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   OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05   

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https://dejure.org/2005,8878
OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05 (https://dejure.org/2005,8878)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2005 - 11 U 19/05 (https://dejure.org/2005,8878)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2005 - 11 U 19/05 (https://dejure.org/2005,8878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17 Abs 1 UrhG
    Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung unzulässiger Anzeigen: Vorliegen abweichender Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Frage des Urheberrechtsverstoßes

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 17 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 17
    Haftung eines Presseuntenehmens für die Veröffentlichung urheber- oder wettbewerbsrechtlich unzulässiger Anzeigen (hier: Möbelklassiker-Plagiate)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang einer urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Störerhaftung sowie einer Prüfungspflicht des Zeitungsgewerbes und des Zeitschriftengewerbes im Anzeigengeschäft; Voraussetzungen der Haftung eines Presseunternehmens für die Veröffentlichung urheberrechtlich ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 177
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 07.07.2004 - 5 U 143/03

    Bauhaus aus Italien

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05
    Angesichts der Praxis im Gerichtsbezirk Frankfurt sei es der Beklagten ungeachtet der abweichenden Rechtsprechung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff) zuzumuten gewesen, eine rechtskräftige Entscheidung des BGH abzuwarten.

    Es kann ferner offen bleiben, ob - wie das OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff) im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Senats jüngst angenommen hat - das Anbieten von Verletzungsstücken eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes gegenüber Endverbrauchern nur dann nach § 17 1 UrhG unzulässig ist, wenn sich diese Handlung auf ein Inverkehrbringen im Inland bezieht, nicht dagegen wenn der Erwerbsvorgang rechtskonform im Italien abgeschlossen wird.

    Dies hat sich aber mit dem nunmehr vorliegenden Urteil des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 41 ff), das - ebenso wie das LG Hamburg als Vorinstanz -.

  • BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00

    Anwendung deutschen Rechts auf ausländische Sonderveranstaltungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05
    Dies gilt umso mehr, als auch der BGH in einer Wettbewerbssache jedenfalls im Ergebnis einen ähnlichen Standpunkt vertreten hat wie das OLG Hamburg (BGH GRUR 2004, 1035 ff- Rotpreis-Revolution).
  • OLG Celle, 29.11.2001 - 11 U 24/01

    Neuwagenkauf; Wandelung; Gewährleistung; Schadstoffklasse; Steuernachteil;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05
    Zwar war die Rechtslage durch die verschiedenen Entscheidungen des Senats, vor allem das Urteil in der Sache 11 U 24/01, zunächst geklärt.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 1960, 1961 - Möbelklassiker, s. auch GRUR 2004, 860, 864 - Versteigerung im Internet) ist eine urheber- oder wettbewerbsrechtliche Störerhaftung des Zeitungs- und Zeitschriftengewerbes im Anzeigengeschäft zwar grundsätzlich möglich.
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2005 - 11 U 19/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1999, 1960, 1961 - Möbelklassiker, s. auch GRUR 2004, 860, 864 - Versteigerung im Internet) ist eine urheber- oder wettbewerbsrechtliche Störerhaftung des Zeitungs- und Zeitschriftengewerbes im Anzeigengeschäft zwar grundsätzlich möglich.
  • OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 5/08

    Bewerbung eines Möbel-Plagiats in einer Zeitschriftenanzeige: Prüfungspflichten

    Insbesondere ist er nicht gehalten, kontroverse Rechtsmeinungen verschiedener Gerichte festzustellen und dann zu prüfen, welche Rechtsansicht die für ihn ungünstigere ist, um sich bis zur Klärung der Rechtsfrage an dieser Ansicht auszurichten (Senatsurteil v. 29.11.2005, Az.: 11 U 19/05).
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