Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 19 U 120/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6932
OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 19 U 120/06 (https://dejure.org/2006,6932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.11.2006 - 19 U 120/06 (https://dejure.org/2006,6932)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. November 2006 - 19 U 120/06 (https://dejure.org/2006,6932)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 652 Abs 1 S 1 BGB
    Provisionsanspruch des Grundstücksmaklers: Inhaltskontrolle der Übererlösklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklervertrags über den Verkauf eines Hausgrundstücks auf Rentenbasis

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; StVollzG § 109

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 2
    Nichtigkeit einer Maklercourtageklausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer AGB-Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung von Maklerprovision für die Vermittlung des Verkaufs eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks; Verständlichkeit einer Maklerklausel; Verstoß gegen das Transparenzgebot; Wirksame Einbeziehung einer Klausel in einen Maklervertrag

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des Grundstücksmaklers, Inhaltskontrolle, Übererlösklausel in AGB, Maklervertrag, Verkauf, Hausgrundstück, Rentenbasis, kundenfeindlichste Auslegung, Individualprozess

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Transparenz im Maklervertrag! (IMR 2007, 91)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.1997 - X ZR 135/95

    Behandlung der im Formular offen gelassenen Vertragslaufzeit als AGB

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 19 U 120/06
    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Verwender dem Vertragspartner den Inhalt der von diesem vorzunehmenden Ergänzung mitteilt und somit einseitig von seiner Gestaltungsmacht Gebrauch macht (BGH NJW 1998, 1066, 1067 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 19 U 120/06
    Dabei gebieten Treu und Glauben auch, dass die Klausel wirtschaftliche Nachteile und Belastungen soweit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH NJW 2001, 2014, 2016 m.w.N.).
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