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   OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15   

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https://dejure.org/2015,39802
OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 (https://dejure.org/2015,39802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.12.2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 (https://dejure.org/2015,39802)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Dezember 2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 (https://dejure.org/2015,39802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hessen

    § 25 Abs. 2 StGB, § 220a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda 1994 (Ruanda II)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda 1994 (Ruanda II)

  • legal-tools.org

    Verurteilung wegen Mittäterschaft am Völkermord in Ruanda 1994

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 6 Nr. 1 a.F.
    Verurteilung des Bürgermeisters eines ruandischen Ortes wegen Beteiligung an dem Kirchenmassaker von Kiziguro

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Onesphore R. wegen Mittäterschaft am Völkermord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen Mittäterschaft am Völkermord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Völkermord in Ruanda: Lebenslang für Onesphore Rwabukombe

  • archive.is (Pressebericht, 29.12.2015)

    Ruander wegen Völkermordes verurteilt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Onesphore R. nach teilweiser Aufhebung des ersten "Ruanda-Urteils" wegen Mittäterschaft am Völkermord zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

Besprechungen u.ä. (2)

  • taz.de (Pressekommentar, 29.12.2015)

    Genozid in Ruanda: Völkermörder mit Absicht

  • zis-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zerstörungsabsicht bei dem völkerstrafrechtlichen Verbrechen des Genozids - Zugleich eine Anmerkung zur deutschen Rechtsprechung im Verfahren gegen Onesphore R. (Prof. Dr. Daniela Demko; ZIS 2017, 766-781)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Dieses Urteil hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 21. Mai 2015 (Az.: 3 StR 575/14) auf die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Nebenkläger Zeugin 34, Zeuge 88 und Zeugin 35 unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.

    Diese Absicht kann in der Regel aus den Umständen eines Angriffs unter strukturell organsierter zentraler Lenkung auf die Gruppe, von dem der Täter weiß und den er in seinen Willen aufnimmt, geschlossen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 23, 30, 33 unter Hinweis auf die Vorbereitungskonferenz der Staatenkonferenz sowie die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (A., TC); BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18 unter Hinweis auf Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 825 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, AC; Krstic, TC; Popovic pp., TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Kayishema, Rudzindana, AC; Gaccumbitsi, AC; Nahimana pp., AC)).

    Im Einzelnen war er, wie bereits oben ausgeführt und vom 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 21. Mai 2015 (Az.: 3 StR 575/14 - dort Tz. 11) ausführlich dargestellt, schon in die Vorbereitungen des Massakers eingebunden und begab sich als Teil der Führungsebene, ebenso wie G. und andere Verwalter, am Vortag zu dem Kirchengelände und führte Gespräche mit den Priestern, in denen diesen zu verstehen gegeben wurde, dass auch sie bei dem bevorstehenden Angriff getötet werden würden, wenn sie das Kirchengelände nicht verließen.

    Die Annahme von Mittäterschaft erfordert allerdings nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen; es kann sogar ein Beitrag im Vorbereitungsstadium des unmittelbar tatbestandlichen Handelns und ein solcher im Stadium zwischen Vollendung und Beendigung der Tat genügen (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 10 m.w.N.).

    Diese den Tatbestand des Völkermordes erst begründende Absicht setzt voraus, dass es dem Täter im Sinne eines zielgerichteten Wollens auf die Zerstörung der von § 220a StGB a. F. geschützten Gruppe zumindest in deren sozialer Existenz ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13).

    Denn es genügt, wenn die ganze oder teilweise Zerstörung der Gruppe das Zwischenziel des Täters bildet; sie muss ebenso wie bei den sonstigen Delikten mit einer durch eine besondere Absicht geprägten überschießenden Innentendenz nicht Triebfeder bzw. Endziel, Beweggrund oder Motiv des Täters sein (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13 m.w.N.).

    All dies lässt es als fernliegend erscheinen, der Angeklagte habe als einziger aller gemeinschaftlich handelnder Tatbeteiligter nicht mit Völkermordabsicht im Sinne eines zielgerichteten Wollens gehandelt (s. auch BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18), nachdem auch an keiner Stelle ein innerer Vorbehalt des Angeklagten oder gar eine Missbilligung der Ereignisse ablesbar ist.

  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 30.04,1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 8 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 14 ff.).

    Der zur Legitimation der Anwendung innerstaatlicher Strafgewalt auf die Auslandstat eines Ausländers über den Wortlaut von § 6 Nr. 1 StGB hinaus zu fordernde Inlandsbezug im Sinne eines legitimierenden Anknüpfungspunktes im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 6, 11) ist vorliegend gegeben, weil der Angeklagte seit dem 21. August 2002 in Deutschland lebt.

    Sie schützt vielmehr die soziale Existenz der verfolgten Gruppe als überindividuelles Rechtsgut und erfasst auch objektiv ein mehrfaches Handeln zum Nachteil derselben Gruppe, weshalb jedenfalls dann, wenn sich die tatbestandlichen Handlungen gegen die selbe Gruppe richten und innerhalb eines einheitlichen örtlichen und zeitlichen Lebenssachverhalts begangen wurden, eine Tat im Rechtssinne gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.1999, 3 StR 215/98, juris-Rn: 57 ff. m.w.N.).

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

    Völkermordabsicht; Öffentlichkeit (Ausschluß neben §§ 170 ff. GVG);

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Dieses Ziel muss aber durch die entsprechende Täterabsicht im Subjektiven gleichsam als überschießende Innentendenz vorweg erfasst werden, wodurch die Tat als Ganzes und damit ihr besonderes Unrecht gekennzeichnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.02.2001, 3 StR 372/00, juris-Rn. 6).

    Diese den Tatbestand des Völkermordes erst begründende Absicht setzt voraus, dass es dem Täter im Sinne eines zielgerichteten Wollens auf die Zerstörung der von § 220a StGB a. F. geschützten Gruppe zumindest in deren sozialer Existenz ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, juris-Rn. 13).

    Der bloße Zusammenhang mit einem Völkermord genügt jedoch nicht, es ist auf die Kenntnis des Täters von der Gesamttat, sein Verhalten bei der Tatbegehung sowie auf seine Äußerungen bezüglich der Zielgruppe abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Werle, a.a.O., Rn. 825 m.w.N.; MünchKomm/Kreß, a.a.O., § 6 VStGB Rn. 82).

  • BVerfG, 12.12.2000 - 2 BvR 1290/99

    Völkermord vor deutschen Gerichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Diese Absicht kann in der Regel aus den Umständen eines Angriffs unter strukturell organsierter zentraler Lenkung auf die Gruppe, von dem der Täter weiß und den er in seinen Willen aufnimmt, geschlossen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 23, 30, 33 unter Hinweis auf die Vorbereitungskonferenz der Staatenkonferenz sowie die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (A., TC); BGH, Urteil vom 21.05.2015, 3 StR 575/14, Tz. 18 unter Hinweis auf Werle, Völkerstrafrecht, 3. Aufl., Rn. 825 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Jelisic, AC; Krstic, TC; Popovic pp., TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Kayishema, Rudzindana, AC; Gaccumbitsi, AC; Nahimana pp., AC)).

    Das Halten von politischen Reden außerhalb des Tatgeschehens und ihre massive Wirkung auf die Lebensgrundlagen der Gruppe können für sich ein wichtiges Indiz für die Zerstörungsabsicht darstellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 32 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Jugoslawien-Strafgerichtshofs (Karadzic, Mladic - TC) und des Ruanda-Strafgerichtshofs (Akayezu - TC)).

    Diese Regelung ist nicht abschließend, so dass sie die Ahndung von Völkermord durch ein anderes nationales Gericht als das des Tatorts nicht verbietet (vgl. BGH, Urteil vom 30.04,1999, 3 StR 215/98, juris-Rn. 8 ff. m.w.N. und nachfolgend BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.12.2000, 2 BvR 1290/99, juris-Rn. 14 ff.).

  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Zwar verbietet die Höchstpersönlichkeit des Rechtsguts Leben grundsätzlich die Verbindung der Tötung mehrerer Personen zur Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 22.10.1997, 3 StR 419/97, juris-Rn 9 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Dieses Ziel muss aber durch die entsprechende Täterabsicht im Subjektiven gleichsam als überschießende Innentendenz vorweg erfasst werden, wodurch die Tat als Ganzes und damit ihr besonderes Unrecht gekennzeichnet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2001, 3 StR 244/00, juris-Rn. 14; Urteil vom 21.02.2001, 3 StR 372/00, juris-Rn. 6).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Zur Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens, die den Angeklagten in seinen Rechten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Art. 5 Abs. 3 MRK verletzt hat, ist festzustellen, dass von dieser Strafe ein Zeitraum von einem Jahr als bereits vollstreckt gilt (vgl. zur so genannten "Vollstreckungslösung": BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 17. Januar 2008, Az.: GSSt 1/07, juris-Rn. 15 ff.).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 3 StE 4/10
    Eine solche Feststellung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass das gesamte Tatbild einschließlich der Täterpersönlichkeit von den erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fällen so sehr abweicht, dass eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren auch bei dann günstiger Täterprognose unangemessen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 22.11.1994, GSSt 2/94, juris-Rn. 36).
  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Im Übrigen stand der Verurteilung eines ruandischen Bürgermeisters wegen Völkermords dessen frühere Position ebenfalls nicht entgegen (s. BGH, Urteil vom 21. Mai 2015 - 3 StR 575/14, JZ 2016, 103; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 3 StE 4/10 1/15, juris).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 2 Ausl 27/16

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ruanda ist zulässig

    Die Schätzungen über die Zahl der von der Bevölkerungsmehrheit der Hutu zwischen April 1994 und Juli 1994 getöteten Tutsi belaufen sich auf 500.000 bis 1.000.000 Opfer (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 -, juris).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Damit waren diese Festhaltungen, soweit sie Freiheitsentziehungen darstellten, jedenfalls nicht "von staatlichen Organen angeordnet", wie es § 51 Abs. 3 Satz 2 StGB voraussetzt (Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 51 Rn. 34; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 4-3 StE 4/10-4-1/15 -, BeckRS 2016, 515 Rn. 281, beck-online für eine Festhaltung durch die Truppe eines Milizenführers); denn die eingangs als Verantwortliche der Maßnahmen genannten Verbände und Einrichtungen sind weder staatlich verfasst noch international - namentlich von der Bundesrepublik Deutschland - als Staat anerkannt.
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