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   OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,12543
OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11 (https://dejure.org/2012,12543)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2012 - 1 U 52/11 (https://dejure.org/2012,12543)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 1 U 52/11 (https://dejure.org/2012,12543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 765 Abs 1 BGB, § 767 Abs 1 S 3 BGB
    Zeitbürgschaft, Abstandnahme von förmlicher Abnahme als Erhöhung des Bürgenrisikos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft bei Abstandnehmen der Vertragsparteien von einer zunächst vereinbarten förmlichen Abnahme; Bewertung einer Bürgschaft als Zeitbürgschaft bei Bezugnahme auf einen Bauvertrag mit Regelungen zur Sicherungszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 765 Abs. 1; BGB § 767 Abs. 1 S. 3
    Haftung des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft bei Abstandnehmen der Vertragsparteien von einer zunächst vereinbarten förmlichen Abnahme; Zeitlicher Umfang des Bürgschaftsversprechens; Ermittlung des Sicherungszeitraums anhand des Bauvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzicht auf förmliche Abnahme erhöht Bürgenrisiko!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befristung einer Bürgschaft kann sich aus Bezugnahme auf Bauvertragsurkunde ergeben

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt eine Zeitbürgschaft vor? (IBR 2012, 583)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2736
  • NZBau 2012, 646
  • BauR 2012, 1440
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.07.2010 - VII ZR 171/08

    Werkvertrag: Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf vor der Abnahme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11
    Nach diesem konnten Ansprüche auf Vorschuss und auf Schadensersatz für Mängelbeseitigungskosten unabhängig von einer Abnahme entstehen (vgl. BGH NJW 2010, 3573 ff. [Tz. 11]; NJW 2000, 133 f.).

    Danach kommt es auf die von der Beklagten und ihrem Streithelfer bezüglich der Hauptforderung erhobene Verjährungseinrede nicht an (vgl. hierzu BGH NJW 2010, 3573 ff. [Tz. 16 ff.]; 2011, 1224 ff. [Tz. 16 f.]; 2012, 1137 ff. [Tz. 12 ff.].

  • OLG Köln, 03.05.1985 - 20 U 206/84

    Bürgschaft für Gewährleistung nach § 13 Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11
    Dass eine Bürgschaft befristet und demgemäß als Zeitbürgschaft zu behandeln ist, kann sich aus dem Bürgschaftstext, aber auch aus der Sicherungsabrede ergeben, z. B. aus der dort getroffenen Vereinbarung, die Bürgschaft nach dem Eintritt bestimmter Ereignisse zurückzugeben; der Eintritt des Ereignisses beendet den Haftungszeitraum der Bürgschaft, bis dahin muss der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen (vgl. BGH NJW 2003, 1805, 1806 f.; Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, 1. Auflage 2006, Stand: 31.10.2011, Rn. 191, 194; anders noch, durch die o. g. Entscheidung des BGH indessen überholt OLG Köln NJW-RR 1986, 510, 511 f.) bzw. diese seine Absicht nach § 777 Abs. 1 S. 2 BGB anzeigen.
  • OLG Celle, 26.04.2005 - 16 U 207/04

    Auswirkung der vertraglichen Unterscheidung zwischen Vertragserfüllungsbürgschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11
    Aus der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 2005, 969 f.) ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11
    Dass eine Bürgschaft befristet und demgemäß als Zeitbürgschaft zu behandeln ist, kann sich aus dem Bürgschaftstext, aber auch aus der Sicherungsabrede ergeben, z. B. aus der dort getroffenen Vereinbarung, die Bürgschaft nach dem Eintritt bestimmter Ereignisse zurückzugeben; der Eintritt des Ereignisses beendet den Haftungszeitraum der Bürgschaft, bis dahin muss der Gläubiger den Bürgen in Anspruch nehmen (vgl. BGH NJW 2003, 1805, 1806 f.; Schmitz, Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, 1. Auflage 2006, Stand: 31.10.2011, Rn. 191, 194; anders noch, durch die o. g. Entscheidung des BGH indessen überholt OLG Köln NJW-RR 1986, 510, 511 f.) bzw. diese seine Absicht nach § 777 Abs. 1 S. 2 BGB anzeigen.
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.05.2012 - 1 U 52/11
    Nach diesem konnten Ansprüche auf Vorschuss und auf Schadensersatz für Mängelbeseitigungskosten unabhängig von einer Abnahme entstehen (vgl. BGH NJW 2010, 3573 ff. [Tz. 11]; NJW 2000, 133 f.).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.2022 - 4 U 107/20

    Auslegung einer zeitlich befristeten Vertragserfüllungsbürgschaft; Anforderungen

    Aus der dort getroffenen Vereinbarung, die Bürgschaft nach dem Eintritt bestimmter Ereignisse zurückzugeben, kann gegebenenfalls der Rückschluss gezogen werden, dass der Eintritt des Ereignisses den Haftungszeitraum der Bürgschaft beendet und der Gläubiger den Bürgen bis dahin in Anspruch nehmen bzw. diese Absicht nach § 777 Abs. 1 S. 2 BGB anzeigen muss (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2012 - 1 U 52/11, juris Rn. 18; Staudinger/Stürner (2020) BGB § 777 Rn. 4).
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