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   OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12   

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https://dejure.org/2012,10924
OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12 (https://dejure.org/2012,10924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2012 - 19 W 24/12 (https://dejure.org/2012,10924)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2012 - 19 W 24/12 (https://dejure.org/2012,10924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 158 Abs 1 FamFG, § 158 Abs 3 S 2 FamFG
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn Äußerungen in rechtsstaatlich geregeltem Verfahren vorgebracht werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn Äußerungen in rechtsstaatlich geregeltem Verfahren vorgebracht werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 1; FamFG § 158 Abs. 3 S. 2
    Antrag; Klage; Persönlichkeitsrecht; Rechtsschutzinteresse; Unzulässigkeit; Verfahrensbeistand; Wahrnehmung berechtigter Interessen - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzung, wenn Äußerungen in rechtsstaatlich geregeltem Verfahren vorgebracht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1818
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12
    Denn die Rechtsanwaltskammer ist die für die Einreichung von Beschwerden wegen angeblicher Missstände bei der anwaltlichen Berufsausübung zuständige Stelle, die erhobenen Vorwürfen nach einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren nachzugehen hat (OLG Dresden, MDR 2007, 465, Rn. 6; BGH NJW-RR 1999, 1251, Rn. 20; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009; Palandt/Sprau, 71. Aufl., BGB, § 123 Rn. 104).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12
    Schmähkritik, bei der ersichtlich nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll (vgl. BGH NJW 2005, 279, 283), kann in den Äußerungen der Antragsgegnerin wegen deren Bezuges zur Argumentation im Kindschaftsverfahren nicht gesehen werden.
  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12
    Mit den schutzwürdigen Belangen der Betroffenen und mit den Erfordernissen eines sachgerechten Funktionierens der Rechtspflege wäre es unvereinbar, wenn die Kompetenzen des Gerichts des Ausgangsverfahrens durch die Möglichkeit einer Geltendmachung von Abwehransprüchen oder Entschädigungsansprüchen in einem gesonderten Prozess vor einem anderen Gericht unterlaufen werden könnten (BGH NJW 2008, 996, 997, Rn. 12, 13).
  • OLG Dresden, 03.08.2006 - 4 U 536/06

    Strengere Maßstäbe für Äußerungen in der Öffentlichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2012 - 19 W 24/12
    Denn die Rechtsanwaltskammer ist die für die Einreichung von Beschwerden wegen angeblicher Missstände bei der anwaltlichen Berufsausübung zuständige Stelle, die erhobenen Vorwürfen nach einem rechtsstaatlich geregelten Verfahren nachzugehen hat (OLG Dresden, MDR 2007, 465, Rn. 6; BGH NJW-RR 1999, 1251, Rn. 20; OLG Hamburg, MDR 1971, 1009; Palandt/Sprau, 71. Aufl., BGB, § 123 Rn. 104).
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