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   OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12   

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https://dejure.org/2012,31749
OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12 (https://dejure.org/2012,31749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.02.2012 - 6 W 25/12 (https://dejure.org/2012,31749)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 6 W 25/12 (https://dejure.org/2012,31749)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kosten für Patentanwalt bei Klage auf Kostenerstattung wegen markenrechtlicher Abmahnung sind immer erstattungsfähig

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140 MarkenG
    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten bei Klage auf Erstattung von Kosten für eine markenrechtliche Abmahnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts für eine Abmahnung wegen Markenverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 140
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts für eine Abmahnung wegen Markenverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Patentanwaltskosten für Markenrechtsstreit im Klageweg stets erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Erstattungsanspruch bei Mitwirkung eines Patentanwaltes in Rechtsstreit um Markenabmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 727
  • GRUR 2012, 760 (Ls.)
  • GRUR-RR 2012, 307
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12
    Die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einem solchen Verfahren sind daher nach § 140 III MarkenG stets erstattungsfähig; dies gilt ungeachtet der vom Bundesgerichtshof (GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II) entwickelten Grundsätze über die Erstattungsfähigkeit der Patentanwaltkosten für die markenrechtliche Abmahnung selbst.

    An dieser Beurteilung vermag auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.2.2011 (I ZR 181/09; GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II) nichts zu ändern.

  • OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 6 W 107/10

    Erstattungsfähigkeit von Patentsanwaltskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 6 W 25/12
    Für den entsprechenden Nachweis reicht es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 14.2.2011 - 6 W 107/10 - sowie GRUR 2006, 422, 423) regelmäßig aus, dass - wie hier - die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf den Rechtsstreit bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird.
  • OLG Frankfurt, 29.11.2018 - 6 W 91/18

    Erstattung der Reisekosten von Rechtsanwalt und Patentanwalt

    Hierfür ist regelmäßig die Vorlage der an den Mandanten gerichteten Rechnung erforderlich (Senat, Beschl. v. 23.5.2014 - 6 W 26/14, juris; Beschl. v. 29.2.2012 - 6 W 25/12, juris).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2020 - 6 W 2/20

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 100 Abs. 1 GG

    Ausreichend ist sogar schon, wenn die Mitwirkung zu Beginn des Verfahrens angezeigt und später eine auf das Verfahren bezogene Rechnung vorgelegt wird (Senat, GRUR-RR 2012, 307), wie es hier geschehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Um eine Patentstreitsache handelt es sich auch bei einer Klage auf Erstattung der Kosten für eine Abmahnung wegen Patentverletzung (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307; GRUR-RR 2001, 199; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2006, 302 [jew. zu § 140 III MarkenG]; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. C Rn. 35; Schulte/Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl., § 143 Rn. 9 Ziff. 21; BeckOK Patentrecht, Fitzner/Lutz/Bodewig/Kircher, Edition 5, § 143 Rn. 15; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 140 Rn. 11; a.A. Busse/Kaess, PatG, 8. Aufl., § 143 Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 05.11.2015 - 6 W 89/15

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten im

    Für den entsprechenden Nachweis reicht es nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats regelmäßig aus, dass - wie hier - die Mitwirkung des Patentanwalts zu Beginn des Verfahrens angezeigt und eine auf den Rechtsstreit bezogene Kostenrechnung vorgelegt wird (vgl. OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307 m.w.N.).
  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Für jegliche Prüfung, ob die Mitwirkung eines Patentanwaltes notwendig gewesen ist, besteht kein Raum (Senat, Beschlüsse vom 18.10.2010 - 17 W 220/10 - und vom 14.08.2009 - 17 W 182/09 -, RPfl 2010, 112 f. = juris Rn 4 mwN; BGH, GRUR 2003, 639 f. = juris Rn 17; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2012, 307 = juris Rn 4; OLG Hamburg, MDR 1998, 1311 ff. = juris Rn 5; Musielak/Lackmann, 10. Aufl. 2013, § 91 ZPO Rn 58; MüKo-ZPO/ Schulz, aaO Rn 155).
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