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   OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06   

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https://dejure.org/2007,14150
OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06 (https://dejure.org/2007,14150)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2007 - 6 U 154/06 (https://dejure.org/2007,14150)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2007 - 6 U 154/06 (https://dejure.org/2007,14150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsrechtliche Behandlung von elektronischen Online-Publikationen und vergleichbaren Printmedien

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4; ; UWG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4; UWG § 8
    Wettbewerbsrechtliche Behandlung von elektronischen Online-Publikationen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 6 U 75/05

    Wettbewerbsrecht: Identität eines Pflanzenschutzmittels in wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06
    Einer etwaigen Ausweitung des Verfügungsbegehrens stünde im übrigen neben der fehlenden Dringlichkeit entgegen, dass die Frist für die hierzu einzulegende Anschlussberufung (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 06, 59, 60 - Produktidentität) abgelaufen ist.
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 113/04

    Presseäußerung eines Online-Dienstes für Preisvergleiche als Wettbewerbshandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06
    Derartige elektronische Publikationen sind wettbewerbsrechtlich im Grundsatz nicht anders zu behandeln als vergleichbare Printmedien (vgl. hierzu OLG Hamburg GRUR-RR 05, 385 - Ladenhüter).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2007 - 6 W 151/06

    Gebührenanspruch des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2007 - 6 U 154/06
    Eine Wettbewerbsabsicht wäre daher zu bejahen, wenn die beanstandete Aussage in unmittelbarem Zusammenhang mit der eigenen Werbung der Antragsgegnerin zu 1) für ihre Verlagsprodukte verwendet worden wäre (vgl. dazu die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 2.4.2006 in den Parallelfällen 6 W 151/06 und 6 W 152/06, in denen sich die dort in Rede stehenden Aussagen auf der Verlagshomepage der Antragsgegnerin zu 1 befanden).
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