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   OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09   

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https://dejure.org/2009,16095
OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09 (https://dejure.org/2009,16095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.12.2009 - 23 U 24/09 (https://dejure.org/2009,16095)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 23 U 24/09 (https://dejure.org/2009,16095)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 675 Abs 2 BGB
    Anlageberatungsvertrag: Umfang der Beratungspflichten bei einem Zinsswap-Geschäft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlegergerechte und Anlagegerechte Beratung bei Swap-Vertragsabschluss liegt vor bei Berücksichtigung der Risikobereitschaft und dem Anlageziel des Anlegenden; Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Zins-Swap-Verträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Zins-Swap-Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 316
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    Alles in allem muss die empfohlene Anlage zu den persönlichen Verhältnissen des Kunden "passen" (OLG Bamberg, Urteil vom 11.5.2009, 4 U 92/08, bei Juris).

    Der Begriff "Zinsoptimierung" ist auch sprachlich missglückt, weil ein Zins-Swap sich strukturell gar nicht zur Absicherung bestimmter Kreditverbindlichkeiten eignet (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 5.11.2009, 4 U 92/08, bei Juris).

  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 2 U 111/04

    Bank muss bei Beratung eines Gemeindeunternehmens zu Swap-Geschäft auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    Den Berater treffen insoweit weitgehende Pflichten (OLG Naumburg WM 2005, 1313 ff.).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    36 Es unterliegt keinem Zweifel (und wird auch von dem Landgericht zutreffend dargestellt), dass zwischen den Parteien ein Beratungsvertrag abgeschlossen worden ist, der die Beklagte verpflichtete, den Kläger nach den Grundsätzen des Bondurteils (BGHZ 123, 126 ff.) anlage- und anlegergerecht zu beraten.
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 116/05

    Abweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress aufgrund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    Über den sich aus dem asymmetrischen Chance-Risiko-Profil (Bausch BKR 2009, 304) ergebenden spekulativen Charakter des konkreten Swapgeschäfts muss aufgeklärt werden (BGH, Beschluss vom 21.3.2006, XI ZR 116/05, bei Juris).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 150/01

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Terminoptionsvermittlers; Verjährung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    Insbesondere bei spekulativen Geschäften muss der Kunde in die Lage versetzt werden, den Umfang des Verlustrisikos richtig einzuschätzen (BGH WM 2002, 1445 ff.).
  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 337/08

    "Optimistische Erwartung" als Grundlage einer Anlageempfehlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    Im Übrigen darf der Vertreiber einer Kapitalanlage seiner Darstellung auch eine optimistische Erwartung der Entwicklung zu Grunde legen, wobei das Risiko, dass die Entscheidung sich im Nachhinein als falsch erweist, vom Anleger zu tragen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 337/08, Umdruck S. 8f.).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2008 - 19 O 99/08

    Beratungspflichtverletzung bzgl. der empfohlenen Geldanlage zur Reduzierung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2009 - 23 U 24/09
    unter Abänderung des am 16. Dezember 2008 verkündeten und am 22. Dezember 2008 zugestellten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2/19 O 99/08, die Klage abzuweisen.
  • OLG Stuttgart, 27.10.2010 - 9 U 148/08

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichten einer Bank im Zusammenhang mit einem

    Soweit andere Oberlandesgerichte direkt oder indirekt eine Aufklärung über den Marktwert für nicht erforderlich gehalten haben (OLG Bamberg, Urt. v. 14.05.2009, 4 U 92/08; OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2009, I-9U 187/08; OLG Celle, Urt. v. 30.09.20009, 3 U 45/09; OLG Frankfurt, Urt. v. 29.07.2009, 23 U 76/08; Urt. v. 30.12.2009, 23 U 24/09; Urt. v. 04.08.2010, 23 U 230/08), dürften sich die unterschiedlichen Bewertungen mit dem Tatsachenvortrag der Bank in den dortigen Verfahren sowie den daraus abgeleiteten Tatsachenfeststellungen der Gerichte erklären lassen.
  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 230/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Beratungspflicht bei

    Der Vorschlag, einen solchen Swap-Vertrag abzuschließen, der im Falle einer günstigen Entwicklung ohne Eigenkapitaleinsatz zu Erträgen geführt und somit die Liquidität gesteigert hätte, kann aber nicht grundsätzlich als ungeeignet qualifiziert werden, bestehende Zinslasten zu reduzieren, weil eventuell generierte Erträge entsprechend hätten eingesetzt werden können (vgl OLG Frankfurt Urteil vom 30.12.2009, 23 U 24/09 zitiert nach juris).

    Der Senat ist jedoch, wie er bereits in seiner Entscheidung vom 30.12.2009 - 23 U 24/09 - ausgeführt hat, der Auffassung, dass dieser im Rahmen der Präsentationen verwendete Begriff nicht mit finanzwissenschaftlichen Maßstäben zu messen ist.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2017 - 16 U 59/16

    Bankenhaftung: Vorsätzliche Falschberatung durch unterlassene Aufklärung über

    Zuvor hielten die mit dieser Frage befassten Oberlandesgerichte die Banken nicht für verpflichtet, ihre Kunden beratungsvertraglich über den bei Abschluss des Vertrags bestehenden negativen Marktwert aufzuklären (OLG Bamberg, Urteil vom 11.5.2009, 4 U 92/08, Rn. 222 ff; OLG Celle, Urteil vom 30.9.2009, 3 U 45/09, Rn. 41; OLG Ffm., Urteil vom 29.7.2009, 23 U 76/08, Rn. 29; Urteil vom 30.12.2009, 23 U 24/09, Rn. 47 f; Urteil vom 4.8.2010, 23 U 230/08, Rn. 66 f; Urteil vom 27.10.2010, 16 U 96/10, Rn. 54; OLG Hamm, Urteil vom 10.11.2010, 31 U 121/08, Rn. 94, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.11.2010 - 31 U 121/08
    Vielmehr ist er in einem weiten Sinne dahin zu verstehen, dass eine Investition in eine Finanzanlage, die im Falle einer günstigen Entwicklung zu bedeutenden Erträgen führt und somit die Liquidität steigert, auch dazu geeignet, bestehende Zinslasten zu reduzieren, weil die Erträge entsprechend eingesetzt werden können (vgl. OLG Frankfurt 23 U 24/09; OLG Bamberg aaO.).
  • OLG Frankfurt, 27.12.2010 - 16 U 96/10

    Zu Schadensersatz- und Bereicherungsansprüchen wegen nicht ausreichender

    Wie der 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in seinem Urteil vom 30.12.2009 (23 U 24/09 = ZIP 2010, 316 ff) ausgeführt hat, sind derartige Begriffe nicht mit finanzmathematischen Maßstäben zu messen.
  • LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 15 O 617/09

    Schadensersatzanspruch einer kreisfreien Stadt gegen eine öffentliche Landesbank

    Letztlich ist jede Investition in eine Finanzanlage, die bei einer günstigen Entwicklung zu bedeutenden Erträgen führen und somit die Liquidität des Anlegers/Kunden steigern kann, zur Reduktion bestehender Zinslasten und damit zur "Zinsoptimierung" tauglich, weil die Erträge entsprechend eingesetzt werden können (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.12.2006 - 23 U 24/09, Juris, Rn. 40 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.02.2012 - 4 O 50/10

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Unterlassene Beratung des Kunden bei

    Über den sich aus dem asymmetrischen Chance-Risiko-Profil ergebenden spekulativen Charakter des konkreten Swapgeschäfts muss aufgeklärt werden (OLG Frankfurt, ZIP 2010, 316).
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