 Rn. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 769 Rn. 2, alle m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 29.02.2000 - 14 WF 28/00

    Zulässigkeit der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 9 W 1/08
    Ein bloßer Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe genügt dafür nicht, da die Zuständigkeit des Prozessgerichts für die einstweilige Einstellung an die Eröffnung der Möglichkeit zur Abänderung des Titels geknüpft ist (OLG Frankfurt MDR 1999, 828; OLG Naumburg FamRZ 2001, 839; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl. § 769 Rn. 4; Baumbach/Hartmann, ZPO, 65. Aufl., § 769 Rn. 2, alle m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 9 W 1/08
    Dies folgt aus § 707 Abs. 2 Satz 2 ZPO, der auch auf Entscheidungen nach § 769 ZPO anzuwenden ist (BGH NJW 2004, 2224; Zöller/Herget, a.a.O., § 769 Rn. 13; Lemke, MDR 2000, 13).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Die Prüfung, ob eine Rechtsnachfolge gemäß § 795 Satz 1, § 727 Abs. 1 ZPO eingetreten ist, ist vielmehr dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten, so dass ein Schuldner, der den Übergang der titulierten Forderung auf den Vollstreckungsgläubiger für unwirksam hält, die in diesem Verfahren vorgesehenen Rechtsbehelfe nach §§ 732, 768 ZPO ergreifen muss (OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 612, 613; Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 767 Rn. 12 "Wegfall der Aktivlegitimation"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2007 - VII ZB 108/06, WM 2008, 411, Tz. 14 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2018 - 4 W 28/17

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde: Anfechtbarkeit von Beschlüssen

    Der früher teilweise vertretenen Auffassung, jedenfalls in Fällen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" sei eine außerordentliche Beschwerde zuzulassen, ist der Bundesgerichtshof mit der inzwischen ganz herrschenden Meinung ausdrücklich entgegengetreten (BGH, Beschluss vom 11. Mai 2005 - XII ZB 198/03, MDR 2005, 927; so auch OLG Frankfurt NJW-RR 2003, 140; OLGR 2008, 612; OLG Brandenburg JurBüro 2005, 664; KG KGR 2005, 970; OLG Naumburg FamRZ 2006, 1289; OLG Bremen MDR 2006, 229; Zöller/Herget, a.a.O., § 769 Rdn. 13 m.w.N.).
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