Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,46969
OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99 (https://dejure.org/2000,46969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2000 - 16 U 230/99 (https://dejure.org/2000,46969)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2000 - 16 U 230/99 (https://dejure.org/2000,46969)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,46969) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 AGBG, § 9 AGBG
    Zu Schadensersatzanspüchen aus einem Bierlieferungsvertrag und dessen Wirksamkeit in Bezug auf seine Laufzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu Schadensersatzanspüchen aus einem Bierlieferungsvertrag und dessen Wirksamkeit in Bezug auf seine Laufzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.1990 - VIII ZR 49/89

    Dauer der Getränkebezugsbindung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Sie können jedoch mit einer unter Berücksichtigung der beiderseits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen noch als angemessen anzusehenden kürzeren Laufzeit aufrecht gehalten werden (BGH - 16./17.9.1974 - a.a.O. [2090, 2091]; ders. -27.2.1985 - MDR 1986, 48 = NJW 1985, 2693; ders. - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; Staudinger/Coester, BGB, § 9 AGBG RN 439).

    Grundsätzlich ist die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung, die in mehreren aufeinander folgenden Verträgen vereinbart wird, einheitlich zu bewerten, wenn die weitere Bezugsverpflichtung relativ kurz nach Abschluss der ersten Vereinbarung getroffen wird, zwischen den einzelnen Verträgen ein innerer Zusammenhang besteht und die mehreren Verträge nahtlos aneinander anschließen sollen (BGH - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; OLG Hamm - 13.3.1995 - NJW-RR 1996, 46 [47]).

  • OLG Hamm, 13.03.1995 - 2 U 139/94

    Sittenwidrigkeit, Bierlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Grundsätzlich ist die Dauer einer Bierbezugsverpflichtung, die in mehreren aufeinander folgenden Verträgen vereinbart wird, einheitlich zu bewerten, wenn die weitere Bezugsverpflichtung relativ kurz nach Abschluss der ersten Vereinbarung getroffen wird, zwischen den einzelnen Verträgen ein innerer Zusammenhang besteht und die mehreren Verträge nahtlos aneinander anschließen sollen (BGH - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; OLG Hamm - 13.3.1995 - NJW-RR 1996, 46 [47]).
  • OLG Koblenz, 24.07.1986 - 6 U 677/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Die Auffassung, dass derjenige (noch) kein Kaufmann sei, der erst durch den Vertrag kraft Gesetzes die Kaufmannseigenschaft erlange, weil er bei seinem Entschluss, den Vertrag zu unterzeichnen, noch nicht Kaufmann gewesen sei (OLG Koblenz - 24.7.1986 - NJW 1987, 74), teilt der Senat nicht.
  • BGH, 08.04.1992 - VIII ZR 94/91

    Aufrechterhaltung eines sittenwidrigen Getränkelieferungsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Da der Beklagte andere Gründe, die die getroffenen Vereinbarungen als sittenwidrig erscheinen lassen könnten, nicht vorgetragen hat, hat eine solche Reduzierung der vereinbarten Vertragsdauer auf die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen keinen Einfluss (BGH - 8.4.1992 - NJW 1992, 2145 [2146]).
  • OLG Celle, 10.06.1998 - 13 U 158/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Die häufige Fluktuation im Gaststättengewerbe stellt ein berechtigtes Interesse der Brauerei an einer solchen Nachfolgeklausel dar (OLG Celle - 10.6.1998 - NJW-RR 1999, 1143 [1144]).
  • OLG Oldenburg, 27.04.1989 - 1 U 256/88

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Verwendung im kaufmännischen Verkehr;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Deshalb besteht kein anerkennenswertes Interesse, eine solche Person dem Schutz des AGBG für Nichtkaufleute zu unterstellen (OLG Oldenburg - 27.4.1989 - NJW-RR 1989, 1081).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    Sie können jedoch mit einer unter Berücksichtigung der beiderseits erbrachten und noch zu erbringenden Leistungen noch als angemessen anzusehenden kürzeren Laufzeit aufrecht gehalten werden (BGH - 16./17.9.1974 - a.a.O. [2090, 2091]; ders. -27.2.1985 - MDR 1986, 48 = NJW 1985, 2693; ders. - 21.3.1990 - MDR 1991, 41 = NJW-RR 1990, 816; Staudinger/Coester, BGB, § 9 AGBG RN 439).
  • BGH, 16.09.1974 - VIII ZR 116/72

    Verpflichtung zum Bierbezug für eine Dauer von 24 Jahren - Einräumung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2000 - 16 U 230/99
    23 Verkauft ein Gastwirt das Gaststättengrundstück, ohne entsprechend einer solchen vertraglichen Verpflichtung gegenüber der Brauerei darauf hinzuwirken, dass der Erwerber die Bierbezugsverpflichtung übernimmt, und wird dadurch eine weitere Bierabnahme unmöglich, so stellt dies gegenüber der Brauerei eine schuldhafte positive Vertragsverletzung dar (BGH - 16./17.9.1974 - NJW 1974, 2089 [2091]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht