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   OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04   

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https://dejure.org/2006,9223
OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04 (https://dejure.org/2006,9223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.09.2006 - 8 U 207/04 (https://dejure.org/2006,9223)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. September 2006 - 8 U 207/04 (https://dejure.org/2006,9223)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 8 Abschn 2 Buchst b S 1 IMFAbk
    Kapitalanlage in argentinischen Staatsanleihen: Verweigerung der Rückzahlung unter Berufung auf einen Staatsnotstand

  • Judicialis

    IWF-Übereinkommen Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IWF-Übereinkommen Art. 8
    Ausgerufener Staatsnotstand in Argentinien kein Grund zur Rückzahlungsverweigerung argentinischer Staatsanleihen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verweigerung der Rückzahlung von Staatsanleihen gegenüber Privatgläubigern mit der Berufung auf Staatsnotstand (Argentinien); Vorliegen eines auf Zahlungsunfähigkeit beruhenden Staatsnotstands; Klagbarkeit einer Forderung nach Artikel VIII Abschnitt 2 (b) Satz 1 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 8 U 52/03

    Zwangsvollstreckung; Argentinien-Anleihen; Staatsnotstand; Vorlagebeschluss;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Der Senat hat in den Parallelverfahren 8 U 52/03, 8 U 59/03 und 8 U 60/03 gem. Artikel 100 Abs. 2 GG eine Normenverifikation des Bundesverfassungsgerichts eingeleitet.

    Dort ist das Bundesverfassungsgericht gefragt worden, ob es einen völkerrechtlich anerkannten Grundsatz gibt, wonach ein Schuldnerstaat den Notstand ausrufen, sich für zahlungsunfähig erklären und mit Rücksicht darauf die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen auch gegenüber privaten Anlegern bis zur Beendigung des Notstands suspendieren kann (vgl. dazu Senatsentscheidung NJW 2003, 2688, 2689).

    Das ist eine Rechtsfrage, die hier dahin gegangen wäre, ob die allgemeine Notstandsregel des Völkerrechts ihrer Tragweite nach auch Fälle der Bedrohung elementarer Staatsfunktionen durch Zahlungsunfähigkeit erfasst und ob sie sich auf vertragliche Zahlungspflichten gegenüber Privaten auswirken kann (vgl. Senat NJW 2003, 2688 ff.; Pfeiffer a. a. O. 190).

  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2003 - 21 O 294/02

    "Argentinienanleihen"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Dies hat bereits das Landgericht Frankfurt in seiner Entscheidung vom 14.3.2003 (AZ.: 2 - 21 O 294/02 = WM 2003, 783, 785) zutreffend herausgearbeitet.

    Der Senat folgt auch insoweit den Ausführungen des Landgerichts Frankfurt, wonach die genannte Vorschrift des Übereinkommens nur Zinszahlungen für gewöhnliche und kurzfristige Kreditgeschäfte, nicht aber die hier vereinbarten Zinsforderungen erfasst (LG Frankfurt WM 2003, 783, 785).

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn dieselbe Rechtsfrage durch ein gleich- oder höherrangiges Gericht anders entschieden worden ist als von dem nun entscheidenden Gericht (BGH NJW 2003, 1943; Thomas/Putzo - Reichold, ZPO, 26. Aufl., Rn 4b zu § 543 ZPO).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Das würde voraussetzen, dass sie Rechtsfragen aufwirft, die in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen auftreten können oder dass andere Auswirkungen des Rechtsstreits auf die Allgemeinheit deren Interessen in besonderem Maße berühren und deshalb ein korrigierendes Eingreifen des Revisionsgerichts erforderlich machen (BGH vom 1.10.2002 - XI ZR 71/2002 = JZ 2003, 263).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Es ist zwar richtig, dass das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Normenverifikation auch über die Tragweite der reklamierten Völkerrechtsregel zu befinden hat (vgl. BVerfGE 64, 1).
  • BGH, 08.02.1984 - VIII ZR 254/82

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vergleichs zwischen einem iranischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Sonstige ausländischen Rechtsnormen (z. B. Exportverbote) berücksichtigt die Rechtsprechung nicht als Rechtsnormen, sondern als Tatsachen, die ggf. einer Vertragserfüllung entgegenstehen, wenn dies zur Anwendung der Vorschriften über die Unmöglichkeit führt (BGH NJW 1984, 1746; Pfeiffer a. a. O.).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Vorlagegegenstand sind Existenz, Rechtscharakter, Tragweite und Bindungskraft einer allgemeinen Regel des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 46, 342 (345); 75, 1; Jarass/Pieroth, GG-Kommentar, 7. Auflage, Rn 20 zu Artikel 100 GG m. w. N.).
  • BGH, 22.02.1994 - XI ZR 16/93

    Devisenkontrollen nach dem IWF-Übereinkommen (IWF-Ü)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Darüber hinaus kann sich die Beklagte auch deshalb nicht auf Artikel VIII Abschnitt 2 (b) Satz 1 des IWF - Übereinkommens berufen, weil hiervon nur solche Devisenkontrollbestimmungen erfasst werden, die in Übereinstimmung mit dem Abkommen nach dem Beitritt des Erlassstaats aufrecht erhalten oder später nach dem Beitritt mit Genehmigung des Internationalen Währungsfonds eingeführt worden sind (BGH vom 22.2. 1994, Az.: XI ZR 16/93 = NJW 1994, 1868).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 216/92

    Anwendbarkeit des IWF-Ü auf Kapitalübertragungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Diese sind der o. g. Bestimmung des IWF - Übereinkommens nicht unterworfen (vgl. dazu BGH WM 1994, 54 ff.; Pfeiffer ZVglRWiss 2003, 141, 178).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 67/87

    Zahlung der Maklerprovision an einen Dritten - Treuwidriges Verschweigen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 207/04
    Voraussetzung wäre gewesen, dass die Beklagte schlüssig darlegt, dass sie sich noch im Staatsnotstand befindet oder zumindest, dass sie zahlungsunfähig ist (vgl. zur Substantiierungslast: BGH NJW-RR 1988, 1529; BGH NJW 1999, 579, 580).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2006 - 8 U 213/03

    Argentinische Staatsanleihe: Verweigerung der Rückzahlung mit der Berufung auf

  • OLG Frankfurt, 16.02.2006 - 8 U 107/03

    Ende der Verfahrensaussetzung nach Beendigung des Staatsnotstandes der Republik

  • Drs-Bund, 08.11.2004 - BT-Drs 15/4122
  • OLG Frankfurt, 13.06.2006 - 8 U 107/03

    Zahlungsanspruch aus Inhaberschuldverschreibung des argentinischen Staates;

  • OLG Frankfurt, 29.09.2006 - 8 U 60/03

    Zahlungsanspruchs aus Inhaberschuldverschreibungen des Staates Argentinien:

  • OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 8 U 59/03

    Inhaberschuldverschreibung: Leistungsanspruch Zug um Zug gegen die Aushändigung

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

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