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   OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03   

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https://dejure.org/2004,61872
OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03 (https://dejure.org/2004,61872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2004 - 26 U 70/03 (https://dejure.org/2004,61872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2004 - 26 U 70/03 (https://dejure.org/2004,61872)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2003 - IV ZB 31/02

    Voraussetzungen der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts für Berufungen und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
    Die Rechtsmittelzuständigkeit nach § 119 GVG ist daher formal zu verstehen; sie greift auch dann ein, wenn sich im Einzelfall keine besonderen Fragen des internationalen Privatrechts stellen (so ausdrücklich BGH, NJW 2003, 1672, 1673; Gummer in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 119 GVG Rn. 5).

    Obschon der Berufungsführerin durch den Verweisungsbeschluss und insbesondere den darin enthaltenen Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 19.02.2003(NJW 2003, 1672) die Problematik erkennbar sein musste, hat die Klägerin eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist nicht beantragt.

  • BGH, 09.12.1999 - III ZR 73/99

    Fristwahrende Berufung gegen Urteil einer Kammer für Baulandsachen in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
    Durch den rechtzeitigen Eingang der Berufungsschrift bei einem unzuständigen Gericht wird jedoch auch bei Weiterverweisung an das zuständige Gericht die inzwischen abgelaufene Berufungsfrist nicht gewahrt (BGH, NJW 2000, 1574).

    Die insoweit für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln sind nicht übertragbar, weil die Bestimmung der Zuständigkeit für das Berufungsverfahren nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (BGH, a.a.O., 1672, 1673; vgl. dazu auch BGH, NJW 1978, 2096; 2000, 1574).

  • BGH, 30.05.1978 - KZR 12/77

    Berufung in Kartellsachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
    Die insoweit für das Kartellverfahren geltenden Sonderregeln sind nicht übertragbar, weil die Bestimmung der Zuständigkeit für das Berufungsverfahren nach § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG nicht mit vergleichbaren Unsicherheiten wie das Kartellverfahren belastet ist (BGH, a.a.O., 1672, 1673; vgl. dazu auch BGH, NJW 1978, 2096; 2000, 1574).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
    Denn dem Wegfall des Hindernisses im Sinne der gesetzlichen Vorschriften entspricht der Eintritt von Umständen, die das Fortbestehen des Hindernisses nunmehr als von der Partei oder ihrem Vertreter (§§ 51 Abs. 2, 85 Abs. 2 ZPO) verschuldet erscheinen lassen (BGH, NJW-RR 1990, 830).
  • BGH, 13.01.1998 - X ARZ 1298/97

    Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
    Deren Eintragung im Handelsregister besagt für sich genommen nichts über ihre rechtliche Selbständigkeit (§ 13 HGB; vgl. auch BGH NJW 1998, 1322).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2004 - 26 U 70/03
    a) Die Frage, ob das Landgericht verpflichtet war, die Berufung noch am Tage ihres Eingangs an das zuständige Oberlandesgericht weiterzuleiten, um die Berufungsfrist zu wahren (vgl. dazu BVerfG, NJW 1995, 3173; BGH, a.a.O.), kann hier dahinstehen, weil das Landgericht im Zeitpunkt des Eingangs der Berufung seine fehlende Entscheidungszuständigkeit noch nicht erkennen konnte.
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