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   OLG Frankfurt, 30.10.1995 - 1 W 22/95   

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https://dejure.org/1995,10682
OLG Frankfurt, 30.10.1995 - 1 W 22/95 (https://dejure.org/1995,10682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.10.1995 - 1 W 22/95 (https://dejure.org/1995,10682)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 1995 - 1 W 22/95 (https://dejure.org/1995,10682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses; Ablehnung der Aufhebung eines Beweisbeschlusses inhaltlich als Bestätigung des Beweisbeschlusses ; Abgrenzung zwischen Rücknahme eines Rechtsmittels und Erledigung; Kostentragungspflicht bei Erledigung eines zunächst zulässigen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1996, 587
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.2016 - VII ZB 29/16

    Selbständiges Beweisverfahren: Kostenentscheidung bei Unterbleiben der

    aa) Teilweise wird vertreten, dass § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO in derartigen Fällen grundsätzlich nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Köln, NZBau 2015, 168 Rn. 14 ff.; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587, 588, juris Rn. 4; Ulrich, Selbständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen, ibr-online, Stand: 3. März 2008, Kap. 9 Rn. 41; Siegburg in Festschrift für Mantscheff, 2000, S. 405, 407 f.).
  • KG, 25.10.2005 - 7 W 26/05

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen stattgebenden Beschluß

    Eine sofortige Beschwerde ist also grundsätzlich unzulässig (KG 24. ZS, KGR Berlin 2005, 557; BayOBLG WuM 2002, 342; OLG Frankfurt, BauR 1996, 587).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 10 W 2/23

    Unzulässigkeit eines selbstständigen Beweisverfahrens bei Vereinbarung einer

    Es würde dem Sinn der Unanfechtbarkeit nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO widersprechen, wenn der Antragsgegner zu 1) zwar nicht den Beweisbeschluss selbst, wohl aber die Ablehnung von dessen Aufhebung angreifen und dann mittelbar doch eine Aufhebung des Beweisbeschlusses durch das Beschwerdegericht erreichen könnte (OLG München, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 9 W 1653/17 Bau -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. August 2013 - 3 W 49/13 -, Rn. 4, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Oktober 1995 - 1 W 22/95 -, juris; LG Mannheim, Beschluss vom 7. November 1977 - 4 T 353/77 -, Rn. 1, juris; Ahrens in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2013, § 490; RN.
  • OLG Stuttgart, 07.12.1999 - 3 W 31/99

    Übereinstimmende Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

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