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   OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01   

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https://dejure.org/2003,4864
OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01 (https://dejure.org/2003,4864)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2003 - 20 W 138/01 (https://dejure.org/2003,4864)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 20 W 138/01 (https://dejure.org/2003,4864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 4 WoEigG, § 25 Abs 3 WoEigG, § 25 Abs 5 WoEigG, § 45 WoEigG, § 47 WoEigG
    Wohnungseigentumsverfahren auf Ungültigerklärung von Beschlüssen: Anforderungen an die Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung; Stimmrechtsausschluss für den Betroffenen einer Beschlussfassung über die "Einleitung eines Rechtsstreits"; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung nach einer Teilungserklärung; Anfechtung eines Beschlusses wegen Beschlussunfähigkeit; Einberufung einer neuen Versammlung über den gleichen Gegenstand durch den Verwalter bei fehlender Beschlussfähigkeit; Beschlussfähigkeit ...

  • Judicialis

    WEG § 23 IV; ; WEG § 25; ; WEG § 45; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 25; WEG § 45; WEG § 47
    Feststellung der Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellung der Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 18.12.1986 - BReg. 2 Z 81/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01
    Die Beschlussfähigkeit ist für die jeweilige Abstimmung festzustellen, nicht nur einmalig bei Versammlungseröffnung (BayObLGZ NJW-RR 1987, 595; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80; Niedenführ/Schulze, aaO. § 25 Rdnr. 2; Palandt/Bassenge, aaO., § 25 Rdnr. 12).

    Der Streit, ob die von erschienenen, aber wegen des § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigten Eigentümern vertretenen Anteile für die Beschlussfähigkeitsfeststellung mitzählen sind (verneinend BayObLG NJW-RR 1987, 595; Senat OLGZ 1989, 429; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80; Palandt/Bassenge, aaO., § 25 Rdnr. 12; bejahend KG NJW-RR 1989, 17 und Niedenführ/Schulze, aaO., § 25 Rdnr. 2; Kahlen: Praxiskommentar zum WEG, § 25 Rdnr. 91), kann hier unentschieden bleiben, da nach § 18 Nr. 2 der Teilungserklärung für die Feststellung der Beschlussfähigkeit ausdrücklich auf die erschienenen stimmberechtigten Miteigentümer abgestellt wird und zwar ohne eine Ausnahme für den Fall des § 25 Abs. 5 WEG vorzusehen, obwohl die Teilungserklärung von 1993 datiert, also die zitierte unterschiedliche Rechtsprechung bekannt gewesen sein dürfte.

  • KG, 16.09.1988 - 24 W 3200/88

    Abgeleitetes Stimmrecht einer werdenden Wohnungseigentümerin bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01
    Der Streit, ob die von erschienenen, aber wegen des § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigten Eigentümern vertretenen Anteile für die Beschlussfähigkeitsfeststellung mitzählen sind (verneinend BayObLG NJW-RR 1987, 595; Senat OLGZ 1989, 429; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80; Palandt/Bassenge, aaO., § 25 Rdnr. 12; bejahend KG NJW-RR 1989, 17 und Niedenführ/Schulze, aaO., § 25 Rdnr. 2; Kahlen: Praxiskommentar zum WEG, § 25 Rdnr. 91), kann hier unentschieden bleiben, da nach § 18 Nr. 2 der Teilungserklärung für die Feststellung der Beschlussfähigkeit ausdrücklich auf die erschienenen stimmberechtigten Miteigentümer abgestellt wird und zwar ohne eine Ausnahme für den Fall des § 25 Abs. 5 WEG vorzusehen, obwohl die Teilungserklärung von 1993 datiert, also die zitierte unterschiedliche Rechtsprechung bekannt gewesen sein dürfte.
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01
    Eine Ausnahme von dem Quorum des § 25 Abs. 3 WEG, der nicht anwendbar sein soll, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206; KG NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80), kommt vorliegend bei dem unter der Hälfte liegenden Anteil des Antragstellerin nicht in Betracht.
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1998 - 3 Wx 393/98

    Entlastung eines als faktischer Verwalter tätigen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01
    Eine Ausnahme von dem Quorum des § 25 Abs. 3 WEG, der nicht anwendbar sein soll, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206; KG NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80), kommt vorliegend bei dem unter der Hälfte liegenden Anteil des Antragstellerin nicht in Betracht.
  • KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92

    Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01
    Eine Ausnahme von dem Quorum des § 25 Abs. 3 WEG, der nicht anwendbar sein soll, wenn die Hälfte oder mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile gemäß § 25 Abs. 5 WEG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind (BayObLG NJW-RR 1993, 206; KG NJW-RR 1994, 659; OLG Düsseldorf NZM 1999, 269; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80), kommt vorliegend bei dem unter der Hälfte liegenden Anteil des Antragstellerin nicht in Betracht.
  • OLG Frankfurt, 19.07.1989 - 20 W 190/89

    Wirksamkeit eines Wärmelieferungsvertrags mangels Beschlussfähigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01
    Der Streit, ob die von erschienenen, aber wegen des § 25 Abs. 5 WEG nicht stimmberechtigten Eigentümern vertretenen Anteile für die Beschlussfähigkeitsfeststellung mitzählen sind (verneinend BayObLG NJW-RR 1987, 595; Senat OLGZ 1989, 429; Merle, aaO., § 25 Rdnr. 80; Palandt/Bassenge, aaO., § 25 Rdnr. 12; bejahend KG NJW-RR 1989, 17 und Niedenführ/Schulze, aaO., § 25 Rdnr. 2; Kahlen: Praxiskommentar zum WEG, § 25 Rdnr. 91), kann hier unentschieden bleiben, da nach § 18 Nr. 2 der Teilungserklärung für die Feststellung der Beschlussfähigkeit ausdrücklich auf die erschienenen stimmberechtigten Miteigentümer abgestellt wird und zwar ohne eine Ausnahme für den Fall des § 25 Abs. 5 WEG vorzusehen, obwohl die Teilungserklärung von 1993 datiert, also die zitierte unterschiedliche Rechtsprechung bekannt gewesen sein dürfte.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06

    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der

    Insoweit tragen die Wohnungseigentümer, die den angefochtenen Beschluss gefasst haben, die materielle Feststellungslast im gerichtlichen Verfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 138/01; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 170; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 24 WEG Rz. 146, je m. w. N.).

    Ein formloser Übergang von der einen in die andere Versammlung ist vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit nicht zulässig, da für jeden Versammlungsteilnehmer ersichtlich sein muss, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 138/2001, m. w. N.; Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 264).

    Die Beschlussfähigkeit ist für die jeweilige Abstimmung festzustellen, nicht nur einmalig bei Versammlungseröffnung (Senat, Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 138/2001, m. w. N.).

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.07.2016 - 14 S 6933/15

    Herbeiführung der Beschlussunfähigkeit durch Verlassen der Eigentümerversammlung

    Diese Grundsätze gelten auch und gerade für den formellen Fehler der mangelnden Beschlussfähigkeit (z. B. OLG Frankfurt, 30.06.2003, 20 W 138/01, zitiert nach juris; Kümmel, ZMR 2014, 763, 768).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 45/05

    Vorstandswahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen gültig

    Für die Beschlussfähigkeit kommt es nicht auf die Versammlungseröffnung, sondern auf den Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung an (ebenso für Beschlüsse nach dem Wohnungseigentumsgesetz OLG Frankfurt/Main 30.6.2003 - 20 W 138/01, juris Rz 12).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2006 - L 5 KA 38/05

    Vorstandswahlen der Kassenärztlichen Vereinigungen gültig

    Für die Beschlussfähigkeit kommt es nicht auf die Versammlungseröffnung, sondern auf den Zeitpunkt der jeweiligen Beschlussfassung an (ebenso für Beschlüsse nach dem Wohnungseigentumsgesetz OLG Frankfurt/Main 30.6.2003 - 20 W 138/01 , juris Rz 12).
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