Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 AGBG, § 9 AGBG
Zu Schadensersatzanspüchen aus einem Bierlieferungsvertrag und dessen Wirksamkeit in Bezug auf seine Laufzeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu Schadensersatzanspüchen aus einem Bierlieferungsvertrag und dessen Wirksamkeit in Bezug auf seine Laufzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
- BGH - VIII ZR 5/01 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 49/89
Dauer der Getränkebezugsbindung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Sie können jedoch mit einer unter Berücksichtigung der beiderseits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen noch als angemessen anzusehenden kürzeren Laufzeit aufrecht gehalten werden (…BGH - 16./17.9.1974 - a.a.O. [2090, 2091]; ders. -27.2.1985 - MDR 1986, 48 = NJW 1985, 2693; ders. - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; Staudinger/Coester, BGB, § 9 AGBG RN 439).Grundsätzlich ist die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung, die in mehreren aufeinander folgenden Verträgen vereinbart wird, einheitlich zu bewerten, wenn die weitere Bezugsverpflichtung relativ kurz nach Abschluss der ersten Vereinbarung getroffen wird, zwischen den einzelnen Verträgen ein innerer Zusammenhang besteht und die mehreren Verträge nahtlos aneinander anschließen sollen (BGH - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; OLG Hamm - 13.3.1995 - NJW-RR 1996, 46 [47]).
- OLG Hamm, 13.03.1995 - 2 U 139/94
Sittenwidrigkeit, Bierlieferungsvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Grundsätzlich ist die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung, die in mehreren aufeinander folgenden Verträgen vereinbart wird, einheitlich zu bewerten, wenn die weitere Bezugsverpflichtung relativ kurz nach Abschluss der ersten Vereinbarung getroffen wird, zwischen den einzelnen Verträgen ein innerer Zusammenhang besteht und die mehreren Verträge nahtlos aneinander anschließen sollen (BGH - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; OLG Hamm - 13.3.1995 - NJW-RR 1996, 46 [47]). - OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 677/85
Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Die Auffassung, dass derjenige (noch) kein Kaufmann sei, der erst durch den Vertrag kraft Gesetzes die Kaufmannseigenschaft erlange, weil er bei seinem Entschluss, den Vertrag zu unterzeichnen, noch nicht Kaufmann gewesen sei (OLG Koblenz - 24.7.1986 - NJW 1987, 74), teilt der Senat nicht.
- BGH, 08.04.1992 - VIII ZR 94/91
Aufrechterhaltung eines sittenwidrigen Getränkelieferungsvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Da der Beklagte andere Gründe, die die getroffenen Vereinbarungen als sittenwidrig erscheinen lassen könnten, nicht vorgetragen hat, hat eine solche Reduzierung der vereinbarten Vertragsdauer auf die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen keinen Einfluss (BGH - 8.4.1992 - NJW 1992, 2145 [2146]). - OLG Celle, 10.06.1998 - 13 U 158/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Die häufige Fluktuation im Gaststättengewerbe stellt ein berechtigtes Interesse der Brauerei an einer solchen Nachfolgeklausel dar (OLG Celle - 10.6.1998 - NJW-RR 1999, 1143 [1144]). - OLG Oldenburg, 27.04.1989 - 1 U 256/88
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verwendung im kaufmännischen Verkehr; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Deshalb besteht kein anerkennenswertes Interesse, eine solche Person dem Schutz des AGBG für Nichtkaufleute zu unterstellen (OLG Oldenburg - 27.4.1989 - NJW-RR 1989, 1081). - BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84
Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
Sie können jedoch mit einer unter Berücksichtigung der beiderseits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen noch als angemessen anzusehenden kürzeren Laufzeit aufrecht gehalten werden (…BGH - 16./17.9.1974 - a.a.O. [2090, 2091]; ders. -27.2.1985 - MDR 1986, 48 = NJW 1985, 2693; ders. - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; Staudinger/Coester, BGB, § 9 AGBG RN 439). - BGH, 16.09.1974 - VIII ZR 116/72
Verpflichtung zum Bierbezug für eine Dauer von 24 Jahren - Einräumung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
23 Verkauft ein Gastwirt das Gaststättengrundstück, ohne entsprechend einer solchen vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Brauerei darauf hinzuwirken, dass der Erwerber die Bierbezugsverpflichtung übernimmt, und wird dadurch eine weitere Bierabnahme unmöglich, so stellt dies gegenüber der Brauerei eine schuldhafte positive Vertragsverletzung dar (BGH - 16./17.9.1974 - NJW 1974, 2089 [2091]).