Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45811
OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16 (https://dejure.org/2017,45811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.08.2017 - 8 U 172/16 (https://dejure.org/2017,45811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. August 2017 - 8 U 172/16 (https://dejure.org/2017,45811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Frage, wann ein Physiotherapeut für den Sturz einer Patientin während der Therapie haften muss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage, wann ein Physiotherapeut für den Sturz einer Patientin während der Therapie haften muss

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Beweislastgrundsätze zu einem für Behandler voll beherrschbaren Risiko sind bei physiotherapeutischer Gangschule nicht anwendbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Behandlungsfehlers im Rahmen einer physiotherapeutischen Gangschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Grundsätze des für einen Behandler voll beherrschbaren Risikos sind bei einer Gangschule nicht anwendbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03

    Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Ein Behandlungsfehler ist nur dann als grob zu bewerten, wenn der Arzt oder Therapeut eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt oder Therapeuten schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, Urteile vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03; vom 27.3.2007 - VI ZR 55/05 = BGHZ 172, 1 und vom 25.10.2011 - VI ZR 139/10).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 8 U 82/04

    Schmerzensgeld: Beweislast bei einem Unfall im Rahmen einer physiotherapeutischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    b) Bei krankengymnastischer Übungen besteht die Behandlung im Gegensatz zu pflegerischen Maßnahmen oder beim Transport des Patienten typischerweise gerade in der Anweisung und Anleitung zu aktiver Bewegung, bei welcher Geschicklichkeit, Mitarbeit und Konzentration des Patienten gefordert sind, so dass der Ablauf von den Unwägbarkeiten des menschlichen Organismus geprägt ist und von der Therapeutin nicht voll beherrscht werden kann (OLG München, Urteil vom 17.9.1998 - 1 U 3254/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.5.2005 - 8 U 82/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 U 693/12; OLG Köln, Urteil vom 8.2.2017 - 5 U 17/16).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 55/05

    Arzthaftung: Anforderungen an die Aufklärung vor Behandlung mit einem neuen, erst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Ein Behandlungsfehler ist nur dann als grob zu bewerten, wenn der Arzt oder Therapeut eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt oder Therapeuten schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, Urteile vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03; vom 27.3.2007 - VI ZR 55/05 = BGHZ 172, 1 und vom 25.10.2011 - VI ZR 139/10).
  • BGH, 21.07.1998 - VI ZR 15/98

    Anforderungen an Beweisführung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Hierzu zählt bei sämtlichen hier in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen (§ 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB) neben der Pflichtverletzung selbst auch der Kausalzusammenhang zwischen dieser und dem Primärschaden (BGH, Urteile vom 24.6.1986 - VI ZR 21/85; vom 21.7.1998 - VI ZR 15/98 und vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11).
  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 21/85

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität im Rahmen der Arzthaftung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Hierzu zählt bei sämtlichen hier in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen (§ 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB) neben der Pflichtverletzung selbst auch der Kausalzusammenhang zwischen dieser und dem Primärschaden (BGH, Urteile vom 24.6.1986 - VI ZR 21/85; vom 21.7.1998 - VI ZR 15/98 und vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Ein Behandlungsfehler ist nur dann als grob zu bewerten, wenn der Arzt oder Therapeut eindeutig gegen bewährte Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt oder Therapeuten schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH, Urteile vom 27.4.2004 - VI ZR 34/03; vom 27.3.2007 - VI ZR 55/05 = BGHZ 172, 1 und vom 25.10.2011 - VI ZR 139/10).
  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Hierzu zählt bei sämtlichen hier in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen (§ 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB) neben der Pflichtverletzung selbst auch der Kausalzusammenhang zwischen dieser und dem Primärschaden (BGH, Urteile vom 24.6.1986 - VI ZR 21/85; vom 21.7.1998 - VI ZR 15/98 und vom 22.5.2012 - VI ZR 157/11).
  • OLG München, 17.09.1998 - 1 U 3254/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    b) Bei krankengymnastischer Übungen besteht die Behandlung im Gegensatz zu pflegerischen Maßnahmen oder beim Transport des Patienten typischerweise gerade in der Anweisung und Anleitung zu aktiver Bewegung, bei welcher Geschicklichkeit, Mitarbeit und Konzentration des Patienten gefordert sind, so dass der Ablauf von den Unwägbarkeiten des menschlichen Organismus geprägt ist und von der Therapeutin nicht voll beherrscht werden kann (OLG München, Urteil vom 17.9.1998 - 1 U 3254/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.5.2005 - 8 U 82/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 U 693/12; OLG Köln, Urteil vom 8.2.2017 - 5 U 17/16).
  • OLG Koblenz, 02.01.2013 - 5 U 693/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    b) Bei krankengymnastischer Übungen besteht die Behandlung im Gegensatz zu pflegerischen Maßnahmen oder beim Transport des Patienten typischerweise gerade in der Anweisung und Anleitung zu aktiver Bewegung, bei welcher Geschicklichkeit, Mitarbeit und Konzentration des Patienten gefordert sind, so dass der Ablauf von den Unwägbarkeiten des menschlichen Organismus geprägt ist und von der Therapeutin nicht voll beherrscht werden kann (OLG München, Urteil vom 17.9.1998 - 1 U 3254/98; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.5.2005 - 8 U 82/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 U 693/12; OLG Köln, Urteil vom 8.2.2017 - 5 U 17/16).
  • BGH, 16.08.2016 - VI ZR 634/15

    Krankenhaushaftung: Sekundäre Darlegungslast des Krankenhausträgers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.08.2017 - 8 U 172/16
    Denn die Vorgänge im lebenden Organismus können auch vom besten Arzt oder Therapeuten nicht immer so beherrscht werden, dass schon der ausbleibende Erfolg oder auch ein Fehlschlag auf eine fehlerhafte Behandlung hindeuten würden (BGH, Beschluss vom 16.8.2016 - VI ZR 634/15.
  • OLG Köln, 08.02.2017 - 5 U 17/16

    Schadensersatzansprüche gegen einen Ergotherapeuten wegen eines Sturzes eines

  • OLG Bamberg, 21.02.2023 - 4 U 222/22

    Haftung einer Tagespflegeeinrichtung - Frage einer Beweiserleichterung bei einem

    So hat das OLG Frankfurt für den Fall der Durchführung einer Gangschule durch einen Physiotherapeuten entschieden (Urteil v. 29.8.2017 - 8 U 172/16, BeckRS 2017, 141852, Rz. 15, 16), dass bei krankengymnastischen Übungen die Behandlung im Gegensatz zu pflegerischen Maßnahmen oder beim Transport des Patienten typischerweise gerade in der Anweisung und Anleitung zu aktiver Bewegung besteht, bei welcher Geschicklichkeit, Mitarbeit und Konzentration des Patienten gefordert sind, so dass der Ablauf von den Unwägbarkeiten des menschlichen Organismus geprägt ist und von der Therapeutin nicht voll beherrscht werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht