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   OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07 (Kart)   

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https://dejure.org/2008,10589
OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,10589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.04.2008 - 11 U 18/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,10589)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. April 2008 - 11 U 18/07 (Kart) (https://dejure.org/2008,10589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 InsO, § 130 Abs 1 Nr 2 InsO, § 166 Abs 2 InsO, § 173 InsO, § 816 BGB
    Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit des Pfandrechtserwerbs an einer Schlusssaldoforderung

  • Judicialis

    BGB § 816; ; InsO § 130

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 816; InsO § 130
    Insolvenzanfechtung: Einzug und Pfändung von Einzelforderungen aus beendetem Kontokorrentverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beendigung eines Kontokorrents durch Insolvenzeröffnung bei Entstehung einer verpfändeten Schlusssaldoforderung im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung; Absonderungsrecht des Pfandgläubigers im Insolvenzverfahren; Entstehung eines Pfandrechts an einer Saldoforderung bei ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 2127
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 98/03

    Zulässigkeit einer Kontosperre; Anfechtbarkeit der Entstehung eines Pfandrechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    In dieser Ermächtigung ist ein Verzicht auf das vertragliche Pfandrecht zu sehen (vgl. BGH NJW 2004, 1660, 1661).

    Der Begriff ist weit gefasst, damit grundsätzlich alle Arten gläubigerbenachteiligender Maßnahmen Gegenstand einer Anfechtung sein können (BGH NJW 2004, 1660 f.).

    Darum handelt es sich vorliegend, weil die Insolvenzschuldnerin im Falle des Widerrufs der Einziehungsermächtigung ihre Guthabensforderung nicht mehr einziehen könnte und somit die Beträge nicht zur Befriedigung ihrer Gläubiger zur Verfügung stünden (vgl. auch BGH NJW 2004, 1660, 1661).

  • BGH, 07.12.1977 - VIII ZR 164/76

    Buchgroßhändler Sammelrechnung I - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Die Insolvenzeröffnung führte zur Beendigung des Kontokorrents (BGHZ 70, 86, 93; 73, 253, 255; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 355 Rdn. 23).

    Das Landgericht hat jedoch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 70, 86, 94) zutreffend ausgeführt, dass die kausale Saldoforderung nicht als künftiger Anspruch erst mit oder nach der Insolvenzeröffnung entsteht, sondern ihre Grundlage in den während der Verrechnungsperiode in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen findet.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin hat sich der Bundesgerichtshof in seiner vorzitierten Entscheidung (BGHZ 70, 86) nicht zu diesem Problem geäußert.

  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Im Übrigen entsteht das Sicherungsrecht (Abtretung oder Pfandrecht) allein an der Saldoforderung und gerade nicht an den kontokorrentgebundenen Einzelforderungen, denn die in das Kontokorrent gestellten Einzelforderungen können nicht Gegenstand des Pfandrechts sein (vgl. BGHZ 79, 259, 263).
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZR 183/03

    Anfechtbarkeit der Bestellung einer Sicherheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Das wäre an sich die Beendigung des Kontokorrents durch Insolvenzeröffnung bzgl. eines Betrages von 192.528, 75 EUR bzw. die Erteilung der Abrechnung vom 30.06.2003 bzgl. eines Betrages von 178.074,87 EUR, da bei Vorausverpfändungen das Pfandrecht erst mit dem Entstehen der verpfändeten zukünftigen Forderung erworben wird (BGH ZIP 2004, 1819, 1821; NJW 2007, 1588, 1590).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 185/04

    Benachteiligung der Gläubiger durch Weiterleitung der Erlöse aus der Einziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Denn durch die von der Klägerin gestattete Auszahlung des Saldoguthabens an die B-GmbH erlischt die jeweilige Forderung und fällt der mögliche Gegenstand des Pfandrechts weg (BGH NJW-RR 2006, 1134, 1135; Ganter in: Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., Rdn. 173a vor §§ 49-52; vgl. auch Palandt/Sprau, BGB, 67. Aufl., § 816 Rdn. 20; Lieb in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl., § 816 Rdn. 54, die die Nichtberechtigung im Tatbestand des § 816 Abs. 2 BGB verneinen).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03

    Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Das wäre an sich die Beendigung des Kontokorrents durch Insolvenzeröffnung bzgl. eines Betrages von 192.528, 75 EUR bzw. die Erteilung der Abrechnung vom 30.06.2003 bzgl. eines Betrages von 178.074,87 EUR, da bei Vorausverpfändungen das Pfandrecht erst mit dem Entstehen der verpfändeten zukünftigen Forderung erworben wird (BGH ZIP 2004, 1819, 1821; NJW 2007, 1588, 1590).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen ist deshalb das Wirksamwerden der Vorausverpfändung (BGH NJW 1998, 2592, 2597; NJW-RR 2000, 1154, 1156; Hirte in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 140 Rdn. 6).
  • BGH, 31.01.1979 - VIII ZR 93/78

    Wirksamkeit einer Eigentumsübertragung von Hausrat unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Die Insolvenzeröffnung führte zur Beendigung des Kontokorrents (BGHZ 70, 86, 93; 73, 253, 255; Baumbach/Hopt, HGB, 33. Aufl., § 355 Rdn. 23).
  • BGH, 06.04.2000 - IX ZR 122/99

    Begriff der Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 18/07
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen ist deshalb das Wirksamwerden der Vorausverpfändung (BGH NJW 1998, 2592, 2597; NJW-RR 2000, 1154, 1156; Hirte in: Uhlenbruck, Insolvenzordnung, 12. Aufl., § 140 Rdn. 6).
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