Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 29.05.2002 - 4 U 11/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,38420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragserfüllungsbürgschaft - Sichert sie auch Ansprüche aus Nachträgen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vertragserfüllungsbürgschaft: Sichert sie auch Nachtragsleistungen? (IBR 2002, 478)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95
Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 29.05.2002 - 4 U 11/01
Insbesondere bedarf keiner Entscheidung, ob die Vertragsbedingungen der Beklagten, die in Nr. 6.1 und 6.2 die Verpflichtung des Vertragspartners zur Stellung einer Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern regeln, den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 05.06.1997 (NJW 1997, 2598) gestellten Anforderungen entsprechen, da die Bürgschaft vom 14.10.1996 sich nicht auf die Mängel aus dem aufgrund des Nachtragsangebots vom 20.03.1997 erteilten Nachtragsauftrag erstreckt.
- KG, 09.01.2006 - 10 U 231/04
Bauhandwerkersicherung: Haftung des Bürgen für Nachtragsforderungen
So ist im Umkehrschluss davon auszugehen, dass weitere Nachträge nicht mit abgedeckt werden sollen, wenn in der Bürgschaft der Sicherungsgegenstand durch die Bezugnahme auf den Bauvertrag und einzelne konkret genannte Nachträge beschrieben wird (vgl. hierzu Ingestau/Korbion a.a.O., Rdnr. 29 zu § 17 Nr. 1 VOB/B unter Bezugnahme auf OLG Braunschweig BauR 1999, 72 und OLG Frankfurt IBR 2002, 478).