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   OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08   

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https://dejure.org/2008,13057
OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08 (https://dejure.org/2008,13057)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2008 - 19 W 42/08 (https://dejure.org/2008,13057)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 19 W 42/08 (https://dejure.org/2008,13057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 38 ZPO, § 40 ZPO, § 802 ZPO, § 919 Alt 2 ZPO, § 937 ZPO
    Ausschluss der deutschen internationalen Zuständigkeit für den Eilrechtsschutz durch Vereinbarung der Parteien

  • Judicialis

    ZPO § 38; ; ZPO § 40; ; ZPO § 802; ; ZPO § 919; ; ZPO § 937; ; ZPO § 942

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Derogation der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für den einstweiligen Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Derogation der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für den einstweiligen Rechtsschutz; Frage des Entgegenstehens von § 802 Zivilprozessordnung (ZPO)hinsichtlich der Derogation; Indikation der internationalen Zuständigkeit eines bestimmten ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.02.1997 - II ZR 343/95

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Rechtskraft eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08
    In diesem Sinne sind die Vorschriften über die örtlichen Gerichtsstände der Zivilprozessordnung grundsätzlich "doppelfunktional" (BGH NJW 1997, 2245 m. zahlreichen Nachweisen).

    Auch das Interesse an einer geordneten staatlichen Rechtspflege, insbesondere der Prozesswirtschaftlichkeit, ist - anders als etwa bei dem Gerichtsstand nach § 893 Abs. 2 ZPO (BGH NJW 1997, 2245) - zur Begründung der internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte für den Eilrechtsschutz nicht geeignet.

  • OLG Nürnberg, 30.11.2004 - 12 U 2881/04

    Auslegung einer Vertragsklausel zur Außerkraftsetzung der internationalen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08
    Auch hat der Bundesgerichtshof in der in WM 1974, 242, 243 veröffentlichten Entscheidung ohne weiteres den Ausschluss der deutschen internationalen Zuständigkeit für den einstweiligen Rechtsschutz durch Vereinbarung der Parteien bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs als wirksam angesehen (ebenso auch OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.11.2004, 12 U 2881/04, Juris).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08
    Die drohende Konkurrenz anderer Gläubiger, insbesondere der Antragstellerin zu 2), deren Forderungen möglicherweise das Vermögen des Antragsgegners zu 1) übersteigen, rechtfertigt einen Arrestgrund nicht (BGH NJW 1996, 321, 324 m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 34/96

    Zulässigkeit und Wirkung einer vorprozessual getroffenen internationalen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08
    Bedenken gegen das wirksame Zustandekommen der Zuständigkeitsvereinbarung nach dem hier anzuwendenden englischen Recht (BGH NJW 1997, 2885, 2886) sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 56/85

    Vereinbarung ausländischer Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08
    Ob Prorogation und Derogation der Zuständigkeit deutscher Gerichte zulässig ist, richtet sich grundsätzlich nach §§ 38, 40 ZPO (BGH MDR 1985, 911; NJW 1986, 1438).
  • BGH, 03.04.1985 - I ZR 101/83

    "Peters;" Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Gerichtsstand der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2008 - 19 W 42/08
    Ob Prorogation und Derogation der Zuständigkeit deutscher Gerichte zulässig ist, richtet sich grundsätzlich nach §§ 38, 40 ZPO (BGH MDR 1985, 911; NJW 1986, 1438).
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