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   OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12   

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https://dejure.org/2013,56551
OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12 (https://dejure.org/2013,56551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.12.2013 - 7 U 181/12 (https://dejure.org/2013,56551)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Dezember 2013 - 7 U 181/12 (https://dejure.org/2013,56551)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 204 VVG
    Krankenversicherung: Zur Frage, ob bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG Mehr- und Minderleistungen saldiert werden müssen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Berechnung eines Risikozuschlags in der privaten Krankenversicherung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Private Krankenversicherung - Voraussetzungen und Berechnung eines Risikozuschlags

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 204
    Bei einem Tarifwechsel ist keine Saldierung von Mehr- und Minderleistungen im Zieltarif vorzunehmen (mit Anmerkung von Oliver Tammer)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 204
    Krankenversicherung - Saldierung von Mehr- und Minderleistungen bei einem Tarifwechsel nach § 204 VVG

  • rechtsportal.de

    VVG § 204
    Voraussetzungen und Berechnung eines Risikozuschlags in der privaten Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 1317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12
    Entgegen der Auffassung des Klägers sind die Mehr- und Minderleistungen jedoch nicht im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu saldieren, vielmehr müssen die einzelnen Leistungsbereiche hinsichtlich der für Mehr- und Minderleistungen unterschiedlichen Rechtsfolgen getrennt betrachtet werden (vgl. hierzu BGH NJW 2012, 1341; Boetius in Münchener Komm., VVG, Bd. 3, § 204 VVG Rz. 332, 333; Boetius, Private Krankenversicherung, § 204 VVG Rz. 106).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12
    Auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010 (VersR 2010, 1345) kann der Kläger sich nicht berufen.
  • LG Wiesbaden, 21.06.2012 - 3 O 9/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2013 - 7 U 181/12
    das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 21.6.2013 (3 O 9/12) abzuändern und.
  • LG Mannheim, 02.06.2015 - 1 O 159/13

    Private Krankenversicherung: Risikozuschlag und erneute Gesundheitsprüfung bei

    Besteht ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf einen solchen Tarifwechsel, dann kann der Versicherer, soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will (Zieltarif), höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif (Herkunftstarif), für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 7 U 181/12 -, Rn. 16, juris).

    Insgesamt bleiben ihm im Zieltarif seine erworbenen Rechte und die Altersrückstellung erhalten (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Dezember 2013 - 7 U 181/12 -, Rn. 18, juris).

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