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   OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06   

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OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2016,43020)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2016,43020)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2016 - 23 Kap 1/06 (https://dejure.org/2016,43020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zweiter Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren K. ./. Deutsche Telekom AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zweiter Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren K. ./. Deutsche Telekom AG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftungsansprüche der Erwerber von Aktien der Deutschen Telekom im 3. Börsengang 2000; Prospektfehler hinsichtlich der Beteiligung der Deutschen Telekom AG an der Sprint Corp.

  • rechtsportal.de

    Prospekthaftungsansprüche der Erwerber von Aktien der Deutschen Telekom im 3. Börsengang 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Erneute Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren anlässlich des 3. Börsengangs der Deutschen Telekom AG

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG: Verschulden der Telekom bejaht

  • heise.de (Pressebericht, 30.11.2016)

    Telekom-Aktionäre kommen Schadenersatz entscheidend näher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prospektfehler: Telekom-Aktionäre kommen Schadensersatz näher

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    3. Börsengang der Deutschen Telekom AG: Erneute Entscheidung im Kapitalanleger-Musterverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kapitalanleger-Musterverfahren anlässlich des 3. Börsengangs der Deutschen Telekom AG

  • juve.de (Kurzinformation)

    KapMuG-Prozess: Telekom-Anleger erringen wichtigen Etappensieg

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Telekom-Musterverfahren: Verschuldeter Fehler im Verkaufsprospekt aus dem Jahr 2000

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Mit Beschluss vom 21. Oktober 2014 (Az. XI ZB 12/12) änderte der Bundesgerichtshof auf die Rechtsbeschwerde des Musterklägers sowie weiterer Rechtsbeschwerdeführer den Beschluss des Senats teilweise ab und stellte fest, dass.

    Dies begründete der BGH wie folgt (vgl. Beschluss vom 21. Oktober 2014, a.a.O., Rn. 118 ff.):.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier nicht um die erstmalige Einführung von Aktien i.S.v. § 45 BörsG a.F., sondern um die Umplatzierung bereits zugelassener Aktien handelte, weshalb über den Verweis in § 13 VerkProspG a.F. die Haftungsregelungen der §§ 45 ff. BörsG a.F. entsprechend Anwendung finden (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014, a.a.O., Rn. 68f.).

    Die Feststellung ist nicht zu treffen, da es für den konkreten Fall nicht auf die abstrakte Frage nach dem Adressaten des Prospekts ankommt, da dieser einen schlicht falschen Begriff enthält (vgl. ausdrücklich BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014, XI ZB 12/12, Rn. 118).

  • BGH, 18.09.2012 - XI ZR 344/11

    Zur Haftung für fehlerhaften Prospekt aus § 13 VerkProspG aF

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Denn der Prospekt ist objektiv falsch, weil selbst für einen bilanzkundigen Anleger bei der gebotenen sorgfältigen und eingehenden Lektüre des gesamten Prospekts (BGH, Urteile vom 28. Februar 2008 - III ZR 149/07, [...] Rn. 8 und vom 18. September 2012 - XI ZR 344/11, BGHZ 195, 1 Rn. 30 mwN) nicht ersichtlich ist, dass die Musterbeklagte die Sprint-Aktien nicht verkauft, sondern im Wege der Sacheinlage auf die 100%-ige Konzerntochter, die NAB, übertragen hat (sog. Umhängung).

    Entsprechend hat der BGH auch für § 45 Abs. 2 Nr. 1 BörsG, der § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG entspricht, die Beweislast bei dem Anspruchsgegner gesehen (BGH, Urteil vom 18. September 2012, XI ZR 344/11, zit. nach juris, Rn. 42).

    Maßgeblich ist insofern nämlich der durchschnittliche Anleger, der nach der Vorstellung des Emittenten Adressat des Prospekts ist; auf dessen Wissen/Kenntnisse ist abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2012, XI ZR 344/11, zit. nach juris, Rn. 25:.

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Danach ist der Anleger z.B. verpflichtet, auch den Inhalt einer beigefügten Prospektmappe zur Kenntnis zu nehmen, darf sich also nicht mit etwaigen unklaren/unvollständigen Aspekten aus dem "Hauptprospekt" begnügen (BGH, Urteil vom 31. März 1992, XI ZR 70/91, zit. nach [...], Rn. 26).

    Dem Anleger, der zu eine sorgfältigen Lektüre des gesamten Prospekts verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 31. März 1992, a.a.O.; wohl auch Assmann, in: Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 3. Aufl. (2007), § 6, Rn. 99), wird dadurch auch keine zu weit reichende Pflicht auferlegt, da er nicht den Prospekt vertieft durcharbeiten muss, sondern er nur zwei tatsächliche Informationen verknüpfen muss, was ohne weitere Zwischenschritte (z.B. aufwendige Rechenoperationen) möglich ist.

  • BAG, 22.02.1972 - 1 AZR 223/71

    Haftung des Arbeitnehmers - Unfall - Grobe Fahrlässigkeit - Subjektive Umstände -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Die Feststellung kann getroffen werden, da dies den Anforderungen an die Feststellung der groben Fahrlässigkeit entspricht (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 1972, 1 AZR 223/71, NJW 1972, 1388).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08

    Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Der Hinweis des Musterklägers auf §§ 529, 531 ZPO ist insofern unbehelflich, da es sich bei dem Verfahren nach dem KapMuG (a.F. wie n.F.) um ein erstinstanzliches Verfahren handelt, auf das die Regelungen über das Berufungsverfahren nicht anwendbar sind (so auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 2009, 20 Kap 1/08, zit. nach juris, Rn. 100).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Eine Saldierung verschiedener Käufe/Verkäufe setzt jedenfalls voraus, dass die einzelnen Ereignisse aufgrund des gleichen Schadensgrundes erfolgten (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2015, XI ZR 378/13, zit. nach juris, Rn. 85, für mehrere SWAP-Verträge).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Dies gilt erst recht unter Anwendung der vom BGH im Urteil vom 8. Mai 2012 (XI ZR 262/10) dargestellten Grundsätze für die Prüfung der Kausalität, wonach es sich insofern um eine Beweislastumkehr handelt und die Widerlegung nur aufgrund einer Würdigung aller im Einzelfall relevanten Indizien erfolgen kann.
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 310/06

    ComROAD VIII

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Soweit danach eine "Anlagestimmung" maßgeblich sein kann, ist dies jeweils im Einzelfall und bezogen auf den konkreten Anleger zu bestimmen, eine pauschalisierte Annahme einer solchen scheidet aus (BGH, Urteil vom 3. März 2008, II ZR 310/06, zit. nach juris, Rn. 18, unter ausdrücklichem Hinweise auf die börsengesetzliche Haftung).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Soweit § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG a.F. die Kausalität zwischen der Anlageentscheidung und dem Prospekt in den Vordergrund rückt, ist zu berücksichtigen, dass hier das Gericht jeweils im Einzelfall und unter Würdigung der individuellen Umstände des Anlegers entscheidet (BGH, Urteil vom 5. Juli 1993, II ZR 194/92, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06
    Eine solche setzt voraus, dass der Prospekt darauf überprüft wird, ob er ein schlüssiges Gesamtbild wiedergibt und ob die einzelnen Angaben sachlich zutreffend sind, soweit dies mit vertretbarem Aufwand geprüft werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2009, III ZR 17/08, NZG 2009, 471, 472).
  • RG, 11.10.1912 - II 106/12

    Börsengesetz. ; Haftung des Emittenten.

  • BGH, 29.07.2014 - II ZB 1/12

    Kapitalanlegermusterverfahren zur Klärung der Art und Weise der

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 28.02.2008 - III ZR 149/07

    Anforderungen an die Darstellung des Risikos einer Kapitalanlage im Prospekt

  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10

    Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als

  • BGH, 15.12.2020 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung des Musterentscheids (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. November 2016 - 23 Kap 1/06, juris), soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren noch von Bedeutung, im Wesentlichen Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 20.06.2017 - XI ZB 24/16

    Rechtsbeschwerde gegen einen Musterentscheid; Veranlassung der Mitteilung über

    Gegen den Musterentscheid des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 2016 (23 Kap 1/06) ist bei dem Bundesgerichtshof (Az.: XI ZB 24/16) durch die Musterbeklagte und durch Beigeladene auf Seiten des Musterklägers Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
  • OLG München, 09.12.2021 - 8 U 6063/21

    Zur möglichen Haftung des Wirtschaftsprüfers für unrichtige Bestätigungsvermerke

    (d) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuG-fähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
  • OLG München, 13.12.2021 - 3 U 6014/21

    Haftung aufgrund fehlerhafter Bestätigungsvermerke

    III) Auch die Frage der Anlagestimmung wäre wohl KapMuGfähig, ggf. sogar abgestuft nach Zeiträumen (Vollkommer, NJW 2007, 3094 [3098]); Habersack-Mülbert-Schlitt KapMarktInfo-HdB, § 32 Rn. 111, beck-online; vgl. auch z.B. OLG Frankfurt a.M, Beschluss vom 30.11.2016 - 23 Kap 1/06, Juris-Rz. 38 ff. zum Musterentscheid i.S. Telekom; vom BGH nur wegen fehlender Entscheidungserheblichkeit für gegenstandslos erklärt, BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - XI ZB 24/16 -, Juris-Rz. 88).
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