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   OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86   

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OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86 (https://dejure.org/1987,3853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.07.1987 - 3 VAs 65/86 (https://dejure.org/1987,3853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Juli 1987 - 3 VAs 65/86 (https://dejure.org/1987,3853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im laufenden Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz; Unanfechtbarkeit staatsanwaltschaftlichen Handelns im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1989, 194
  • StV 1989, 96
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Das kann indessen nicht stets sofortigen Rechtsschutz bedeuten, sondern Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit, der nach Möglichkeit unabänderliche Entscheidungen der öffentlichen Gewalt ausschließt, also noch zur rechten Zeit erlangt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19.12.1983 in NStZ 84, 228/229 m.w.N.).

    Beeinträchtigungen, die mit einem Ermittlungsverfahren für einen Beschuldigten verbunden sein können, müssen im Interesse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege für einen angemessenen Zeitraum als unvermeidbar hingenommen werden (so BVerfG, Beschluß vom 8.11.1983 in NStZ 84, 228).

    Dies wird allerdings dann nicht gelten können (zutreffend so das Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 19.12.1983 in NStZ 84, 228/229), wenn das Ermittlungsverfahren aus schlechthin unhaltbaren Erwägungen eingeleitet oder offenbar aus Gründen fortgeführt wird, die unter keinem Gesichtspunkt mehr nachvollziehbar sind, mithin objektiv willkürliches Handeln der Staatsanwaltschaft zum Nachteil des Beschuldigten in Rede steht (Art. 3 Abs. 1 GG).

    Denn zum einen ist die Staatsanwaltschaft nach § 160 Abs. 2 StPO verpflichtet, auch die zur Entlastung des Beschuldigten dienenden Umstände zu ermitteln und für die Sicherung und Erhebung derjenigen Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist; vernachlässigt die Staatsanwaltschaft diese Pflicht, so läßt sich das zum anderen im gerichtlichen Verfahren zumeist korrigieren (vgl. §§ 201 Abs. 1, 202, 219 Abs. 1, 221, 244-246a StPO), Jedenfalls sind hier - im gerichtlichen Verfahren - die Folgerungen aus staatsanwaltschaftlichem Fehlverhalten zu ziehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19.12.1983 in NStZ 84, 228/229).

  • OLG Hamm, 06.01.1984 - 1 VAs 12/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozesshandlung, die im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.1984 in NStZ 84, 280; OLG Hamburg, Beschluss vom 1.11.1985 in Strafverteidiger 1986, 422; Kissel, GVG, Anm. 104 zu§ 23 EGGVG; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., Anm. 39 zu § 147 und Anm. 15 zu § 23 EGGVG; Karlsruher Kommentar, Laufhütte, Anm. 18 zu § 147; anderer Ansicht Welp, Rechtsschutz gegen verweigerte Akteneinsicht in Strafverteidiger 1986, 446 ff; OLG Celle zu § 147 Abs. 3. Beschluß vom 22.2.1983 in Strafverteidiger 1983, 192).

    Keinesfalls könne in allen Fällen, in denen die Strafprozessordnung ein Rechtsmittel nicht vorsehe, der Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG zur Ausfüllung angeblicher Lücken herangezogen werden (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, Schäfer, Anm. 31 ff. zu§ 23 EGGVG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.4.1982 in NStZ 1982, 434; OLG Koblenz - 2 VAS 22/84 - Beschluss vom 26.2.1985; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280).

    Dabei kann dahinstehen, inwieweit die Bezeichnung "Prozesshandlung" ein geeignetes Abgrenzungskriterium zum Begriff "Justizverwaltungsakt" darstellt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280; Welp a.a.O.; LR-Schäfer, Anm. 47 ff. zu§ 23 EGGVG).

  • OLG Hamburg, 25.04.1972 - VAs 1/72
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozesshandlung, die im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.1984 in NStZ 84, 280; OLG Hamburg, Beschluss vom 1.11.1985 in Strafverteidiger 1986, 422; Kissel, GVG, Anm. 104 zu§ 23 EGGVG; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., Anm. 39 zu § 147 und Anm. 15 zu § 23 EGGVG; Karlsruher Kommentar, Laufhütte, Anm. 18 zu § 147; anderer Ansicht Welp, Rechtsschutz gegen verweigerte Akteneinsicht in Strafverteidiger 1986, 446 ff; OLG Celle zu § 147 Abs. 3. Beschluß vom 22.2.1983 in Strafverteidiger 1983, 192).

    Dazu wird auch, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahrer über die Frage der Gewährung von Akteneinsicht an den Verteidiger des Beschuldigten gerechnet (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586).

  • OLG Karlsruhe, 30.04.1982 - 4 VAs 22/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Keinesfalls könne in allen Fällen, in denen die Strafprozessordnung ein Rechtsmittel nicht vorsehe, der Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG zur Ausfüllung angeblicher Lücken herangezogen werden (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, Schäfer, Anm. 31 ff. zu§ 23 EGGVG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.4.1982 in NStZ 1982, 434; OLG Koblenz - 2 VAS 22/84 - Beschluss vom 26.2.1985; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Daß während dieses Zeitraumes nicht alle Verfahrenshandlung der Staatsanwaltschaft umfassender gerichtlicher Kontrolle nach der Strafprozeßordnung unterliegen, verstößt auch nicht gegen das Rechtsstaatsgebot desGrundgesetzes (vgl. insoweit BVerfG, Beschluß vom 12.01.1983 in NJW 83, 1043 ff.).
  • OLG Celle, 22.02.1983 - 3 VAs 14/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozesshandlung, die im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.1984 in NStZ 84, 280; OLG Hamburg, Beschluss vom 1.11.1985 in Strafverteidiger 1986, 422; Kissel, GVG, Anm. 104 zu§ 23 EGGVG; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., Anm. 39 zu § 147 und Anm. 15 zu § 23 EGGVG; Karlsruher Kommentar, Laufhütte, Anm. 18 zu § 147; anderer Ansicht Welp, Rechtsschutz gegen verweigerte Akteneinsicht in Strafverteidiger 1986, 446 ff; OLG Celle zu § 147 Abs. 3. Beschluß vom 22.2.1983 in Strafverteidiger 1983, 192).
  • OLG Hamburg, 01.11.1985 - VAs 13/85

    Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur handelt es sich bei der Verweigerung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft nicht um einen Justizverwaltungsakt, sondern um eine Prozesshandlung, die im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG nicht überprüft werden kann (OLG Hamburg, Beschluss vom 25.4.1972 in NJW 72, 1586; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.1984 in NStZ 84, 280; OLG Hamburg, Beschluss vom 1.11.1985 in Strafverteidiger 1986, 422; Kissel, GVG, Anm. 104 zu§ 23 EGGVG; Kleinknecht/Meyer, StPO, 38. Aufl., Anm. 39 zu § 147 und Anm. 15 zu § 23 EGGVG; Karlsruher Kommentar, Laufhütte, Anm. 18 zu § 147; anderer Ansicht Welp, Rechtsschutz gegen verweigerte Akteneinsicht in Strafverteidiger 1986, 446 ff; OLG Celle zu § 147 Abs. 3. Beschluß vom 22.2.1983 in Strafverteidiger 1983, 192).
  • OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.07.1987 - 3 VAs 65/86
    Keinesfalls könne in allen Fällen, in denen die Strafprozessordnung ein Rechtsmittel nicht vorsehe, der Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG zur Ausfüllung angeblicher Lücken herangezogen werden (vgl. hierzu Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, Schäfer, Anm. 31 ff. zu§ 23 EGGVG; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.4.1982 in NStZ 1982, 434; OLG Koblenz - 2 VAS 22/84 - Beschluss vom 26.2.1985; OLG Hamm, Beschluss vom 6.1.84 in NStZ 84, 280).
  • OLG Hamm, 11.06.1996 - 1 VAs 25/96

    Strafprozessrechtliche Ausgestaltung des Akteneinsichtsrechts eines Beschuldigten

    Soweit den Ermittlungsbehörden dabei ein Fehlverhalten vorzuwerfen wäre, müßte sich dies im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls zugunsten des Betroffenen auswirken (OLG Frankfurt StV 1989, Seite 96).
  • OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95

    Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft

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  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 51/93

    Keine Verletzung von Verf BE Art 62 durch Versagung der Akteneinsicht im

    Sie entspricht verbreiteter Meinung (vgl. auch BVerfGE, Vorprüfungsausschuß, NStZ 1984, S. 228 m.w.N.), insbesondere der nahezu einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Hamburg NJW 1972, 1586; OLG Hamburg StV 1986, 422; OLG Hamm NStZ 1984, 280; OLG Koblenz, NJW 1985, 2038; OLG Schleswig SchlHA 1987, 117; mit gleichem Ergebnis über § 23 EGGVG auch OLG Frankfurt StV 1989, 96; anderer Meinung OLG Celle NStZ 1983, 379).
  • KG, 30.12.1999 - Zs 2239/99

    Einziehung: Akteneinsichtsrecht des Einziehungsbeteiligten

    Die mit einem Ermittlungsverfahren einhergehenden Beeinträchtigungen hat der Beschuldigte - und auch der Einziehungsinteressent - im Interesse einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege für einen angemessenen Zeitraum hinzunehmen (vgl. BVerfG a.a.O.; OLG Frankfurt/M. StV 1989, 96 f; OLG Hamm NStZ 1984, 280 ).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.1994 - VAs 8/94

    Ermittlungsverfahren; Staatsanwaltschaft; Verweigerung der Akteneinsicht;

    Er ist insbesondere mit dem OLG Hamm (NStZ 1984, 280 ) und entgegen dem OLG Frankfurt (StV 1989, 96; 1993, 292; 297) der Ansicht, daß der sich aus § 147 Abs. 1 StPO ergebenden Befugnis des Verteidigers, Akten einzusehen, die sich unter der Voraussetzung der Gefährdung des Untersuchungszwecks ergebende zeitliche Beschränkbarkeit (§ 147 Abs. 2 StPO ) immanent ist und daß es dem in der Strafprozeßordnung vorgenommenen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung und denen des Beschuldigten auf Wahrung seiner Freiheitsrechte widersprechen würde, wollte man dem Beschuldigten in diesem Verfahrensabschnitt die Möglichkeit geben, die auf einer autonomen Wertung der Staatsanwaltschaft beruhende Verweigerung der Akteneinsicht gerichtlich überprüfen zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, 31.07.1996 - 2 Vas 1/96
    Das OLG Frankfurt (StV 1989, 96 f.; 1993, 292 ff [krit. Anm. Taschke]; StV 1993, 297 ff; neuestens StV 1996, 310, 311) bewertet ein solches Verhalten der Staatsanwaltschaft zwar im Gegensatz zur herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung nicht als "Prozeßhandlung", sondern als grundsätzlich anfechtbaren Justizverwaltungsakt; es vertritt aber unter Betonung des auf der späteren Beschwerdemöglichkeit gegen ablehnende Verfügungen des Vorsitzenden beruhenden Subsidiaritätsgedankens in der Sache den gleichen Standpunkt.
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